Dieses Inkasso-Büro mahnt auch Forderungen des Gewinnspiel-Service Netplay GmbH aus dem Jahr 2007 an.
Zu dieser Firma gibt es eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2007(AZ: 103 O 92/07)
Zitat:
dass wegen fehlender Zustimmung entweder gar keine Vertragsgrundlage bestand oder die in einer Überrumpelungssituation voreilig geschlossenen Verträge nach Fernabsatzrecht erfolgreich widerrufen wurden.
Quelle&mehr: vzb.de
|
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................