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07.09.2010, 23:59
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#301 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Du braucht doch nur schreiben , dass du den am ........geschlossenen Vertrag mit der Kundennummer .........widerrufst.
Man muss da keinen Grund angeben. Du willst ihn nicht und gut.
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08.09.2010, 00:03
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#302 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 3
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Okay, dankeschön.
Mir fällt gerade auf, eine Kundennummer steht nicht dabei. Oder soll das diese "MA-Nummer" sein?
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08.09.2010, 00:15
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#303 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
MA- Nummer weiss nicht was das ist. Warte mal bis Morgen. Vielleicht kennt ein User die Abkürzung. Wenn nicht würde ich sie angeben.
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08.09.2010, 14:11
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#304 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.09.2010
Beiträge: 14
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Update:
So, hab einen Termin für den 30.9. bekommen ...also wird das nix mit rückbuchen  egal, Hauptsache ich komm vielleicht irgendwie da raus.
LG
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08.09.2010, 15:05
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#305 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Wenn die Verbraucherzentrale der Meinung ist das du im Recht bist und sie dir ein Schreiben geben , kannst du dann das Geld zurück holen lassen.
Wie lange habe ich Zeit, unberechtigte Forderungen zurückbuchen zu lassen?
Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
Ihr seit nach dem Probeabo nicht noch einmal gefragt worden ,ob ihr nun ein kostenpflichtiges Abo haben wollt. Das Abo wäre laut Werber erst nach dem Anruf zustande gekommen. Viele haben ja auch keine Unterlagen bekommen. Konnten somit auch nicht die AGB oder Widerrufsbelehrung lesen. Ihr habt widerrufen/ angefochten.
Es gibt keine Einzugsermächtigung für ein kostenpflichtiges Abo.
Lasst Euch da gar nicht bei der Bank abwimmeln.
Wir haben hier schon einige Fälle bei der "" Gewinnspielseite "" ,wo noch nach Monaten die Bank das Geld zurück gezahlt hat. Da ging es schon um einige 1000 €
Geändert von schnippewippe (08.09.2010 um 15:16 Uhr)
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08.09.2010, 16:46
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#306 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Zitat:
Zitat von schnippewippe
VIII ZR 13/01
Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
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Das habe ich schon einmal erklärt,das ist falsch!!!!
Die 13 Monatsfrist gilt bei einer SEPA-Lastschrift.
Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.
Quelle: Bundesbank.de
Lastschrift,so wir sie kennen:
Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.
Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.
BGH-Urteil: XI ZR 258/99
Das heisst im Prinzip,es gibt keine Frist.
Nachtrag:
Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien
Update:
So, hab einen Termin für den 30.9. bekommen ...also wird das nix mit rückbuchen  egal, Hauptsache ich komm vielleicht irgendwie da raus.
LG
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Wurde denn schon abgebucht?
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Update:>> Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
Geändert von De kleine Eisbeer (08.09.2010 um 16:47 Uhr)
Grund: Nachtrag
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08.09.2010, 17:08
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#307 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.429
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Sie haben abgebucht .
Das steht bei meiner Bank in der Erklärung für Lastschrift
Zitat:
Seit Anfang 2008 werden die neuen Produkt – und Leistungsangebote für Kunden sukzessive eingeführt. Begonnen wurde am 28.01.2008 mit der Einführung der SEPA-Überweisung. Das SEPA-Lastschriftverfahren folgte im November 2009. Die bekannten bisherigen Verfahren laufen zunächst parallel weiter. ............................
..........Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt maximal acht Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung.
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Über das alte Lastschriftverfahren gibt es da gar keine Informationen mehr.
Geändert von schnippewippe (08.09.2010 um 18:21 Uhr)
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08.09.2010, 20:00
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#308 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.09.2010
Beiträge: 14
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Hmmm, keine schlechte Nachricht... aber zunächst muss die Verbraucherzentrale ja eben überzeugt sein, ich sei im Recht -- trotz all meiner Dummheiten :-/
...ach ja: die haben in der Mail mit der Terminbestätigung auch die Kosten einer Beratung mit und ohne Rechtsvertretung angegeben... ich müsste dann nach dem Termin eine Rechnung bekommen, oder? Kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass sie sich bar bezahlen lassen ^^ (obwohl...) ... und soll ich jetzt zurückschreiben, was davon ich in Anspruch nehmen möchte, oder entscheidet sich das vor Ort? (Und was soll ich nehmen?)
LG
Geändert von mlle bonne-à-rien (08.09.2010 um 20:03 Uhr)
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08.09.2010, 20:25
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#309 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien
...ach ja: die haben in der Mail mit der Terminbestätigung auch die Kosten einer Beratung mit und ohne Rechtsvertretung angegeben...
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Rechtsvertretung heisst;ein Anwalt der Verbraucherzentrale übernimmt die Vertretung deiner Rechte und setzt sie durch.Das ist mit weiteren Kosten verbunden.
Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien
und soll ich jetzt zurückschreiben, was davon ich in Anspruch nehmen möchte, oder entscheidet sich das vor Ort? (Und was soll ich nehmen?)
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Ich denke mal das du das vor Ort klären musst ob ein Anwalt weiter aktiv werden soll.
Meistens reicht es aber wenn die Verbraucherzentrale dir ein Schreiben aufsetzt.
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09.09.2010, 12:13
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#310 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 2
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AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Hallo zusammen,
da ich sehr neu hier bin und auch schon gelesen habe das hier auch wie ich einige auf die PVZ reingefallen sind.
Ich möchte mich kurz vorstellen, mein Name ist Kevin und ich wohne in Leipzig, als ich damals auf der Suche nach einem Nebenjob war kam mir die Mafo Leipzig daher und stellte mir die Möglichkeit mich als Produkttester zu versuchen wenn ich ein Abo von einer Zeitschrift (in meinem Fall der "Stern") abschließe. Natürlich hab ich das gemacht weil ich ja den Job haben wollte was mir allerdings schon komisch vorkam!
Der Brief kam, ich zahlte das Geld beziehe seitdem auch fleißig Zeitschriften, ABER wie komme ich da jetzt raus, da ich die Mafo Leipzig nicht mehr erreichen kann und auch noch nie einen Test von ihnen bekommen hab ergo auch kein Geld von der Mafo bekommen hab!
Jetzt fordert die PVZ natürlich ihr Geld aber wie ist das denn wenn ich schonmal gezahlt habe?
LG Kev
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