schnippewippe
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Paukenschlag aus Karlsruhe - Die Grenzen der AuslegungInhalt abgleichen
Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG (Beschluss v. 25.01.2011 - 1 BvR 918/10; 5: 3 Stimmen) einen wichtigen Baustein der Rechtsprechung des BGH zum nachehelichen Unterhalt als verfassungswidrig gekippt.
Um was geht es?
Ausgangspunkt ist der auch bei der Unterhaltsreform unverändert gelassene § 1578 BGB:................................Bericht im Link