schnippewippe
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Kameraüberwachung von Wohnhäusern jetzt zulässig !
Videoüberwachung in Wohnhäusern Im Auge des Vermieters
Hier noch mal ein älterer Bericht.Ist es zulässig, Wohnanwesen mit Mietwohnungen per Kamera zu überwachen ? Oder verstößt es gegen das Persönlichkeitsrecht der Mieter ? Das Amtsgericht Saarbrücken ist in der nachfolgenden Entscheidung der Ansicht, dass die Kameraüberwachung (nach fragwürdigen Abwägungskriterien) zulässig ist. ...........................weiter im link
Videoüberwachung in Wohnhäusern Im Auge des Vermieters
Wer kommt wann und vor allem mit wem nach Hause? Interessant zu wissen wäre das vielleicht. Aber wer will schon, dass das tatsächlich aufgezeichnet wird, zum Beispiel mit einer Videokamera? Rechtlich ist Kameraüberwachung in Wohnhäusern jedenfalls sehr umstritten - und nur in Einzelfällen erlaubt.................weiter im link