Recht am Bild - Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

schnippewippe

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Recht am Bild - Google Schadensersatz von 430.000 Euro --und andere Informationen

Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Ebenfalls um Streichungen von Daten aus dem Suchindex des Suchmaschinenbetreibers geht es in weiteren rund 80 spanischen Fällen............................weiter im link
Abmahnungen wegen Bildernutzung im Internet
Die Abmahnung von Website-Betreibern wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Photos und Bildern ist inzwischen schon ein Klassiker.Wer eine Website betreibt, Nachrichten und kostenlose Informationen veröffentlicht oder Angebote bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen einstellt wird dies in den seltensten Fällen ohne Bebilderung oder eine anderweitige Illustration machen. Bilder, Photos und Kurzvideos sind inzwischen Standard und steigern die Attraktivität von Online-Angeboten.

Doch nicht jede oder jeder macht sich die Mühe ein eigenes Photo oder Bild zu erstellen um es dann dem Beitrag beizufügen. „Drag & Drop“, „Copy & Paste“, „Kopieren und Einfügen“ sind die Schlagworte, und Befehle um schnell an bereits anderswo veröffentlichtes hochwertiges Bildermaterial zu kommen und das eigene Angebot dadurch attraktiver zu gestalten.
Aber Vorsicht, auch Bilder und Photos genießen in der Regel Schutz durch das Urheberrecht. Zwar gibt es spezielle Web-Angebote wie Flickr.com, auf denen man Millionen von Photos findet, die oftmals über entsprechende Lizenzbedingungen zumindest im privaten bereich kostenfrei genutzt werden können. Jedoch muss auch hier in jedem Einzelfall genau auf den Inhalt der Nutzungsbedingungen geachtet werden. Die meisten im Netz verfügbaren Photos dürfen jedoch nicht ohne weiteres veröffentlicht und verwendet werden. Es bedarf hier einer Einwilligung des Urhebers oder der Agentur, die dessen Rechte verwaltet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verwendung lizenzierter Bilder und Photos ohne Einwilligung für Nutzerinnen und Nutzer schnell zur teuren Falle werden kann. Ob aus Unwissenheit oder berechnendem Kalkül, wer eine Abmahnung wegen der nicht erlaubten Verwendung solchen Materials erhält, sieht sich in vielen Fällen „plötzlich“ mit hohen geltend gemachten Kosten und einem Unterlassungsanspruch konfrontiert...........................mehr darüber im link


Fotoklau im Internet kann teuer werden

Abgemahnt – was nun?

Beispiel:
Abmahnungen: 600 Euro für ein Brötchen-Bild - SPIEGEL ONLINE


Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing & Recht – Teil 1
März 14, 2011 Social Media Recht
Der Beitrag Social Media Marketing – Chancen und Risiken des Web 2.0 vom 2. Februar 2011 hat zunächst einen ersten, allgemeinen Überblick über das Thema Social Media Marketing & Recht geboten. In diesem, sowie weiteren Folgebeiträgen sollen nunmehr einzelne rechtliche Aspekte inhaltlich näher erörtert werden, deren Berücksichtigung zur Vermeidung von Nachteilen für Unternehmen unerlässlich sind.................mehr im link
Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing & Recht – Teil 2 –
März 16, 2011 Social Media Recht
Der heutige Teil unserer Serie befasst sich mit den Risiken der unlauteren Werbung und sog. „Schleichwerbung“ im Bereich des Social Media Marketings. Rechtliche Grundlagen für die Beurteilung der Zulässigkeit von Werbung bildet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie speziell im Bereich von Social Media Marketing das Telemediengesetz (TMG).............mehr im link
Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing & Recht – Teil 3 –
März 18, 2011 Social Media Recht
Der heutige Teil unserer Serie befasst sich mit den rechtlichen Aspekten des Urheberrechts sowie des Marken- und Kennzeichnungsrechts im Bereich des Social Media Marketings. Rechtliche Grundlage bilden hierbei das Urhebergesetz (UrhG) sowie das Markengesetz..............mehr im link
 
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