Das Amtsgericht Bremen warnt vor Obergerichtsvollzieher K. Behrmann
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Zitat:
Das Amtsgericht Bremen erhielt Kenntnis von einem Schreiben eines Obergerichtsvollzieher K. Behrmann, in dem eine Betroffene aufgefordert wurde, einen bestimmten Betrag an eine HanseNet Telekommunikation GmbH zu zahlen. Sollte die Empfängerin des Schreibens nicht zahlen, müsste sie eine Haftstrafe absitzen.
Das Amtsgericht Bremen weist darauf hin, dass in Bremen kein Obergerichtsvollzieher K. Behrmann tätig ist. Dem Anschreiben kann daher kein Vollstreckungsauftrag einer Firma zu Grunde liegen........aus dem link
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Damit es später nicht verloren geht.