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10.05.2011, 09:42
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Recht am Bild
“Bitte nicht nachmachen”
Denkt mal darüber nach bevor ihr so etwas macht.
Zitat:
..........................
...........Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.
Da dieser “Tipp” mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt..............................
Aber wie heißt es so schön: (angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn selbst wenn man von der Agentur nicht erwischt wird, so hilft dieser vermeintliche „Trick“ nicht davor, eine Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nach §§ 97 Absatz 1, 97a UrhG zu erhalten. Im Gegenteil hat man sich eher selbst ein Bein gestellt, da man sich den Weg zu einem möglichen Regressanspruch verbaut. Darüber hinaus wird – wenn die ganze Angelegenheit auffliegt – ganz klar absichtlich rechtswidriges Handeln vermutet und damit der Weg zu Schadensersatz aus § 97 Absatz 2 UrhG eröffnet....................mehr darüber im link
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Geändert von schnippewippe (10.05.2011 um 09:56 Uhr)
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16.05.2011, 15:46
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#2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Recht am Bild
Recht am Bild Rotating Header Image
LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird
Zitat:
........................
..............Der Fotograf hat also ohne erkennbaren Grund “aufgegeben”. Zwar hat er wiederholt abgemahnt, jedoch hat die Firma keine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und es wurde keine Unterlassungsklage erhoben, obwohl die Dateien nach Ansicht des Fotografen angeblich nicht sorgfältig gelöscht wurden. Das Gericht zog daraus den Schluss, dass der Fotograf von vorneherein keine Unterlassungsklage anstrebte und somit auch nicht (wirklich) den Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Werke im Sinn hatte, sondern nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Einfach ausgedrückt: wenn man etwas anfängt, sollte man es auch zu Ende bringen..............aus dem link
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01.09.2011, 09:47
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Recht am Bild - Landkarte eingestellt
ARD PlusMinus – Die Letzte Chance zur Abzocke: Wie Abmahn-Anwälte noch mal aufdrehen
Das Video dazu im Link
Zitat:
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Die Abmahnung”: Eine Aufforderung an einen anderen, damit dieser eine Rechtsverletzung unterlässt. Damit können zum Beispiel Unternehmen Mitbewerber abmahnen, die mit illegalen Geschäftsmethoden arbeiten. Hört sich vernünftig an. Doch das Abmahnwesen ist in Deutschland zu einem Geschäft geworden, für Anwälte und dubiose Abmahnvereine. Ihre Opfer: Oft ahnungslose Internetnutzer. Abmahnungen auf Föhr: Nora Olufs vermietet Ferienwohnungen auf der nordfriesischen Insel Föhr. Für die macht sie Werbung auf einer eigenen Homepage. Und damit die Gäste die Wohnungen auch finden, hat sie einen Ortsplan vom Dorf Alkersum ins Internet gestellt. So haben das viele gemacht auf Föhr. Gestört hat das offensichtlich jahrelang niemanden. Doch dann bekommen rund 130 Föhrer Post von einem Anwalt. Der behauptet, die Insulaner hätten mit den Karten im Internet gegen das Urheberrecht verstoßen. Und das kostet. Der Anwalt fordert von Nora Olufs 348 Euro für den Urheber der Karte. Ansonsten habe sie “Gelegenheit, eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.” Obendrauf will der Anwalt noch 338,50 Euro. Das seien die Kosten für seine Inanspruchnahme. Nora Olufs ist empört: Für die Karte etwas zahlen, das sehe sie ja noch ein. “Aber die 338,50 Euro für den Brief vom Anwalt, das ist Abzocke”, schimpft die 54-Jährige. Schließlich kassiere der Anwalt das Geld von jedem der abgemahnten Föhrer. “Das kann doch nicht angehen”, glaubt sie. Mit dieser Meinung steht sie nicht allein ...............aus dem link …
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09.05.2012, 13:22
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Fotograf verlangt 120 Mio. Dollar Schadensersatz für Bilderklau auf Twitter
Fotograf verlangt 120 Mio. Dollar Schadensersatz für Bilderklau auf Twitter
Zitat:
Wie der Spiegel unter Berufung auf das „British Journal of Photography“ berichtet, hat der freischaffende Fotograf Daniel Morel die Nachrichtenagentur AFP (Agence France Presse) auf 120 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Morel war Anfang 2010 einer der ersten Fotografen, der mitten aus dem Geschehen Fotos von dem verheerenden Erdbeben in Haiti fertigte (darunter auch das preisgekrönte Bild einer staubverschmierten Frau) und auf seinem Twitter-Account hochlud. Ein anderer Twitter-Nutzer verwendete die Bilder ohne eindeutige Urhebernennung auf seinem Profil, wo sie von der Agentur AFB entdeckt wurden.
AFP verbreitete die Fotos – zunächst mit falscher Urheberbenennung – ungefragt über die Bildagenturen Getty Images, Image Forum und Wapix und wenig später wurden die Bilder dann durch die großen Nachrichtensender wie CNN und CBS einer breiten Öffentlichkeit zugeführt, ohne dass Morel hierfür eine Gewinnbeteiligung zufloss. Geld verdienten hiermit vielmehr die Agenturen. Getty soll von Morels Fotos 820 Stück verkauft haben.
Der Vorwurf Morels: AFB habe die online veröffentlichen Fotos vorsätzlich unbefugt verwendet............................weiter im link
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