Cashback-Systeme im Check: Geld zurück mit Haken und Tücken

schnippewippe

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Cashback-Systeme im Check: Geld zurück mit Haken und Tücken

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...................Oft hoher Warenwert erforderlich
Doch wie so oft wird die Freude durch Tücken im Detail getrübt. Während Payback die Punkte und Prozente stets auf die Einkaufssumme gewährt, bekommt man bei reinen Cashback-Systemen in der Regel auf die im Verkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer keine Rückzahlung. Oftmals gibt es auch nur für kleine Teile eines Shop-Sortiments die Rückerstattung oder aber es muss für einen Mindestbetrag eingekauft werden. Überdies müssen Kunden mit den Cashback-Anbietern teilen. Die nämlich streichen oftmals mehr als die Hälfte der ausgehandelten Prozente selbst ein. Andere verlangen zur Gewährung des vollen Rabatts Extra-Zahlungen, so dass sich das System für den Kunden erst ab einem relativ hohen Gesamtvolumen lohnt. Ein Rabatt-Mindestguthaben treibt den erforderlichen Warenwert ebenfalls in die Höhe: Cashboon etwa überweist ab zehn Euro. Bei Andasa müssen es sogar mindestens 30 Euro sein. Das entspricht einem Einkaufswert in der Stichprobe von knapp unter 2000 Euro. Und generell müssen alle Finanzierungs-, Einspruchs- und Widerrufsfristen abgelaufen sein, bevor Rückzahlungen freigegeben werden. Da kann die Zeit bis zur Gutschrift lang werden.

Ärgerlich wird es, wenn ein Kauf vom Onlineshop nicht bestätigt wird. Einen Rechtsanspruch auf einzelne Rückzahlungen nämlich haben Rabattjäger laut AGB von Cashback-Portalen nicht. Damit nicht genug: Wer kündigt oder drei Jahre lang kein Online-Geschäft mehr übers Portal tätigt, dem werden kleinere Beträge bei Andasa ersatzlos gestrichen. Cashboon räumt sich das Recht ein, untätige User bereits nach zwei Jahren zu bestrafen. Immerhin: Bonusdirekt zahlt nach der Kündigung auch kleine Summen aus...................................mehr darüber im link
 
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