schnippewippe
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Und das wegen 10 Euro?
Damit der Rest nicht wieder verloren geht.
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Tausende Hamburger haben seit den letzten Tagen des Jahres 2010 Zahlungsaufforderungen der Anwaltskanzlei »RVR Rechtsanwälte« aus Stuttgart erhalten. Sie sollen angeblich nicht bezahlte Praxisgebühren oder Zuzahlungen (z.B. für Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel usw.) aus dem Jahr 2006 nachzahlen und fragen sich, was sie tun sollen. Viele erinnern sich gar nicht mehr daran, ob sie vor fünf Jahren 10 Euro bezahlt haben oder nicht oder bei welchen Ärzten sie damals waren, und die meisten haben aus dieser Zeit auch keine Quittungen mehr.
Das Wichtigste zuerst
Solche Forderungen aus dem Jahr 2006 sind verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden, es sei denn, es wurde Ihnen ein Beitragsbescheid zugeschickt. Einfache Zahlungsaufforderungen können Sie im Papierkorb entsorgen. Sozialrechtliche Forderungen verjähren nach vier Jahren. Die Verjährung beginnt am letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung fällig geworden ist. Forderungen aus 2006 sind also am 31.12.2010 verjährt. Durch das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei, auch wenn es vor diesem Termin datiert ist, wird die Verjährung nicht gehemmt.
Sollte die Forderung noch nicht verjährt sein – Forderungen aus dem Jahr 2007 verjähren zum Beispiel erst zum 31.12.2011 –, sollten Sie prüfen:........weiter im link
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