Anwalt fordert 10€ aus 2006 für angeblich nicht bezahlte Praxisgebühren

schnippewippe

New member
Und das wegen 10 Euro?
Tausende Hamburger haben seit den letzten Tagen des Jahres 2010 Zahlungsaufforderungen der Anwaltskanzlei »RVR Rechtsanwälte« aus Stuttgart erhalten. Sie sollen angeblich nicht bezahlte Praxisgebühren oder Zuzahlungen (z.B. für Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel usw.) aus dem Jahr 2006 nachzahlen und fragen sich, was sie tun sollen. Viele erinnern sich gar nicht mehr daran, ob sie vor fünf Jahren 10 Euro bezahlt haben oder nicht oder bei welchen Ärzten sie damals waren, und die meisten haben aus dieser Zeit auch keine Quittungen mehr.
Das Wichtigste zuerst

Solche Forderungen aus dem Jahr 2006 sind verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden, es sei denn, es wurde Ihnen ein Beitragsbescheid zugeschickt. Einfache Zahlungsaufforderungen können Sie im Papierkorb entsorgen. Sozialrechtliche Forderungen verjähren nach vier Jahren. Die Verjährung beginnt am letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung fällig geworden ist. Forderungen aus 2006 sind also am 31.12.2010 verjährt. Durch das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei, auch wenn es vor diesem Termin datiert ist, wird die Verjährung nicht gehemmt.

Sollte die Forderung noch nicht verjährt sein – Forderungen aus dem Jahr 2007 verjähren zum Beispiel erst zum 31.12.2011 –, sollten Sie prüfen:........weiter im link

Damit der Rest nicht wieder verloren geht.

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Solche Forderungen aus dem Jahr 2006 sind verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden, es sei denn, es wurde Ihnen ein Beitragsbescheid zugeschickt. Einfache Zahlungsaufforderungen können Sie im Papierkorb entsorgen.
Eine etwas unüberlgte Aussage.
Sollte es sich um eine berechtigte Forderung handeln dann verjährt die Forderung nicht automatisch.
Der "Gläubiger" kann immer noch auf seine Forderung bestehen.
Soll die Verjährung wirksam werden,dann bedarf es der Einrede der Verjährung.
 

sn00py603

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Ich hab mal ne Mahnung bekommen, weil ich die 10 € für nen Krankentransport nicht gleich bezahlt habe. War ja nen Notfall, ab ins Krankenhaus. Vier Wochen später kam dann keine Rechnung, sondern gleich ne Mahnung. Waren nicht nur die 10 € drauf, sollte auch noch 5€ Mahngebühren bezahlen. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Brav die 10 € überwiesen, eine Beschwerde hingefaxt und das wars.
 

sn00py603

New member
Dit war der Kassenärtzliche Bereitschaftsdienst, der die Frechheit besessen hat, mir 5€ Mahngebühren aufzudrücken.
 
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