schnippewippe
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Werbung für Firmen war nur eine Finte - RI-Verlages
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AG Rüdesheim a. Rhein AZ 2 C 202/07 vom 07.08.2008 Versäumnisurteil gegen RI-Verlag für Regionalinformationen GmbH, Am Linkbrunnen 61, 69412 Eberbach. Beklagte muss Geld + Zinsen zurückzahlen
Gefunden
Damit der Rest nicht verloren gehtDreister geht es kaum: Eine Firma in Eberbach soll mit miesen Tricks bundesweit Werbeaufträge erschwindelt haben. Die Leistungen wurden offenbar nicht erbracht, dennoch klagte die Firma ihre unberechtigten Forderungen ein, so die Anklage. Seit gestern müssen sich drei frühere Mitarbeiterinnen des RI-Verlages vor dem Heidelberger Landgericht verantworten, unter anderem wegen bandenmäßigem Betrug und Falschaussage.
Der Hauptangeklagte blieb der Verhandlung fern. Der 70-Jährige hatte einmal behauptet, Berater des irakischen Präsidenten zu sein. Jetzt wird er mit Haftbefehl gesucht. Seine früheren Mitarbeiterinnen entsprechen nicht so recht dem Klischee einer verschworenen Bande. Angeklagt ist eine Rentnerin, eine Kosmetikberaterin sowie die Tochter des 70-Jährigen. Alle drei arbeiteten bis 2005 für den Verlag, der dem gesuchten Senior gehörte.........................mehr im link
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AG Rüdesheim a. Rhein AZ 2 C 202/07 vom 07.08.2008 Versäumnisurteil gegen RI-Verlag für Regionalinformationen GmbH, Am Linkbrunnen 61, 69412 Eberbach. Beklagte muss Geld + Zinsen zurückzahlen
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