Zeitschriften Abzocke - help me!

Soulfire

New member
folgendes hatte ich geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige hiermit sofort den Vertrag mit Ihnen bezüglich
der Lieferung einer Zeitschrift.
Auf Grund dessen, dass ich nicht über das Widerrufsrecht
aufgeklärt wurde, und mir diesbezüglich auch schriftlich
keinerlei Information vorliegt, ist dieses auch nicht erloschen.
Ich widerrufe somit das Haustürgeschäft mit Ihnen, das als
arglistische Täuschung hervorsticht.
Ich werde heute meine gesamten Geldbeträge zurückbuchen lassen.

Sehen Sie diese Mail als endgültige Kündigung. (Meine letzte Mail
vor Monaten haben Sie ja toll ignoriert..) Sollten Sie das
auch schriftlich brauchen, bin ich bereit, Ihnen diese zuzusenden.
Sollten Sie dennoch weiterhin Zeitschriften zuschicken und mir
Geld abbuchen, so werde ich dies wohl oder übel über den Rechtsweg
regeln lassen.
Heute bekam ich 3 Briefe! In einem die Kopie von dem Zettel den ich damals unterschrieben hatte und mit dem der Wahnsinn anfing..
In dem anderen, dass ich nicht so einfach kündigen kann, weil ich ja eben diesen Zettel unterschrieben hatte.
Und im letzten ein Überweisungsschein mit einem Betrag von fast 18 Euro inklusive Mahngebühr..

Sagtmal, solangsam weiß ich echt nicht mehr, wer hier Recht hat.. Wisst ihr's?

Ich fange an zu zweifeln, da mich diese 3 Briefe doch sehr aus den Socken gehauen und verunsichert habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
folgendes hatte ich geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige hiermit sofort den Vertrag mit Ihnen bezüglich
der Lieferung einer Zeitschrift.

Sehen Sie diese Mail als endgültige Kündigung.
Kündigen kannst du nur einen bestehenden Vertrag.Und den nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist.
In dem anderen, dass ich nicht so einfach kündigen kann, weil ich ja eben diesen Zettel unterschrieben hatte.
Kündigen kann ich immer,wenn ich, wie gesagt die Frist einhalte.

Verträge,die ich irrtümlich abgeschlossen habe,oder wenn mir nicht bewusst war das es sich um ein kostenpflichtiges ABO handelt,widerruft,fechtet man an.
Dazu benutzt man Musterschreiben von z.B. der Verbraucherzentrale.Diese übernimmt man,wenn es nicht anders angegeben ist,1 zu 1.
Man lässt nichts weg und man fügt nichts hinzu.

Sagtmal, solangsam weiß ich echt nicht mehr, wer hier Recht hat.. Wisst ihr's?
Ich glaube dir bleibt ein Weg zur Verbraucherzentrale,zum Rechtsanwalt nicht erspart.

Ps.
Rechtsanwalt; callnrw.de/Prozesskosten-,Beratungshilfe /pdf
 

kruemeltee

Super-Moderator
wo der Eisbär Recht hat, hat er leider wirklich recht ... kündigen bedeutet, Du erkennst den Vertrag als solchen an und musst Dich dann leider an dessen Konditionen halten ... wenn Du hingegen sofort raus willst darfst Du den Vertrag als solchen gar nicht erst anerkennen sondern eben anfechten, d.h. Du warst NIE drin :)

gruß Maddin
 

Soulfire

New member
wo der Eisbär Recht hat, hat er leider wirklich recht ... kündigen bedeutet, Du erkennst den Vertrag als solchen an und musst Dich dann leider an dessen Konditionen halten ... wenn Du hingegen sofort raus willst darfst Du den Vertrag als solchen gar nicht erst anerkennen sondern eben anfechten, d.h. Du warst NIE drin :)

gruß Maddin

Verdammt.. ich wusste dass irgendwas falsch gelaufen ist. Und nun ist es zu spät, wie?
Ich habe das eigentlich nie als Vertrag angesehen, eben nur deren Aussage damit widergespiegelt.

Angenommen ich ignoriere deren Briefe und Anforderungen fortan komplett: Wenn es eines Tages zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde, wer würde hier als Sieger herausgehen? Glaubt ihr, dass diese unseriöse Firma überhaupt vor Gericht treten würde?

Achja, wie findet ihr diese Vorlage?
http://onlinedetektiv.com/media//DIR_42621/4cb845675b910bf9ffff89edac144220.rtf
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Verdammt.. ich wusste dass irgendwas falsch gelaufen ist. Und nun ist es zu spät, wie?
Wer sagt das es zu spät ist?
Beachte dieses:::::
Ich glaube dir bleibt ein Weg zur Verbraucherzentrale,zum Rechtsanwalt nicht erspart.
Ps.
Rechtsanwalt; callnrw.de/Prozesskosten-,Beratungshilfe /pdf
Die Verbraucherzentrale/ein Rechtsanwalt können dir helfen um einen Vertrag anzufechten.
Kleine Information:
Jeder weiß: Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.
Quelle: Anfechtung des Kaufvertrages
Angenommen ich ignoriere deren Briefe und Anforderungen fortan komplett: Wenn es eines Tages zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde, wer würde hier als Sieger herausgehen?
Die Frage kann dir nur ein Experte beantworten.
 

Soulfire

New member
Die Verbraucherzentrale/ein Rechtsanwalt können dir helfen um einen Vertrag anzufechten.

Müsste ich dafür letztendlich nicht mehr Euro hinblättern, als dass die Be******firma verlangt? Oder kriegt man so eine Hilfe kostenlos...?

„Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale
spricht doch für den Betrogenen, oder?
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Müsste ich dafür letztendlich nicht mehr Euro hinblättern, als dass die Be******firma verlangt? Oder kriegt man so eine Hilfe kostenlos...?
Warum liest du nicht was man schreibt?
Für die Beratung beim Rechtsanwalt gibt es die Beratungshilfe.
Ausserdem sind die Kosten für eine Erstberatung frei aushandelbar.
Als gesetzliche Höchstgrenze für Erstberatungen gilt 190 Euro plus Mehrwertsteuer.
Was die Verbraucherzentrale betrifft,das ist schnell erklärt.
Siehe hier.... verbraucherzentrale-bayern.de/Unsere Preise
„Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale
:p Warum hast du den Werber nicht darauf aufmerksam gemacht?:p

Ps.
In dem Urteil heisst es wettbewerbswidrig.
Ob ein Vertrag,der wettbewerbswidrig abgeschlossen wurde,gültig ist das kann wie gesagt nur ein Experte beantworten.
 

Winnimaus

New member
Müsste ich dafür letztendlich nicht mehr Euro hinblättern, als dass die Be******firma verlangt? Oder kriegt man so eine Hilfe kostenlos...?
Naja...sagen wir es mal so....wenn Du noch länger wartest um Dir fachliche Hilfe zu holen, dann werden die Kosten für das Erstgespräch im Endeffekt günstiger als die Forderungen ...
 

Soulfire

New member
Hi,

ich wollt nur mal eben melden, dass das Ganze ein gutes Ende gefunden hatte. Nachdem PVZ Stockelsdorf ein Mahnverfahren einleiten wollte (haben mich per Post benachrichtigt) hab ich umgehend dort angerufen und denen gesagt, was Sache ist. Allerdings ist die PVZ nur die Firma, die die Kosten dafür eintreibt. Hinter dem "******" steckt jedoch eine andere Firma, von dem die PVZ nichts weis. Man sagte mir, ich solle eine Stornierung des Abos an sie senden, sie würden das dann absetzen und ich brauch nix zahlen.. Hatte gerade einen Brief fertig geschrieben und diese nochmal darauf hingewiesen am Telefon dass der Brief unterwegs sei und sie doch bitte mit dem Mahnverfahren warten sollen.. komischerweise meinte die Frau am Telefon, dass das schon storniert sei und nichts mehr nötig sei. Ich solle die Zeitschriften, die noch kommen, als Werbegeschenk behalten, Oktober kommt dann die letzte, aber zahlen muss ich nichts mehr (mir wird auch nichts mehr abgerechnet)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Da alles nur per Telefon gesagt wurde, würde ich mein Konto weiter beobachten.
Du hast keinen Beweiss dafür, dass es erledigt ist.
Wünsche dir aber das du Ruhe hat :D
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(...)
Ich solle die Zeitschriften, die noch kommen, als Werbegeschenk behalten, Oktober kommt dann die letzte, aber zahlen muss ich nichts mehr (mir wird auch nichts mehr abgerechnet)
Du bekommst bis Otober gratis eine Zeitschrift?:D
Man sagte mir, ich solle eine Stornierung des Abos an sie senden,
Du??
Du könntest höchstens um eine Stornierung fragen.
Da du aber der Meinung bist das du keinen Vertrag hast,gibt es da auch nichts zu stornieren.
(...)sie doch bitte mit dem Mahnverfahren warten sollen.. komischerweise meinte die Frau am Telefon, dass das schon storniert sei und nichts mehr nötig sei.
(...)
Man bittet nicht,man fordert.
Ich hoffe das du auf eine schriftliche Bestätigung bestanden hast.

Allerdings ist die PVZ nur die Firma, die die Kosten dafür eintreibt. Hinter dem "******" steckt jedoch eine andere Firma, von dem die PVZ nichts weis.
Die treiben für eine unbekannte Firma Geld ein??:D

PS.
Von Betrug redet man erst wenn jemand verurteilt wurde.
 

Soulfire

New member
Du bekommst bis Otober gratis eine Zeitschrift?:D
Korrekt. PVZ scherrt sich nicht darum, ob unseriöse Firmen Geld damit ausgeben, Zeitschriften wohinzuschicken ohne dafür nen Penny von PVZ zu bekommen.

Man bittet nicht,man fordert.
Ich hoffe das du auf eine schriftliche Bestätigung bestanden hast.
Kann sein, dass ich auch gefordert habe. Ist schon etwas her das Ganze, aber ich bin der Meinung man muss bei sowas dennoch freundlich bleiben. Sonst kannst du noch weniger Hilfe erwarten.


Die treiben für eine unbekannte Firma Geld ein??:D
So in der Art. Ist nur eine Pressezentrale, kein Lieferant an "Endkunden" oder ähnliches. Genaueres Verhältnis kenne ich nicht.

PS.
Von Betrug redet man erst wenn jemand verurteilt wurde.
Ok, ich schätz mal dass das rechtlich so geregelt ist. Ich versteh unter Betrügern und Betrug eben was anderes..


PS: ACHJA! Natürlich hab ich noch ne schriftliche Bestätigung gefordert. Das liegt alles bei mir in meinem Ordner :)
 
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