LG: Bauer Vertriebs KG ( Zeitungsabo )

schnippewippe

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LG: ( Zeitungsabo ) Bauer Vertriebs KG

Verbraucherzentrale Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird........................................



........................Dieses Vorgehen stellt nach unserer Auffassung einen klaren Wettbewerbsverstoß dar. Die Verbraucher werden durch die Aufmachung der Karte über den Werbecharakter getäuscht. Zudem müssen sie nicht damit rechnen, dass ihnen bei Rückruf ein Zeitschriftenabo verkauft werden soll.

Nachdem die Bauer Vertriebs KG nicht bereit war, die von uns geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wurde ihr nun durch das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 18.03.11; Az.: 312 O 142/11) dieses Werbepraxis verboten.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bauer Vertriebs KG die klare Ansage des Gerichts akzeptiert oder Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegt.
Diese Art Vertäge anzudrehen ist ja nicht selten.
Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. I-4 U 66/10) wettbewerbswidrig, da es eine Irreführung des Verbrauchers darstellt..................aus dem link
 
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