Abzocke nach dem Neuwagenkauf

schnippewippe

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Abzocke nach dem Wagenkauf

Vielleicht sind die Berichte hinter den Links auf der Seite auch für einige User interessant.

Abzocke nach dem Neuwagenkauf

Abzocke nach dem NeuwagenkaufExtrakosten sind kein Pappenstiel
Da kauft man für nicht wenig Geld ein neues Auto und muss auch noch die Anlieferung übernehmen. Ärgerlich. Besonders, wenn es um vierstellige Beträge geht. Umgehen kann man die Zusatzkosten

Wer hart verhandelt und bei seinem Autohändler um den letzten Cent feilscht, erlebt beim Vertragsabschluss oft trotzdem noch eine böse Überraschung. Denn neben dem Neuwagen selbst muss er dann auch noch die Überführungskosten vom Hersteller zum Autohaus zahlen. Und die können einem das schönste Schnäppchen verhageln.

Bis zu 1.300 Euro können laut einer Erhebung der Zeitschrift "Auto Bild" fällig werden. Diesen Betrag verlangt Porsche von seinen Händlern. Und die geben ihn 1:1 an ihre Kunden weiter. Das mag ein Sportwagenkäufer vielleicht noch verkraften, aber auch für Brot-und-Butter-Modelle werden Summen fällig, die sich aus Kundensicht sinnvoller in Extras für den neuen Wagen investieren ließen. Kia verlangt bis zu 950 Euro, Fiat 800 Euro und VW immerhin 700 Euro. Das gilt selbst dann, wenn man direkt neben dem Werk wohnt. Die Hersteller rechtfertigen die hohen Beträge mit den Kosten für Transportversicherung, Reinigung, Übergabe-Inspektion und Fahrzeugbrief.

Zu umgehen sind die Kosten kaum. Auch wer seinen Händler zur kompletten oder teilweisen Übernahme der Überführungskosten bringen kann, muss wohl in der Regel anderswo auf Entgegenkommen verzichten. Einzige Möglichkeit für Sparfüchse ist die Selbstabholung. Aber auch die ist nicht immer kostenfrei. Bei Porsche fallen 994 Euro an, bei BMW 500 Euro und bei VW 399 Euro. Als Trostpflaster gibt es in der Regel eine Werksführung, ein warmes Mittagessen und einen vollen Tank. Positive Ausnahme ist Mercedes, wo die Übernahme für Selbstabholer kostenlos ist........................aus dem link.
OLG Oldenburg: Gebrauchtwagenverkauf zwischen Privatleuten - Gefährliche Formulare mit unwirksamen Klauseln
OLG Oldenburg,Urteil vom 27.05.2011, Az. 6 U 14/11
§§ 437, 323 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 346 BGB

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss “Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.” in einem Kaufvertragsformular, wie man es beispielsweise im Internet für den Gebrauchtwagenverkauf findet, unwirksam ist. Es handele sich dabei um eine AGB-Klausel. Klauseln, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließen, würden auch Schadensersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels beruhen oder auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt sind, ausschließen. Solche Klauseln seien mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam. Vorliegend konnte der Käufer eines Gebrauchtwagens deshalb gegen Rückzahlung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, da das Fahrzeug einen dem Verkäufer unbekannten schwerwiegenden Unfallschaden hatte. Zum Volltext der Entscheidung:...............im link
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Autoverkauf im Internet – Trickbetrug in Penzberg
 
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