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09.02.2011, 14:02
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#1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 6
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Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Hallo,
In meinem Briefkasten war eine Mahnung von "Creditreform" bzw. der Auftraggeber "Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG Abteilung Videotheken z.Hd. Frau Peters,Meudt".
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(Originale Abschrift)
Sehr geehrter Herr *****,
unser Auftraggeber, (siehe oben), überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen. In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige(n) Forderung(en) vom (ab dem) 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.
Hauptforderung 208,65€
Nebenforderung 15,00€
Zinsen (zzgl. 0,03€ für jeden weiteren Tag) 19,24€
Inkassovergütung (§§ 280, 286 BGB) 35,00€
Auslagen (§§ 280, 286 BGB) 12,66€
Gesamtforderung 290,55€
Sollten Sie berechtigte Einwendungen haben oder den Betrag nur in angemessenen Raten zahlen können, erwarten wir umgehend Nachricht, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ansonsten bitten wir um Zahlung des o.g. Gesamtbetrages bis zum 14.02.2011.
__________________________________________________ _______________
Ganz klare Frage: Was ist das?Muss ich das Ernst nehmen?
Grüße
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09.02.2011, 15:16
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#2 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Zitat:
Zitat von Pfandflasche
Ganz klare Frage: Was ist das?Muss ich das Ernst nehmen?
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Jein.
Es kommt darauf an welche Beziehung du zu der Firma Klenk hast.
Ich bringe die Firma mit Zeitungs-Abo in Verbindung.>> Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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09.02.2011, 15:28
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Vielleicht war er auch Kunde einer Videothek des DVR .
Hier ist so ein Fall bei 123 Recht
Zitat:
Mir wurde am 07.08.2010 eine Mahnung vom Inkassounternehmen Creditreform Gießen, Auftraggeber Wolfgang Klenk GmbH & Co KG Abteilung Videotheken, über 203,51€ (Hauptforderung 150,09€, Nebenforderung 52,61€) mit der Zahlungsfrist bis 13.08.2010 zugeschickt. Am 19.08.2010 erhielt ich die letzte außergerichtliche Mahnung Zahlungstermin 23.08.2010 und einen Betrag von 206,34€.
Bei der Forderung handelt es sich um Miete vom 06.03.2009, des Deutschen Video Ring, ohne Angabe der geliehenen Sache und der Videothek.
Ich war zwar Kunde einer Videothek des DVR (die es schon länger nicht mehr gibt) und mir wurde nie eine Rechnung oder Mahnung von dieser zugeschickt und daher kann ich nicht nachvollziehen um was es da geht.
1. kann ich eine Vollmachtsurkunde verlangen?
2. muss man mir detaillierte Forderungsaufstellung vorlegen?
3. kann ich Widerspruch einlegen, wen ja wie?.....................die Antwort ist im Link
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Wenn ich nicht weiss was das soll , würde ich mir auf jedenfall die Vertragsunterlagen in Kopie schicken lassen.
Die Post per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Geändert von schnippewippe (09.02.2011 um 15:33 Uhr)
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09.02.2011, 17:07
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#4 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 6
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich war einst - 2005/2006 mal Kunde beim DVR.
Aber wie die dann auf 2009 kommen ist mir schleierhaft.
Also das heißt im Klartext,ich soll da mal durchklingeln und mir schriftlich mitteilen lassen wie und durch was die Forderung zustande kommt?
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09.02.2011, 17:30
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#5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Ich würde es trotzdem schriftlich machen. Was am Telefon gesagt wird kann man später nicht beweisen.
Zitat:
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Bei der Forderung handelt es sich um Miete vom 06.03.2009, des Deutschen Video Ring, ohne Angabe der geliehenen Sache und der Videothek.
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Wenn du 2009 nicht mehr Kunde warst, würde ich mir die Vertragsunterlagen für das Jahr 2009 in Kopie anfordern.
Würde mir wie der Anwalt bei 123 Recht schreibt, genau auflisten lassen für welche Leistung im Jahr 2009 die Kosten sein sollen.
Zitat:
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Ich war einst - 2005/2006 mal Kunde beim DVR.
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Selbst wenn da noch was offen wäre , wäre die Frist zum Geld einfordern vertan. Da Zahlungsaufforderungen aus dem Jahr 2006 jetzt verjährt sind.
Die Verjährungsfrist beginnt dann am 1 . 1.2007 . Drei Jahre kann man das Geld dann noch fordern. Die Frist endet somit am 31.12.2009
Nun ja - vielleicht sind sie mit ihrer Buchführung ein wenig durcheinander gekommen.
Geändert von schnippewippe (09.02.2011 um 17:33 Uhr)
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09.02.2011, 19:08
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#6 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 6
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Ich danke für die Hilfe und melde mich wieder wenn ich was neues erfahre.
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09.02.2011, 19:22
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#7 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Selbst wenn da noch was offen wäre , wäre die Frist zum Geld einfordern vertan. Da Zahlungsaufforderungen aus dem Jahr 2006 jetzt verjährt sind.
Die Verjährungsfrist beginnt dann am 1 . 1.2007 . Drei Jahre kann man das Geld dann noch fordern. Die Frist endet somit am 31.12.2009
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Da nichts aus dem Jahr 2006 gefordert wird ist das nicht relevant.
Allgemein:
Es verjährt nicht von Amtswegen,es bedarf der Einrede der Verjährung.
Siehe>> § 214 Wirkung der Verjährung
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09.02.2011, 20:11
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#8 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
@De kleine Eisbeer
Zitat:
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Da nichts aus dem Jahr 2006 gefordert wird ist das nicht relevant.
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@ Creditreform Inkasso
Zitat:
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In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige(n) Forderung(en) vom (ab dem) 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.
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Lasse ich das mal in den Klammer weg
In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige Forderung vom 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.
Könnte ich denken, dass schon am 2.4.2009 deren Meinung nach, eine Forderung ( Rechnung -Mahnung ) für Leistungen aus der Zeit von 2006 an den Kunden geschickt wurde.
Hauptforderung 208,65€
Nebenforderung 15,00€ ...........würde ich als frühere Mahnkosten ansehen.
Denn die Inkassokosten kommen ja danach.
Wir werden ja sehen was dabei raus kommt.
Ps. Da wir ja hier schon bei der Einrede sind.
Hier ein Musterbrief.
Geändert von schnippewippe (09.02.2011 um 20:48 Uhr)
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09.02.2011, 20:44
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#9 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 6
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Ich hab bisher noch KEINE Mahnung o.ä. vom DVR oder dem Inkasso bekommen.
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09.02.2011, 21:12
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#10 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
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AW: Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring
Zitat:
Zitat von Pfandflasche
Ich hab bisher noch KEINE Mahnung o.ä. vom DVR oder dem Inkasso bekommen.
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Der Brief vom Inkassobüro ist eine "Mahnung".
Der DRV muss "allgemein" nicht mahnen wenn eine Fälligkeit besteht.
Mahnungen sind "allgemein" freundliche Erinnerungen.
Besteht/bestand also ein "Vertrag",wenn ja,wurde dieser ordnungsgemäss gekündigt?
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