Vorsicht bei versprochener Prämie beim Kauf einer Ware.

schnippewippe

New member
Vorsicht bei versprochener Prämie beim Kauf einer Ware.

Wieso der Kunde kein Recht mehr auf das Geld hatte.

Verspricht jemand auf einer Internetseite für den Kauf eines Gegenstandes die Zahlung eines Geldbetrages, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums gekauft wird, kommt es bei der Bemessung des Zeitraums auf das Einstelldatum des Angebots und nicht auf den Zeitraum des Aufrufs der Internetseite an..........................................

.............................. Auch das Amtsgericht München wies die Klage ab: Entscheidend für die Auslegung eines Angebots sei der sogenannte objektive Empfängerhorizont. Natürlich hätte der Beklagte zum Beispiel durch die konkrete Angabe eines Einstelldatums im Anzeigentext und Bezugnahme hierauf Missverständnisse vermeiden können. Das Angebot sei jedoch unter Zugrundelegung der Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Beteiligten jedenfalls nicht so zu verstehen, dass entscheidend für den „Fristbeginn“ der angesprochenen drei Tage die individuelle Kenntnisnahme durch den Kaufinteressenten sei. Dies müsse sich einem durchschnittlichen Beteiligten schon deshalb aufdrängen, weil der Anbietende in diesem Fall keine Möglichkeit habe, diesen Zeitpunkt festzustellen bzw. zu überprüfen. Das Einstelldatum lasse sich dagegen problemlos nachvollziehen. Da der Käufer, gerechnet vom Datum der Einstellung, die 3-Tages-Frist versäumt habe, bestehe kein Anspruch auf Zahlung der 1000 €.

Amtsgericht München, Urteil vom 10. September 2010 – 271 C 20092/10..............................aus dem link
 
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