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Irreführende Werbung mit Tiefpreisgarantie: 'Wohnland Reutlingen' erfolgreich abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte die Wohnland Reutlingen GmbH & Co. KG wegen irreführender Werbung mit einer so genannten Tiefpreisgarantie erfolgreich ab. Dem betroffenen Kunden wurde der eingeforderte Differenzbetrag vom Unternehmen erstattet.

"Sehen Sie innerhalb von 14 Tagen unseren Artikel bei gleicher Leistung woanders günstiger, bekommen Sie bei uns den besten Preis!", versprach die Wohnland Reutlingen GmbH & Co. KG in einem Werbeprospekt. Und tatsächlich sah ein Kunde die von ihm gekaufte Wohnlandschaft innerhalb der gesetzten Frist bei einem anderen Unternehmen günstiger und forderte die Auszahlung des Differenzbetrags von 318,- Euro. Doch trotz Vorlage eindeutiger Belege weigerte sich das Reutlinger Unternehmen, dem Kun-den die versprochene Tiefpreisgarantie zu gewähren und den Betrag zu erstatten. Die zum Preisvergleich herangezogenen Möbelstücke müssten in der näheren Umgebung zu Wohnland Reutlingen angeboten werden, laute-te die Begründung. "Von einer solchen Einschränkung war in der Werbung aber nie die Rede", widerspricht Dunja Richter, Juristin der Verbraucher-zentrale Baden-Württemberg. "Mit Tiefpreisgarantien behaupten Unter-nehmen eine besonders günstige Preisgestaltung. Das Garantieversprechen muss dann aber auch eingehalten werden.", fordert Richter.

Im konkreten Fall konnte dem Verbraucher zu seinem Recht verholfen werden: Die Wohnland Reutlingen GmbH & Co. KG unterzeichnete nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Un-terlassungserklärung und zahlte dem Kunden den Differenzbetrag aus. "Verbraucher sollten sich in ähnlichen Fällen nicht mit Ausreden zufrieden geben sondern auf ihr Recht pochen", so Richter.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nimmt Beschwerden bei ähnlichem Unternehmens-verhalten schriftlich oder per Mail entgegen. Bitte entsprechende Nachweise beifügen! (http://www.vz-bawue.de)
 
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