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Alt 18.09.2011, 08:26   #1 (permalink)
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Ausrufezeichen Rechtsbrüche der Jobcenter

Vorsicht, Arbeitssuchende, bei Neuanträgen zum SGB2 (Hartz IV, ALG2) oder zur Grundsicherung gemäß SGB 12!

Ganz klein gedruckt steht auf den Neunantrags-Formularen der Jobcenter, dass alle Guthaben aus Energiekosten dem Jobcenter abzutreten seien..Dies stellt einen Rechtsbruch der Jobcenter und einen Betrugsversuch dar. Denn nur die Heizkosten der Wohnung eines Arbeitsuchenden (und seiner Bedarfsgemeinschaft (BG) zahlt das Jobcenter direkt. Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!

Lest euch darum Antragsformulare der Jobcenter genau durch, nehmt am besten immer einen Beistand mit, füllt nie etwas sofort aus und unterschreibt nie sofort etwas (auch Eingliederungsvereinbarungen nicht, denn auch die brechen oft Recht).
Dreamfields ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2011, 09:54   #2 (permalink)
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Rechtsbrüche der Jobcenter

Zitat:
Zitat von Dreamfields Beitrag anzeigen
Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!
Vorsicht,das ist nicht immer so.


Sozialgericht Frankfurt 29. Dezember 2006
"In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren."
Quelle&mehr: lareda.hessenrecht.hessen.de
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2011, 12:56   #3 (permalink)
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Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 20
Standard AW: Rechtsbrüche der Jobcenter

In der Praxis muss aber der betroffene Arbeit Suchende immer alle Stromkosten selber tragen aus seinem Regelsatz. Hier in Kiel hat das Jobcenter noch nie Stromkosten übernommen, auch keine Teilbeträge, selbst dann nicht, wenn jemand aus Krankheitsgründen erhöhten Stromverbrauch hat (z. B. Beatmungsgerät).

Mein Anwalt, der gleichzeitig auch bei uns im Verein mit ehrenamtlich Beratung macht, teilt die Auffassung. Wir drängen die Jobcenter hier seit Längerem darauf, den Passus aus den Antragsformularen zu streichen.
Dreamfields ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2011, 13:38   #4 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
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Standard AW: Rechtsbrüche der Jobcenter

Bei uns in Berlin müssen die Arbeitslosen die ich kenne es auch selber zahlen.
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jobcenter, rechtsbrüche

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