Zitat:
Zitat von bladabla
Er meinte aber, dass im Grunde jeder weiß, dass es sich bei den Drückerkolonnen um organisiertes Verbrechen handelt!
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Als Erstes.
Ich weiss nicht was dein Vater auf der Polizeischule gelernt hat,aber er sollte wissen das "Täuschung" kein
Verbrechen ist.Und schon garnicht "organisiert".
Und ?

warum kontrollieren seine Kollegen solche "Drückerkolonen" nicht?
Diese "Werber" stehen doch regelmässig auch in z.B. Einkaufspassagen.

Ach ja,"Fussstreifen" der Ordnungshüter sind eine Seltenheit..
Zitat:
Zitat von bladabla
Argumentiert habe ich, indem ich auf die offensichtlich arglistige Täuschung der beiden Herren, die mich zugesülzt haben eingegangen bin.
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Allgemein;Du warst allein und sie zu Zweit?? wie willst du etwas beweisen?
Zitat:
Zitat von bladabla
Meint ihr das kommt durch? Wenn nciht, werde ich mich auf jeden Fall den Paragraphen zuwenden, die in diesem raus aus der abofalle blog beschrieben werden.
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Zitat:
Zitat von bladabla
Meint ihr das kommt durch? Wenn nciht, werde ich mich auf jeden Fall den Paragraphen zuwenden,
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Wenn man reagieren will,dann sollte man nicht "alle Paragraphen" rezitieren.
Zitat:
Zitat von bladabla
aber es gibt auf der Vorderseite keinerlei Hinweis darauf, dass sich die Geschäftsbedingungen auf der Rückseite finden lassen.
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Bei welchem "Vertrag" steht
deutlich das alle "Fallen" (AGB) auf der Rückseite stehen??
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