So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile

schnippewippe

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So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile

28 Prozent Umsatzrendite - der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile.

Eigentlich ist es ganz einfach: Laut Urheberrecht sind Gesetze und Gerichtsentscheidungen in Deutschland gemeinfrei - jeder darf sie kopieren und veröffentlichen. Logisch: Alle Bürger sollten ohne großen Aufwand Zugang zu den Texten haben, die ihr Zusammenleben regeln.


In der Praxis ist das komplizierter: Denn die Urteile stehen nicht kostenlos im Internet. Obwohl Urteile und Gesetze gemeinfrei sind, verdienen einige Unternehmen Geld mit kostenpflichtigen Datenbanken, in denen Gesetze und Urteilssprüche gesammelt werden. Zum Beispiel die Juris GmbH: Das Unternehmen erwirtschaftete 2009 eine beeindruckende Umsatzrendite von 28,2 Prozent, die Einnahmen beliefen sich auf 33 Millionen Euro. Der größte Batzen davon sind Abogebühren für Datenbanken mit gemeinfreien Gesetzen und Urteilen, aber auch mit urheberrechtlich geschützter Fachliteratur. Die Firma gehört zu 50,01 Prozent der Bundesrepublik, zu 45,33 Prozent einem Investor.

Österreich stellt alle Gesetze und Urteile ins Netz
..............mehr im link
Ich habe mich auch schon oft darüber geärgert . :(
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Link schrieb:
Obwohl Urteile und Gesetze gemeinfrei sind, verdienen einige Unternehmen Geld mit kostenpflichtigen Datenbanken, in denen Gesetze und Urteilssprüche gesammelt werden.
Das stimmt zwar,aber nur zur privaten Nutzung.

Z.B. BGH
Die Entscheidungen werden nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO).
Quelle: BGH
Auch die Urteile vom BverfG darf man nicht ohne weiteres weiterverbreiten.
Die Benutzung der Texte für den nicht gewerblichen Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.
 
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