Zitat:
Zitat von Lance
Am Rande würde mich natürlich auch brennend interessieren, wie die zu meiner Adresse gekommen sind. Denn die Zeitung passt auch noch zu meinem Hobby.  . Aber das herauszubekommen wird wohl unmöglich sein ohne mit den beteiligten Firmen (NMV/PVZ) in Kontakt zu treten.
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Schicke folgende Mail an die Firma:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle:
TFFFFF - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen
Zitat:
Zitat von Lance
Oder soll ich einfach mal Widerspruch per Mail einlegen
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Da du dir sicher bist das du keinen Vertrag abgeschlossen hast,
widerspreche dem Vertrag.Fordere sie auf den Vertragsabschluss zu beweisen.
Das sollte beweissicher sein.eMails ist nicht beweissicher.
Also Brief unter Zeugen schreiben,mit dem Zeugen zur Post bringen (Einschreiben mit Rückschein).
Ps.
Den Brief nicht unterschreiben.....

Zitat:
Zitat von Lance
Im unteren Teil des Briefes wird die Firma PVZ genannt, welche das ABO betreuen soll.
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Hier reicht eine eMail das du keinen Vertrag abgeschlossen hast und das du jegliche Zahlung verweigerst.
Nachtrag:
Auf der Internetseite der NMV GmbH "werben die das sie Mitglied in diversen VerBänden sind.
Z.B.>>
DDV und>>
BMD
Dort würde ich mich mal beschweren.