Gerichtsurteile jeder darf sie kostenlos kopieren und veröffentlichen.

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Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen!
Nach deutschem Urheberrecht sind Gesetze und Gerichtsentscheidungen in Deutschland „gemeinfrei“, d.h. jeder darf sie kostenlos kopieren und veröffentlichen. Denn die Urheber der Urteile – die Richter – werden für ihre Arbeit von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. In der Praxis wird der Zugang zu Judikaten über das Internet in Deutschland allerdings erheblich erschwert: Bund und Länder haben mit Datenbankbetreibern – allen voran der Juris GmbH – exklusive „Lieferverträge“ geschlossen.

Hierüber hat jüngst der SPIEGEL ausführlich und gut recherchiert berichtet (Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile).

Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Wer sich weiter informieren will, dem sei der Beitrag im Blog De Legibus „Juris im Spiegel des SPIEGEL“ mit zahlreichen weiterführenden Links empfohlen.

Juris im Spiegel des SPIEGEL De legibus-Blog

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..........................aus dem link
 
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