11.11.2011, 14:37
|
#3 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
|
AW: Dailydeal und Co.: Verbraucherzentrale warnt vor Fallstricken
Neuer Bericht von der Verbraucherzentrale.
Rabattgutscheine von Groupon, DailyDeal & Co.: Auf den Spuren der Märchenkönige
Zitat:
Rund ein Dutzend Firmen verkaufen per Internet täglich tausende Gutscheine für Frisör- und Restaurantbesuche, Reisen und Technikartikel. Sie locken mit Gruppenrabatten bis zu 98 Prozent. Doch wer den Verheißungen erliegt, erlebt oft böse Überraschungen. Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, die 30 Gutscheine von Groupon, DailyDeal und regionalen Anbietern unter die Lupe nahm, war kein Gutscheinangebot ohne ärgerliche Einschränkung zu finden.
Schnäppchen satt: Die Grillplatte für zwei gibt’s für 9,20 statt 18,40 Euro, mit 70-prozentigem Nachlass verwöhnt eine "hawaiianische Lomi Lomi Nui-Massage inkl. Fußbad und Drink". Mit Abschlägen von 63 Prozent rückt ein Reinigungsteam an, um Fenster zu putzen. "Panzer fahren" im holländischen Eindhoven kostet 49 statt 119 Euro. Wer auf solche oftmals lokalen Angebote abfährt, braucht in der Regel zwischen zwei und zehn Gleichgesinnte. Denn nur als Schnäppchen-Gemeinschaft ist der Rabatt-Gutschein zu ergattern: bei rund einem Dutzend Firmen im Web. Mittlerweile läuft der Nachlass-Handel als tägliches Massengeschäft. Käufer müssen eine Stadt auswählen und sich mit Name, Adresse und Bankdaten im Internet registrieren. Der Gutschein-Code kommt per Mail. Rabattiert werden einzelne Dienstleistungen und Artikel, bisweilen auch ganze Sortimente. Und das stets unter Zeitdruck: 24 Stunden bleiben oft nur, um sich einen Gruppen-Deal zu sichern.
Fristen, Termine und andere Einschränkungen
Doch wer zuschlägt, ohne die Angebote genau zu studieren, den erwarten ärgerliche Überraschungen und Einschränkungen. Die Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigte: Die Bons halten einem Vergleich mit einem Geschenk-Gutschein in der Regel nicht stand. So hat das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07) festgestellt, dass Gutscheine für Käufe bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein dürfen. Das sei eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Anders sah es bei den meisten der 30 Deal-Gutscheine in der Stichprobe aus: Gleich 24 waren laut AGB innerhalb eines halben Jahres oder kürzer einzulösen, für jeden Dritten blieben sogar nur drei Monate bis hin zu wenigen Tagen. Schlechter stehen Deal-Kunden auch da, wenn sie die gesetzten Fristen verpassen. Dann heißt es oft: Das Geld ist perdu, oder es werden nur Teilbeträge in andere Gutscheine getauscht. Beim Präsent-Gutschein dagegen gibt es einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes - abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers.
|
Damit der Rest nicht später verloren geht
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
|
|
|