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Alt 03.07.2011, 09:53   #1 (permalink)
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Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Abmahnung durch "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" wegen Nutzung des Wortes "ABI",

Abmahnung durch "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" wegen Nutzung des Wortes "ABI",

Zitat:
Die Weiherhammersche "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" mahnt zur Zeit wegen der Nutzung des markenrechtlich angeblich geschützen Begriffes "ABI" bundesweit AbiParty Veranstalter ab. Gegen Zahlung einer Lizenzgebühr von 275 Euro an die Gesellschaft und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung könne man die Party dann ruhig weiter so nennen. Wir haben die Betreiberin der Kasseler Discothek "York" in diesem Verfahren vertreten, da die Abmahnung nach unserer Auffassung rechtswidrig ist.
„Ein klarer Fall eines Abzockversuchs“, so unser Partner Rechtsanwalt Dr. Schneehain. Es besteht zum einen keine Verwechselungsgefahr nach dem Markengesetz, da „AbiturParty“ oder „Abi-Party“ von der eingetragenen Marke „ABI“ grundverschieden ist. Darüber sei die Marke „ABI“ unter Anwendung der herrschenden markenrechtlichen Maßstäbe für die Prüfung der Zeichenähnlichkeit außer Betracht zu lassen, da es sich für den hier fraglichen Dienstleistungsbereich um einen glatt beschreibenden Begriff, nämlich eine "Abitur-Party" handelt (Zum Verständnis: Auch den Namen „Diesel“ kann man sich z.B. für Kraftstoffe nicht schützen lassen, wohl aber für Kleidung.

Nach unsere Antwort hat der Abmahnner erklärt, aus seiner Abmahnung keine weiteren Rechte mehr herzuleiten......................weiter im link
Abmahnung des Begriffes "ABI" ..
Zitat:
..................................................
...........Wir gehen davon aus, dass die Eintragung nichtig ist, sodass aus dem Markenschutz keine Rechte ableitbar sind.
Auf jeden Fall sollten sich Betroffene überlegen, ob sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder gar Schadensersatz oder Lizenzgebühren bezahlen. ...............aus dem link
Verletzung des Markenrechts durch Benutzung einer fremden Marke
__________________
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http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Geändert von schnippewippe (03.07.2011 um 09:59 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2011, 15:35   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Abmahnung durch "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" wegen Nutzung des Wortes "A

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Abmahnung durch "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" wegen Nutzung des Wortes "ABI",


Ob die auch die anderen Nutzer des Wortes ABI abmahnen?
Marke ABI (Marke, z.B. ABI eingeben)
Erstaunlich ist das die Marke erst am 18.03.2011 offiziell eingetragen wurde.
Ehemaliger Inhaber,Volksparty Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), 92637 Weiden, DE
Zustelladresse der Firma war die gleiche Adresse wie von der abmahnenden Firma.
Kann man hier>> DMPA nachlesen.

Auszug Handelsregister;


Bildzitat: Registerportal.de
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2011, 21:38   #3 (permalink)
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Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Diskothekenbetreibern, Lizenzgebühr für „ABI“-und Aufforderung Party abzusagen

Das ist ja echt nicht zu glauben

Abmahn-Abzocker immer dreister: Disco sollte für Schul-Party zahlen
Zitat:
Diskothekenbetreibern, die ihre Räume den Schülern für deren Veranstaltung überließen, flatterte ein schier unglaubliches Schreiben ins Haus.
Lizenzgebühr für „ABI“

„Wir wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Party abzusagen – es sei denn, wir Zahlen für die Veranstaltung 275 Euro ,Lizenzgebühr’ zuzüglich Mehrwertsteuer“, berichtet Geschäftsführer Karl Börries. Und damit nicht genug: Den Diskobetreibern wurde angedroht, bei Zuwiderhandlung 5.100 Euro zahlen zu müssen.Der Hintergrund: Eine Firma aus Weiherhammer in der Oberpfalz hatte sich im vergangenen Jahr die Wortmarke „ABI“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. „Sie bieten insoweit unter der geschäftlichen Bezeichnung ,ABI’ die gleichen Dienstleistungen an wie wir“, hatte man den Kasselern mitgeteilt. Ein dickes Ding, das die Diskothekenbetreiber kurz nachdenken ließ: Zähneknirschend zahlen oder juristisch gegen diese Forderung vorzugehen. Man entschied sich für letzteres.

Rechtsanwalt sagt: Abzocke!

Ein klarer Fall eines Abzock-versuchs“, sagt Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain von der Kanzlei VSM. .................................................. ................................

..............................................

Kleinlaut beigegeben

Kurz vor Redaktionsschluss kam die kleinlaute Antwort der Eventgesellschaft aus der Oberpfalz: Man erklärt, dass man aus der Abmahnung keine weiteren Rechte herleiten werde… Fall erledigt, die Party steigt – ganz ohne „Lizenzgebühr.



................mehr im link
Das möchte mal extra einstellen. Vorsicht

Abiturienten aufgepasst

Zitat:
Aufpassen sollten nur die Abiturienten selbst. Denn die Abzocker haben sich „ABI“ auch für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen schützen lassen. Und werden wohl nicht davor zurückzuschrecken, beim Aufstöbern von Abi-T-Shirts im Internet wieder ähnliche Abmahungen rauszuschicken. Denn das Modell ist denkbar simpel: Ein wenig gegoogelt und dann gehen die Briefe raus. Und von tausend Angeschriebenen zahlen oft die Hälfte ohne Zögern.




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