Bundesgerichtshof verurteilt Lockvogelwerbung von Lidl: Ware muss gewisse Zeit im Lad

schnippewippe

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Bundesgerichtshof verurteilt Lockvogelwerbung von Lidl: Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein.

Wer hat sich nicht schon darüber geärgert ? Man kommt hin und das Angebot gibt es gar nicht mehr.:mad:

Täglich weisen Wurfsendungen, Hochglanzprospekte und Zeitungsanzeigen auf Preisknüller hin. Mancher Interessent nimmt für ein Schnäppchen auch einen längeren Weg in Kauf. Doch nur allzu oft heißt es selbst unmittelbar nach Geschäftsöffnung: "Das Sonderangebot ist leider ausverkauft".

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Riegel vorgeschoben. Mit seinem Richterspruch (AZ: I ZR 183/09) setzt er einen Schlussstrich unter einen langwierigen Rechtsstreit über unzulässige Lockvogelwerbung, den die Verbraucherzentrale NRW seit Mitte 2008 gegen den Discounter Lidl geführt hat. Die Karlsruher Richter folgen mit ihrer Entscheidung nicht nur der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass beworbene Waren im Laden für eine gewisse Zeit vorhanden sein müssen, sondern sie haben auch klargestellt, dass Kunden nur mit eindeutigen Angaben über die Verfügbarkeit von beworbenen Waren in ein Geschäft gelockt werden dürfen.................weiter im link
 
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