WISO ermittelt: Abzocke mit Mahnungen – Rechtsanwälte Bussek und Mengede

schnippewippe

New member
Wieso schreibst du das denn hier rein und nicht in den Verbraucherschutz ?
Da hätte ich ja lange suchen können.
Da du nicht schreibst wer die Rechnungen schickst , habe ich mal deinen Text bei Google eingeben.
Abzocke mit Mahnungen ? Rechtsanwälte Bussek und Mengede: Ähnlichkeit zu Inkassofirma Acoreus Verbraucherinfo
Aber irgendwie ist das doch schon lange im Gespräch.
Beispiel: teltarif.de Forum: Billig anbieter sind zum Teil Nicht Seriös Ich stelle das hier ein, weil ich das hier sehr interessant finde.

Userin
Nach hin und Herr, teilte mir die Deutsche Telekom mit, dass Sie Fehler gemacht haben und die Rechnung mit anderweitigen Rechnungen ausgeliehen haben und sie werden jetzt die Rechnung nachhinein korrigieren.
Toll!!
Die beiden Inkasso Unternehmen wollen aber weiterhin das Ich die Gebühren Bezahlen soll.
Auf die Frage! Warum Soll ich den Bezahlen, teilten Sie mir mit, weil die Anbieter mich angemahnt haben.
Aber keiner kann Mir bestätigen, das die Anbieter mich vor dem 30.04.2007 angemahnt haben soll.....teltarif.de Forum: Billig anbieter sind zum Teil Nicht Seriös

Aufpassen! Bussek & Mengede treiben alte Forderungen ein | Freizeitfreunde.de bluetronic 28.11.2008
Ein neues Licht ist aufgegangen am Berliner Abmahnanwaltshimmel. ? MySpace-Blog von jens hohmann: |
Neue Flutwelle von Mahnungen über Kleinstbeträge - DSLTeam.de

Also die treiben es doch schon lange so.
Ich fürchte das sie auch hier ihre Kosten mit der gleichen Begründung wie oben fordern werden.

Verjährte Telefonrechnungen müssen nicht bezahlt werden
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was ist daran falsch das man alte Forderungen betreiben will?
Der Anspruch ist durch die Verjährung nicht untergegangen und der Gläubiger hat nach wie vor ein Recht auf die Forderung.
Wie heisst es so schön: *Die Verjährung tritt nicht automatisch ein*.
Es bedarf der Einrede der Verjährung vom Schuldner.
Viele Gläubiger spekulieren darauf das der Schuldner die Verjährung nicht bemerkt.
Zahlt der Schuldner in Unwissenheit der Verjährung,dann kann er auch im Nachhinein den gezahlten Betrag aufgrund einer *Einrede der Verjährung* nicht mehr zurückfordern. § 214 Abs. 2 BGB
 

manafraid

New member
Tscha, da ist bei ein privater Gläubiger, der mich allerdings ein klein wenig hinters Licht führen wollte, auch drüber gestrauchelt. Allerdings vor Jahren, als die Welt noch weitestgehend in Ordnung war und alles nach Recht und Gesetz zuging.
Über 2 Jahre nach einer ambulanten Behandlung erhielt ich eine Rechnung von einer namhaften Privatärztlichen Verrechnungsstelle, die mir in anderer Sache auch heute noch Rechnungen zusendet. Die Rechnung trudelte im Februar eines Jahres (Poststempel) bei mir ein und war datiert mit Dezember des Vorjahres. Die Rechnung erhielt den Vermerk, daß ich selbige noch unbedingt bis Ende Dezember bei meiner Krankenkasse einreichen möge, weil sonst die Verjährung geltend gemacht werden könne. Zum Glück hatte ich den Briefumschlag nicht weggeworfen. Nachdem ich einen noch recht höflichen Brief zurückgeschickt hatte, kam auch prompt das Forderungsschreiben eines Anwaltes. Ich habe abermals geschrieben und mit der Formel: "In der Hoffnung, von Ihnen nie wieder etwas zu hören verbleibe ich mit gar nicht so freundlichem Gruß" unterzeichnet.
Daraufhin trat Ruhe ein. Ich habe in der Tat nie wieder etwas von der Angelegenheit gehört.
 

schnippewippe

New member
Und es geht eifrig weiter.
Wieder gibt die Verbraucherzentrale einen neuen Bericht über "acoreus "raus.

Ich muss sagen, die verdienen nicht schlecht,
Die Summen bewegen sich zwischen 0,50 und 5 Euro plus entsprechender "Schadensersatzgeltmachung" in Höhe von 30 bis 40 Euro...........link
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der Bericht der Verbraucherzentrale,leider zu "laienhaft".
Dort steht:
Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb:
Sie beziehen sich oft auf mehrere Jahre zurück liegende Rechnungen und sind für die Betroffenen in der Regel nicht nachzuvollziehen.
(....)"Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen!" Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt.
Ich habe es im Posting #4 bereits erwähnt,die Verjährung tritt nicht automatisch ein.

Mit anderen Worten, Sie können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Quelle: akademie.de
(dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten.)<= Das sollte die Verbraucherzentrale erwähnen.
Macht der "Schuldner" keinen Gebrauch von der die Einrede der Verjährung,so besteht die Möglichkeit das er mit weiteren Mahnungen genervt wird.
 

Winnimaus

New member
Was ist daran falsch das man alte Forderungen betreiben will?
Der Anspruch ist durch die Verjährung nicht untergegangen und der Gläubiger hat nach wie vor ein Recht auf die Forderung.
Wie heisst es so schön: *Die Verjährung tritt nicht automatisch ein*.
Es bedarf der Einrede der Verjährung vom Schuldner.
Viele Gläubiger spekulieren darauf das der Schuldner die Verjährung nicht bemerkt.
Zahlt der Schuldner in Unwissenheit der Verjährung,dann kann er auch im Nachhinein den gezahlten Betrag aufgrund einer *Einrede der Verjährung* nicht mehr zurückfordern. § 214 Abs. 2 BGB
Hä? Wie hab ich jetzt das bitte zu verstehen?? Ich als Schuldner müsste nen Schreiben fertigen indem steht das die Schuld verjährt ist und ich nicht zahlen werde??? Oder wie, oder was?? :confused:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hä? Wie hab ich jetzt das bitte zu verstehen?? Ich als Schuldner müsste nen Schreiben fertigen indem steht das die Schuld verjährt ist und ich nicht zahlen werde??? Oder wie, oder was?? :confused:
Genau so ist es.Das Schreiben nennt sich Einrede der Verjährung
Das geht doch auch aus dem Link hervor.

Anders erklärt:
Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Quelle:
wikipedia.org/ erklärt die Verjährung
 

schnippewippe

New member
Sehr geehrte Ratsuchende,

Nach Eintritt der Verjährung sind Sie gem. § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern (dauerndes Leistungsverweigerungsrecht).

Im Prozess ist die Verjährung aber nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass die Einrede erhoben werden muss. Hier gibt es keine besondere Formulierung, aus Ihrem Schreiben muss nur hevorgehen, dass Sie der Ansicht sind, wegen Verjährung nicht mehr zur Leistung verpflichtet zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass die Einrede erst erhoben werden muss , wenn es zum Prozess kommt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ausgerechnet der Stiftung Warentest schickte die Acoreus AG, Düsseldorf, ein Inkassoschreiben:
(...)
Oft ist die Sache längst verjährt.
(...)
Allerdings greift Verjährung nicht automatisch, sondern erst, wenn der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ erhebt. Er muss sich also melden, etwa per Brief. Acoreus versprach uns gegenüber, dann den Vorgang zu stoppen.
Quelle&mehr: test.de
 

schnippewippe

New member
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
31.03.2011
Angeschwollene Bagatellforderungen

Ausuferndes Inkasso bei alten Kleinstforderungen
Der Begriff "angeschwollene Bagatellforderung" beschreibt den Umstand, dass ganz kleine Beträge durch überzogene Inkassokosten schnell einmal auf ihr Vielfaches hochgejubelt werden.

Paradebeispiele finden sich oftmals im Bereich Telekommunikation: So werden z. B. von einer Kanzlei namens Bussek und Mengede die Entgelte für die vermeintliche Inanspruchnahme von Telefonauskünften der Firma Telegate angemahnt. Diese Dienstleistung liegt teilweise Jahre zurück und aus einem Betrag von ursprünglich 1,51 € wurde dann mit Mahnkosten und Verzugszinsen 37,66 €.

Hier machen sich die Firmen, Inkassounternehmen und leider auch Rechtsanwälte die Unsicherheit der Verbraucher zu Nutzen..........................
.......................................

..............Hier heißt die Devise "Nicht einschüchtern lassen!" Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, die Rechtmäßigkeit und die oftmals gegebene Verjährung zu prüfen. Liegt letztere vor, muss der Verbraucher die Einrede der Verjährung erklären und der Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen an. ...........................aus dem link
Da die Seite der Verbraucherzentrale in dem Link im anderen Post umgezogen ist ,hier nun einen neuen Link .
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
03.11.2009
Mahnungen von acoreus verunsichern Verbraucher
Hinweis der Verbraucherzentrale: Verjährung tritt nicht von alleine ein
Zahlreiche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen der Firma acoreus aus Düsseldorf. Angemahnt werden Kleinstforderungen aus Telefonrechnungen aus den Jahren 2003 bis 2006. Die Forderungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten wenige Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 40 Euro.

Zu beachten:......................im link
 

Mig79

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Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt

Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt

Guten Tag,

es macht m.E. wenig Sinn, nun auch noch über meinen konkreten Fall zu berichten, aber, es gibt wichtige Neuigkeiten! Ich habe im Dezember 2011 Anzeige erstattet und meinen Rechtsanwalt auf die beiden Jungs angesetzt.

Zeitgleich habe ich die Rechtsanwaltskammer Berlin informiert. Diese hat das Verfahren sofort abgegeben.

Laut dem mir vorliegenden Original-Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde am 20.02.2012 ein anwaltliches Ermittlungsverfahren gegen die Rechtsanwälte Bussek und Mengede eingeleitet!

Ich bin Inhaber eines Rehazentrums. Meine Mitarbeiter und ich wurden über Monate, ja sogar Jahre mit störenden Telefonanrufen belästigt. Da diese Anrufe kein Ende nahmen, musste ich handeln. Günstig für mich ist, dass ich mindestens 5 Zeugen haben, die die Belästigungen bestätigen können. Daneben zahlreiche Schreiben etc. - aber das kennt ihr ja.

Warten wir also den weiteren Verlauf ab. Ich berichte gerne hier weiter.

MfG,
Mig79
 
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