Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheinwerbung ab

schnippewippe

New member
Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheinwerbung ab

Die Wettbewerbszentrale geht derzeit im Wege der Abmahnung gegen unlautere Werbung bei Gutscheinaktionen auf der Plattform Groupon Deals ? jeder Deal mit bis zu 70% Rabatt! und anderen Gutscheinplattformen vor. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 05.09.2011 hervor.

Die Abmahnungen richten sich den Angaben der Wettbewerbszentrale zufolge in erster Linie gegen Gutscheinangebote von Ärzten und Zahnärzten, da diese teilweise erhebliche Rabatte von bis zu 70% vorsehen würden. Rabatte oder Pauschalpreise seien nach den jeweiligen Gebührenordnungen jedoch nicht erlaubt.

.........
Der Pressemitteilung ist weiter zu entnehmen, dass auch gegen Fahrschulen vorgegangen..............

....Beherbergungsgewerbes ............mehr darüber im link
Groupon & CoNicht alles ist ein Schnäppchen
Seit einigen Monaten schießen sie wie Pilze aus dem Boden: Internetportale, auf denen Gutscheine mit Rabatten angeboten werden. Am populärsten ist "Groupon", das am schnellsten wachsende Unternehmen der Welt. Verbraucherschützer sind allerdings skeptisch, was das Sparpotential der Angebote angeht. ...............mehr darüber im link
 
Oben