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Alt 14.11.2011, 09:31   #1 (permalink)
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Standard „Probenfieber“--Geschäftsführer vor Gericht

Prozess: Waren Abo-Gebühren gerechtfertigt?
Der ehemalige Geschäftsführer einer Lübecker Firma steht wegen Betrugs vor Gericht.

Zitat:
Immer wieder ist von sogenannten Abofallen im Internet die Rede. Ein solcher Fall wird jetzt auch vor dem Lübecker Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Thorsten K., ehemaliger Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Pressevertrieb Trave GmbH, vor, ein Inkassobüro beauftragt zu haben, Forderungen gegenüber Kunden geltend zu machen, die nie bestanden haben. Im Klartext heißt das: Der Pressevertrieb hat an das Inkassobüro die Daten von 18 000 Kunden weitergeleitet, die Abo-Gebühren der Internetseite „Probenfieber“ nicht bezahlt haben sollen. Das Inkassobüro setzte sich mit den Kunden in Verbindung, um die angeblich ausstehenden Summen einzutreiben.
„Etwa 24 Prozent der Angemahnten haben dann gezahlt“, erklärte der Angeklagte K. beim ersten Prozesstag. Der 47-Jährige betonte allerdings, dass alle Forderungen ihre Richtigkeit hätten. „Die meisten Kunden wurden von Mitarbeitern unseres Kücknitzer Callcenters geworben und am nächsten Tag noch mal telefonisch über das Abonnement und die damit verbundenen Kosten aufgeklärt“, sagt er. Die Kunden sollten etwa 50 Euro im Jahr zahlen und erhielten dafür Produktproben von Hundefutter bis Zeitschriften. „Eine Kündigung war mit einem einfachen Knopfdruck auf der Internetseite bis drei Monate vor Ablauf möglich, sonst verlängerte sich das Abo um ein weiteres Jahr“, erklärte K. ....................weiter im link
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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