Rechtsbrüche der Jobcenter

Dreamfields

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Vorsicht, Arbeitssuchende, bei Neuanträgen zum SGB2 (Hartz IV, ALG2) oder zur Grundsicherung gemäß SGB 12!

Ganz klein gedruckt steht auf den Neunantrags-Formularen der Jobcenter, dass alle Guthaben aus Energiekosten dem Jobcenter abzutreten seien..Dies stellt einen Rechtsbruch der Jobcenter und einen Betrugsversuch dar. Denn nur die Heizkosten der Wohnung eines Arbeitsuchenden (und seiner Bedarfsgemeinschaft (BG) zahlt das Jobcenter direkt. Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!

Lest euch darum Antragsformulare der Jobcenter genau durch, nehmt am besten immer einen Beistand mit, füllt nie etwas sofort aus und unterschreibt nie sofort etwas (auch Eingliederungsvereinbarungen nicht, denn auch die brechen oft Recht).
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Stromkosten zahlt der Betroffene aus seinem Regelsatz, und somit stehen ihm am Jahresende auch Stromkosten-Guthaben zu, ihm und nicht dem Jobcenter!
Vorsicht,das ist nicht immer so.


Sozialgericht Frankfurt 29. Dezember 2006
"In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren."
Quelle&mehr: lareda.hessenrecht.hessen.de
 

Dreamfields

New member
In der Praxis muss aber der betroffene Arbeit Suchende immer alle Stromkosten selber tragen aus seinem Regelsatz. Hier in Kiel hat das Jobcenter noch nie Stromkosten übernommen, auch keine Teilbeträge, selbst dann nicht, wenn jemand aus Krankheitsgründen erhöhten Stromverbrauch hat (z. B. Beatmungsgerät).

Mein Anwalt, der gleichzeitig auch bei uns im Verein mit ehrenamtlich Beratung macht, teilt die Auffassung. Wir drängen die Jobcenter hier seit Längerem darauf, den Passus aus den Antragsformularen zu streichen.
 

developer

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Hallo zusammen!

(Hoffe das passt hier einigermaßen zum Thema)

Grade las ich diesen Artikel und habe mich trotz keiner Kontakte mit Hartz IV doch sehr auf Seiten der Beklagten gefühlt:

Eine junge Frau hat eine Risikoschwangerschaft und arbeitet als Zimmermädchen. Wer das schon einmal gemacht hat, weiß, dass es ein Knochenjob ist.
Nun muss sie aufgrund ihrer Schwangerschaft, die sich sehr schwierig gestaltet, den Job niederlegen, just dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen gezogen ist.

Da sie jedoch dem neuen Partner nicht direkt zur Last fallen will, bezieht sie eine zeitlang weiter Arbeitslosengeld - insgesamt ca. 4000 Euro.
Die Behörde kommt dahinter und erstattet Strafanzeige wegen Betruges.

Zwar ist die Beklagte geständig und ihr Partner hat bereits im Vorfeld mit einer Rückzahlung begonnen - trotzdem wird sie zu einer Geldstrafe verurteilt. (Woher sie diese zahlen soll, frage ich mich ja.)

Dass sie das Geld weiter bezogen hat, habe sie nur deshalb getan, um ihrem neuen Partner nicht direkt auf der Tasche zu liegen - für mich persönlich absolut nachvollziehbar.
Doch sieht der deutsche Behördenapparat in seiner partiell ziemlich unsozialen Sozialgesetzgebung keine solch menschlichen Erwägungen vor: Erwerbstätiger Partner, kein Anspruch - Punkt.

Wenn man so etwas liest, möchte man doch einfach nur würgen, oder?
Es soll sich sicherlich niemand auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben machen, doch ein paar Monate nicht direkt auf der Tasche des neuen Partners liegen wollen - so etwas ist doch menschlich wie moralisch nachvollziehbar, oder nicht?!


Der Artikel dazu: Jobcenter rechnen mit Betrug :: lr-online
 
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schnippewippe

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So ganz verstehe ich die Sache echt nicht. War es wirklich nötig hier die Hartz-IV-Empfängerin vor Gericht zu ziehen. Oktober 2010 hat sie die Partnerschaft angemeldet.

Amtsgericht verurteilt Hartz-IV-Empfänger.
Mandy L. arbeitet als Zimmermädchen. Im Monat kommt sie auf einen Verdienst von knapp 600 Euro. Anfang des Jahres 2011 wurde sie nach einer Risikoschwangerschaft Mutter eines Mädchens. .................

Das Jobcenter wirft ihr vor, den Umzug zu ihrem Lebenspartner zum 1. Mai 2010 nicht gemeldet und bis zum 31. Januar 2011 Leistungen in einer Höhe von 4016,62 Euro zu unrecht bezogen
Aber nicht im Januar 2011, sondern am 21. Oktober 2010 habe sie das Jobcenter über ihre Partnerschaft informiert.
Also 5 Monate (vom Mai bis 1. Oktober ) zu viel bekommen.

Ein anderer Fall.

Keine Bedarfsgemeinschaft bei kurzem Zusammenleben mit dem Partner
Wenn ein Paar weniger als ein Jahr zusammenlebt und einer der Partner aufgrund seiner Erwerbslosigkeit ALG II beantragt, darf der zuständige Leistungsträger das Gehalt des arbeitenden Partners bei der Berechnung des ALG II in der Regel nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen.

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 16.2.2009 entschieden (Az.: L 19 AS 70/08).
Wenn ich das hier lese, finde ich , hätte man die erste Sache auch anders regeln können.
Wieso sind Partner im zweiten Fall besser gestellt ?
Maßgeblich für eine Bedarfsgemeinschaft ist
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

............der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, .................

.Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.
Auch wenn ich jetzt gegen den Strom schwimme.Für mich hätte der 1. Fall anders laufen können.


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developer

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Naja, wieso gegen den Strom? Auch Richter sind nicht unfehlbar. Und die deutsche Sozialgesetzgebung ebensowenig.
Man versucht per Gesetz immer, ein großes Spektrum an Möglichkeiten abzudecken und für jeden Fall gewappnet zu sein.

Doch erscheint in einem Fall wie dem von mir präsentierten einfach die Menschlichkeit auf der Strecke zu bleiben.

Wenn die Ämter allerdings pro Jahr um Hunderttausende Euros geprellt werden, werden sie ihre Richtlinien auch so hart wie irgend möglich durchsetzen ...

Trotzdem scheinen die Behörden - jetzt ganz allgemein - gerne zu vergessen, dass jeder Mensch anders ist und jeder Fall ein neuer. Einzelfallentscheidungen sind so ein juristisches Modewort, das sich zumindest in manchen Rechtsbereichen nur als Randthema zu verwirklichen scheint.
 
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