@ Lloyd
Zitat:
Ich bin noch minderjährig(16 Jahre) aber ich habe bei der Anmeldung den Namen meines Bruders eingetragen da er schon über 18 ist und ich dachte das es kostenlos ist. Leider weiß mein Bruder nichts von der Sache.
So meine Frage ist nun:
Können meine Eltern die Zahlung wiedersprechen da ich noch Minderjährig bin(ich habe aber mein Bruder eingetragen)???? Also ich meine ob das noch zählt oder muss ich wohl oder übel bezahlen???
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Dann sollte deine Mutti mitteilen, dass du noch minderjährig bist und es bei der Anmeldung so verstanden hast.
Ich dachte mir das wenn ich nach den 4 Wochen nicht bezahle auch keine Anmeldung vorliegt. Aber das war nicht so.
Das ist auch der Grund warum du dich mit den Namen deines Volljährigen Bruder angemeldet hast. Du dachtest es ist eh kostenlos und es nach dem Test vorbei ist .
Wenn du den Text richtig verstanden hättest, gäbe es dieses Abo nicht. Dann hättest du auch vorher einen Widerruf geschickt.Denn ein kostenpflichtiges Abo kannst du dir gar nicht leisten.
Deine Mutter muss auch mitteilen, dass sie keine Zustimmung des Vertrages gibt.
Zitat:
Wortlaut des Taschengeldparagraphen gem. § 110 BGB :
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
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