Creditreform Inkasso und Deutscher Videoring

Pfandflasche

New member
Hallo,

In meinem Briefkasten war eine Mahnung von "Creditreform" bzw. der Auftraggeber "Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG Abteilung Videotheken z.Hd. Frau Peters,Meudt".

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(Originale Abschrift)

Sehr geehrter Herr *****,

unser Auftraggeber, (siehe oben), überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen. In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige(n) Forderung(en) vom (ab dem) 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.

Hauptforderung 208,65€
Nebenforderung 15,00€
Zinsen (zzgl. 0,03€ für jeden weiteren Tag) 19,24€
Inkassovergütung (§§ 280, 286 BGB) 35,00€
Auslagen (§§ 280, 286 BGB) 12,66€
Gesamtforderung 290,55€

Sollten Sie berechtigte Einwendungen haben oder den Betrag nur in angemessenen Raten zahlen können, erwarten wir umgehend Nachricht, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ansonsten bitten wir um Zahlung des o.g. Gesamtbetrages bis zum 14.02.2011.


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Ganz klare Frage: Was ist das?Muss ich das Ernst nehmen?

Grüße
 

schnippewippe

New member
Vielleicht war er auch Kunde einer Videothek des DVR .

Hier ist so ein Fall bei 123 Recht
Mir wurde am 07.08.2010 eine Mahnung vom Inkassounternehmen Creditreform Gießen, Auftraggeber Wolfgang Klenk GmbH & Co KG Abteilung Videotheken, über 203,51€ (Hauptforderung 150,09€, Nebenforderung 52,61€) mit der Zahlungsfrist bis 13.08.2010 zugeschickt. Am 19.08.2010 erhielt ich die letzte außergerichtliche Mahnung Zahlungstermin 23.08.2010 und einen Betrag von 206,34€.

Bei der Forderung handelt es sich um Miete vom 06.03.2009, des Deutschen Video Ring, ohne Angabe der geliehenen Sache und der Videothek.

Ich war zwar Kunde einer Videothek des DVR (die es schon länger nicht mehr gibt) und mir wurde nie eine Rechnung oder Mahnung von dieser zugeschickt und daher kann ich nicht nachvollziehen um was es da geht.

1. kann ich eine Vollmachtsurkunde verlangen?
2. muss man mir detaillierte Forderungsaufstellung vorlegen?
3. kann ich Widerspruch einlegen, wen ja wie?.....................die Antwort ist im Link
Wenn ich nicht weiss was das soll , würde ich mir auf jedenfall die Vertragsunterlagen in Kopie schicken lassen.

Die Post per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
 
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Pfandflasche

New member
Hallo,

danke für die Antworten.
Ich war einst - 2005/2006 mal Kunde beim DVR.
Aber wie die dann auf 2009 kommen ist mir schleierhaft.

Also das heißt im Klartext,ich soll da mal durchklingeln und mir schriftlich mitteilen lassen wie und durch was die Forderung zustande kommt?
 

schnippewippe

New member
Ich würde es trotzdem schriftlich machen. Was am Telefon gesagt wird kann man später nicht beweisen.

Bei der Forderung handelt es sich um Miete vom 06.03.2009, des Deutschen Video Ring, ohne Angabe der geliehenen Sache und der Videothek.
Wenn du 2009 nicht mehr Kunde warst, würde ich mir die Vertragsunterlagen für das Jahr 2009 in Kopie anfordern.
Würde mir wie der Anwalt bei 123 Recht schreibt, genau auflisten lassen für welche Leistung im Jahr 2009 die Kosten sein sollen.


Ich war einst - 2005/2006 mal Kunde beim DVR.
Selbst wenn da noch was offen wäre , wäre die Frist zum Geld einfordern vertan. Da Zahlungsaufforderungen aus dem Jahr 2006 jetzt verjährt sind.

Die Verjährungsfrist beginnt dann am 1 . 1.2007 . Drei Jahre kann man das Geld dann noch fordern. Die Frist endet somit am 31.12.2009

Nun ja - vielleicht sind sie mit ihrer Buchführung ein wenig durcheinander gekommen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Selbst wenn da noch was offen wäre , wäre die Frist zum Geld einfordern vertan. Da Zahlungsaufforderungen aus dem Jahr 2006 jetzt verjährt sind.

Die Verjährungsfrist beginnt dann am 1 . 1.2007 . Drei Jahre kann man das Geld dann noch fordern. Die Frist endet somit am 31.12.2009
Da nichts aus dem Jahr 2006 gefordert wird ist das nicht relevant.

Allgemein:
Es verjährt nicht von Amtswegen,es bedarf der Einrede der Verjährung.
Siehe>> § 214 Wirkung der Verjährung
 

schnippewippe

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@De kleine Eisbeer
Da nichts aus dem Jahr 2006 gefordert wird ist das nicht relevant.
@ Creditreform Inkasso
In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige(n) Forderung(en) vom (ab dem) 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.
Lasse ich das mal in den Klammer weg

In diesem Fall handelt es sich um bereits fällige Forderung vom 02.04.2009 aus Miete (sonstige) (Forderung:: Deutscher Video Ring) gemäß nachfolgender Aufstellung.

Könnte ich denken, dass schon am 2.4.2009 deren Meinung nach, eine Forderung ( Rechnung -Mahnung ) für Leistungen aus der Zeit von 2006 an den Kunden geschickt wurde.

Hauptforderung 208,65€
Nebenforderung 15,00€ ...........würde ich als frühere Mahnkosten ansehen.
Denn die Inkassokosten kommen ja danach.

Wir werden ja sehen was dabei raus kommt.

Ps. Da wir ja hier schon bei der Einrede sind.
Hier ein Musterbrief.
 
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Pfandflasche

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Nunja,was heißt Vertrag?!
Bei mir in der Nähe gibt es eine Videothek.
Dort war ich kunde.Da gab es keinen Vertrag wie man ihn vllt. kennt.
Ich bekam lediglich einen Videothekenausweis den ich vorlegen musste wenn ich mir eine DVD/Spiel ausleihen wollte - mehr nicht.
Ich musste nichts unterschreiben o.ä.
 

schnippewippe

New member
Das hat auch nichts damit zu tun.

Leider komme ich nicht mehr auf deren Seite.
Darum ein Bericht eines Kunden. Damit du weisst wie es imit der Video Sache läuft.
Deutscher Videoring - Erfahrungsbericht - Reine Abzocke

Warte erst einmal ab . Vielleicht ist es auch ein Zeitungsabo was du bezahlen sollst.
Würde erst einmal widersprechen und dann die Kopie des Vertrages verlangen.

So können wir nur raten und das bringt dir ja auch nichts.
 
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Pfandflasche

New member
Heftig sowas.Heutzutage kann man niemandem mehr trauen.Wie gesagt,ich klingel da erstmal durch und stell parallel dazu eine schriftl. Forderung.
 
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