Online-Banking - M- und Chip-TAN

schnippewippe

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Online-Banking. Nutzen Sie die Einführung von M- und Chip-TAN zum Anbieterwechsel
Das TAN/iTAN-Verfahren gilt wegen zahlreicher betrügerischer Angriffe aus dem Internet als anfällig für Missbrauch. Stattdessen sollen künftig Chip-TAN und M-TAN verwendet werden. Wir erklären die Grundzüge sowie die Vor- und Nachteile beim neuen Online-Banking

Chip-TAN: Hier erfolgt die Authentifizierung mittels Bankkarte mit Chip und einem zusätzlichen elektronischen Gerät (TAN-Generator). Dieser besitzt in der Regel ein Display, ein Ziffernfeld und einen Karteneinschub. Die TAN, mit der Sie die Transaktion abschließen, ermittelt der TAN-Generator. Dazu müssen Sie Ihre Bankkarte in den Kartenleser schieben und einen Code eingeben, der im Online Banking angezeigt wird. Die TAN, die dann im Display erscheint, ist ausschließlich für die aktuelle Transaktion nutzbar. Viele Banken verkaufen die TAN-Generatoren an ihre Kunden. Es steht Ihnen aber auch frei, einen Generator bei anderen Anbietern zu erwerben. Erkundigen Sie sich zuvor nach kompatiblen Modellen..................weiter im link
Sollte der Link wieder tot sein- Hier der Rest noch einmal.
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schnippewippe

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Schadprogramm beim Onlinebanking

Schadprogramm beim Onlinebanking

Polizei Bremen warnt vor Schadprogramm beim Onlinebanking

(07.02.12)

Die Polizei Bremen warnt vor einer neuen Variante von Schadsoftware, die
Manipulationen von Onlinebanking-Seiten durchführt.

Nach einem Login des Kunden in seinen Onlinebanking-Account wird ihm in einem ersten Schritt unter dem Namen seiner Bank eine Information eingeblendet, dass auf seinem Konto irrtümlicherweise eine Gutschrift eingegangen sei. Diese müsse er umgehend zurück überweisen, um sein Konto wieder zu entsperren. In einem zweiten Schritt manipuliert die Schadsoftware die Umsatzanzeige der Kontoumsätze des Onlinebanking-Accounts und zeigt den angeblichen Eingang der Gutschrift in der Saldoübersicht an. Tatsächlich ist auf dem Konto des Kunden jedoch niemals eine Gutschrift eingegangen. Folgt der Kunde der Aufforderung die Rücküberweisung vorzunehmen, präsentiert die Schadsoftware das normale, aber bereits ausgefüllte Onlineüberweisungsformular. Da in diesem Fall die Überweisung selbst ausgeführt wird, bleiben die üblichen Sicherungsmechanismen im Onlinebanking wirkungslos und der angewiesene Betrag wird auf ein zur Täterseite gehörendes Bankkonto überwiesen.
Die Polizei Bremen rät: Sollten Sie eine derartige Meldung auf dem Computer erhalten, tätigen Sie keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung und wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Der benutzte Rechner ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert. Es besteht die Gefahr, dass auch weitere Daten ausgespäht werden. Es wird eine vollständige Neuinstallation empfohlen. Generell gilt: Halten Sie den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt. Vorsichtig sollten Nutzer auch bei unbekannten Links oder Dateianhängen in E-Mails sein. Dahinter können sich Schadprogramme sowie infizierte oder gefälschte Webseiten verbergen.........................aus dem link
 
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