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Pkw-Leasing: Böse Überraschungen und Gerichtsurteile für den Kunden
Pkw-Leasing: Böse Überraschungen
Zweites Urteil: Kein Restwertausgleich bei Opel-Leasing
Pkw-Leasing: Böse Überraschungen
Rückblick ins Jahr 2008: Es war das Jahr der Finanzkrise, als den Autoherstellern ihre Goldgrube einstürzte - das Leasinggeschäft. Erst verdiente man am Verkauf des Wagens, dann an der Finanzierung und nochmal am Verkauf des Gebrauchtwagens. Doch dann brachen die Preise am Gebrauchtwagenmarkt ein. Die Folge: Die Blase platzte. Die Autobanken verloren viel Geld, weil die Gebrauchtwagen am Ende des Leasingzeitraums weniger wert waren, als geplant. Die Banken wollten dieses Risiko los werden.
Es war die Zeit, als Ralf Ophey, Feuerwehrmann und Familienvater aus Kevelaer, einen neuen Wagen brauchte. „"Wir hatten leider das Geld nicht, den Wagen bar zu bezahlen. Da hat man uns dazu überredet, den Wagen zu leasen, weil die Leasingkonditionen angeblich so günstig sein sollten."“ Ralf Ophey fuhr den Wagen drei Jahre lang. Dann gab er den Opel zurück. „"Da wir über 13.000 Kilometer weniger gefahren waren, als wir vereinbart hatten, bin ich davon ausgegangen, dass ich so 200 oder 300 Euro rausbekomme aus der ganzen Geschichte."“ Doch das dicke Ende kam drei Wochen später in Form eines Briefes der Autobank von Opel, der GMAC. Die verlangte eine Nachzahlung in Höhe von 6.294,40 Euro..................noch mehr darüber im link oder das Video dazu ansehen
Zweites Urteil: Kein Restwertausgleich bei Opel-Leasing
Sendung von Vox mit Rechtsanwalt Tobias GoldkampDas Landgericht Darmstadt hat durch ein von uns gegen die GMAC Leasing GmbH erstrittenes Urteil entschieden: Auch gewerbliche Leasingnehmer der Opel-Hausbank müssen am Vertragsende keine Nachzahlung leisten (LG Darmstadt, Urteil vom 25.02.2011, Az. 9 O 245/10).
Im Januar 2010 hat bereits das Landgericht Mönchengladbach der Klage eines von uns vertretenen Leasingkunden statt gegeben. Nun ist auch das LG Darmstadt zum Ergebnis gekommen, dass die von GMAC eingesetzten Verträge fehlerhaft sind...................................
LG Mönchengladbach, Az. 3 O 265/09: Opel-Leasingvertrag unwirksam...................mehr darüber im link
Leasing-Urteile:
§ Vorderseite. Kunden müssen die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis nur zahlen, wenn dies auf der ersten Seite des Vertrags steht (OLG Nürnberg, Az. 1 U 480/99).
§ Einkaufspreis. Leasinggeber dürfen Autos nur zum Händlereinkaufspreis verkaufen, wenn sie dem Leasingnehmer zuvor dieselben Bedingungen angeboten haben (BGH, Az. VIII ZR 312/96).
§ Restwert. Verkaufen Leasingfirmen Autos zum Schnäppchenpreis weiter, müssen sie den Restwert im Vertrag entsprechend reduzieren (OLG Köln, Az. 19 U 216/96).
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Kfz-Leasing: Unklare Klauseln - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/steuern/kfz-leasing-unklare-klauseln_aid_244229.html
Weitere Urteile zum Leasing
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