Verdacht auf Fälschung Ebay-Käufer zerstört Violine- sie war aber echt

schnippewippe

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Verdacht auf Fälschung Ebay-Käufer zerstört Violine- sie war aber echt

..............................................................Die Zweifel an der Echtheit des Geigenzettels und der Violine führten den Käufer dazu, den Neuerwerb zu reklamieren. Die Bezahlung wurde offenbar mit Hilfe von PayPal, einer Ebay-Tochter, abgewickelt. Für diese Fälle sieht die PayPal-Käuferschutzrichtlinie vor, dass der Käufer einer als Fälschung beanstandeten Ware diese an den Verkäufer zurücksenden müsse - oder an PayPal. Allerdings könne PayPal den Käufer vor Rückerstattung des Kaufpreises auch "auffordern, den Artikel zu zerstören und Beweise der Zerstörung zu liefern".

Der Enttäuschte tat Letzteres und schickte anschließend ein Bild der zerstörten Violine auch an die Verkäuferin. Das Foto erinnert auf seltsame Weise an kubistische Gemälde von Georges Braque oder Pablo Picasso - doch der Vorgang an sich erscheint doch eher traurig.

Die Verkäuferin wies nämlich darauf hin, sie habe das Instrument vor dem Verkauf von einem "Top-Geigenbauer" schätzen lassen. Sie habe sich auch nur deshalb an das Blog um Veröffentlichung ihrer Erlebnisse gewandt, "um PayPal davon abzuhalten, die Vernichtung von Violinen und anderen Antiquitäten anzuordnen, von denen sie nichts verstehen. Es ist mir unbegreiflich, warum PayPal die Violine nicht einfach an mich zurückgeschickt hat." Das Instrument habe den zweiten Weltkrieg überstanden und sei nun den Paypal-Geschäftsbedingungen zum Opfer gefallen.

In den deutschen Käuferschutzrichtlinien des Bezahldienstes gibt es übrigens keinen Passus, mit dem der Bezahldienst Käufer beanstandeter Waren auffordern könnte, diese in Stücke zu hacken.................aus dem link
 
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