Dreamfields
New member
Vorsicht, Arbeitssuchende, bei Neuanträgen zum SGB2 (Hartz IV, ALG2) oder zur Grundsicherung gemäß SGB 12!
Ganz klein gedruckt steht auf den Neunantrags-Formularen der Jobcenter, dass alle Guthaben aus Energiekosten dem Jobcenter abzutreten seien..Dies stellt einen Rechtsbruch der Jobcenter und einen Betrugsversuch dar. Denn nur die Heizkosten der Wohnung eines Arbeitsuchenden (und seiner Bedarfsgemeinschaft (BG) zahlt das Jobcenter direkt. Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!
Lest euch darum Antragsformulare der Jobcenter genau durch, nehmt am besten immer einen Beistand mit, füllt nie etwas sofort aus und unterschreibt nie sofort etwas (auch Eingliederungsvereinbarungen nicht, denn auch die brechen oft Recht).
Ganz klein gedruckt steht auf den Neunantrags-Formularen der Jobcenter, dass alle Guthaben aus Energiekosten dem Jobcenter abzutreten seien..Dies stellt einen Rechtsbruch der Jobcenter und einen Betrugsversuch dar. Denn nur die Heizkosten der Wohnung eines Arbeitsuchenden (und seiner Bedarfsgemeinschaft (BG) zahlt das Jobcenter direkt. Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!
Lest euch darum Antragsformulare der Jobcenter genau durch, nehmt am besten immer einen Beistand mit, füllt nie etwas sofort aus und unterschreibt nie sofort etwas (auch Eingliederungsvereinbarungen nicht, denn auch die brechen oft Recht).