BGH - Anwälte haften wenn Richter Fehler machen.

schnippewippe

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BGH - Anwälte haften wenn Richter Fehler machen.

Achtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt ist es von den hoch ehrenwerten Richtern des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entschieden: Wir haften für die Dummheiten, mit denen wir uns so täglich herum zu schlagen haben. Juristisch korrekt heißt das dann so:

„Die Haftung des Rechtsanwalts nimmt der Bundesgerichtshof im Regelfall auch dann an, wenn ein Fehler des Gerichts insbesondere bei der rechtlichen Prüfung des Streitfalls für den Schaden einer Partei mitursächlich geworden ist (Az.: IX ZR 4/10)“.

Jetzt haben wir Rechtsanwälte es schwarz auf weiß. Wir sind schuld, müssen wir doch alles Erdenkliche unternehmen, um unsere Richter auf ihre Rechtsirrtümer hinzuweisen, auf die Einhaltung prozessualer Vorschriften und mitunter auch auf eine objektive und sachliche Prozessführung. Nun, welche Purzelbäume werden uns da abverlangt, wenn sogar ein Landgerichtsvizepräsident die Contenance verliert und in der mündlichen Verhandlung schreit „Was bilden Sie sich ein“ wenn unsereins darauf drängt, die Zeugenaussage wortgetreu und vollständig zu protokollieren (LG Nürnberg-Fürth; Az.: 1 O 7140/09). Oder..................mehr im link
Ich habe mal einen Prozess verloren. Der Richter hatte echt bestitten, dass es 2 Jahre vorher ein rechtsgültiges Urteil über genau der selben Sache gabt. Weiter hatte er bestritten, dass mein Anwalt ihm dieses Urteil in Kopie geschickt hatte. Der Richter weigerte sich das Urteil aus dem Archiv kommen zu lassen.
Als ich meinen Mietsvertrag abgeschlossen hatte mussten die Kalten-Betriebskosten noch richtig angegeben werden. Zur Zeit des zweiten Prozesses hatte sich ja das Gesetz geändert gehabt. Mein Anwalt meinte der Richter müsste die Gesetze zur Zeit des Vertragsabschlusses berücksichtigen. Auch das lehnte der Richter ab. Er richtet nach dem neuen Gesetz. Basta.

Bei den Prozess meiner Nachbarin meinte ein Richter mal zum Anwalt :
Hier bei uns wird das von der Bruttomiete berechnet. Wenn er anderer Meinung ist könnte sie es beide ja mal vor der Tür klären gehen.

Soviel zu
Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegen zu wirken.
Mein Geld was ich nun hätte zahlen müssen bekam ich aus einer Stiftung von der Senatorin für Soziales. Diese Stiftung war dafür gedacht das Menschen die ohne eigene Schuld in finanzielle Schwierigkeiten kamen.

Wie sagte man mir : Richter sind Götter in schwarz. Dagegen kommt man nicht an.
 
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