Wie genau schauen Inkasso-Anwälte hin?

schnippewippe

New member
Wie genau schauen Inkasso-Anwälte hin?

Ist ja alles kaum noch zu glauben. :whistle: Aber wir wissen ja selber wie wenig man auf den Inhalt unserer Schreiben eingeht. Es kommen immer Standartantworten. Aber das ist echt der Hammer.

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Der gegnerische Kollege vertritt in zahlreichen Inkassoverfahren eine eher dubiose Firma, die Telefondienstleistungen anbietet.

Mein Mandant ist sich sicher, entsprechende Leistungen nicht in Anspruch genommen zu haben. Also hatte mein Mandant die dubiose Firma aufgefordert, die Forderung zu belegen, woraufhin die Erwiderung erfolgte, daß die Forderung „auf einen bestellten Dienst“ zurückzuführen sein könne.

Aha, so ganz sicher war sich die Gegenseite also selbst nicht?

Anstatt nun den geordneten Rückzug anzutreten, beauftragt die Firma den gegnerischen Kollegen mit dem Forderungseinzug. Nachdem dieser meinem Mandanten ein „kostspieliges“ Mahnverfahren in Aussicht gestellt hatte, habe ich für meinen Mandanten erneut um die Übersendung aussagekräftiger Belege für die Forderung gebeten.

Die Erwiderung ließ einige Monate auf sich warten: Schließlich forderte der gegnerische Kollege, daß mein Mandant nun aber bitte unverzüglich zahlen möge. Es liege schließlich ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid gegen Herrn XY vor.

Dumm nur, daß es sich bei Herrn XY nicht um meinen Mandanten handelt und ihm Herr XY nicht einmal bekannt ist...................mehr darüber im link
 
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