Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse: Sozialgericht Berlin ordnet Rückzahlung

schnippewippe

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Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse: Sozialgericht Berlin ordnet Rückzahlung an!
Ein Urteil des Sozialgerichts Berlin wird so manchem Kassenmanager den Angstschweiß auf die Stirn treiben.

Dabei geht es – man traut sich kaum zu sagen – wieder einmal um die City BKK. In dem Urteil vom 22. Juni 2011 (S 73 KR 1635/10) des Sozialgerichts Berlin wird diese nämlich verurteilt, die Zusatzbeiträge zurückzuerstatten, weil sie die Versicherten in diesem Zusammenhang nicht eindeutig genug auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe.

Dieser vorgeschriebene Hinweis war nämlich nicht auf der Vorderseite des Bescheides enthalten, sondern irgendwo im Kleingedruckten. Woraus die Berliner Sozialrichter messerscharf schlossen, dass die Kasse das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit der Versicherten vorenthalten wollte.

Zwar kommt es nun für die City BKK auch nicht mehr darauf an, denn deren Ende ist beschlossen und die anderen Betriebskrankenkassen müssen dafür nun auch noch aufkommen. Allerdings könnte dieses Urteil für die anderen Kassen, die auch einen Zusatzbeitrag erheben müssen, noch dramatische Folgen haben...........................weiter im link
 
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