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Alt 21.05.2010, 18:52   #121 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Zitat:
Zitat von bladabla Beitrag anzeigen
Er meinte aber, dass im Grunde jeder weiß, dass es sich bei den Drückerkolonnen um organisiertes Verbrechen handelt!
Als Erstes.
Ich weiss nicht was dein Vater auf der Polizeischule gelernt hat,aber er sollte wissen das "Täuschung" kein Verbrechen ist.Und schon garnicht "organisiert".
Und ? warum kontrollieren seine Kollegen solche "Drückerkolonen" nicht?
Diese "Werber" stehen doch regelmässig auch in z.B. Einkaufspassagen.
Ach ja,"Fussstreifen" der Ordnungshüter sind eine Seltenheit..
Zitat:
Zitat von bladabla Beitrag anzeigen
Argumentiert habe ich, indem ich auf die offensichtlich arglistige Täuschung der beiden Herren, die mich zugesülzt haben eingegangen bin.
Allgemein;Du warst allein und sie zu Zweit?? wie willst du etwas beweisen?
Zitat:
Zitat von bladabla Beitrag anzeigen
Meint ihr das kommt durch? Wenn nciht, werde ich mich auf jeden Fall den Paragraphen zuwenden, die in diesem raus aus der abofalle blog beschrieben werden.
Dies ist kein Blog....sondern ein Forum.
In einem Blog ist das Hauptkennmerk..die Meinung des Betreibers.
In einem Forum ist das Hauptkennmerk die Meinung Aller die dort aktiv sind.
Zitat:
Zitat von bladabla Beitrag anzeigen
Meint ihr das kommt durch? Wenn nciht, werde ich mich auf jeden Fall den Paragraphen zuwenden,
Wenn man reagieren will,dann sollte man nicht "alle Paragraphen" rezitieren.
Zitat:
Zitat von bladabla Beitrag anzeigen
aber es gibt auf der Vorderseite keinerlei Hinweis darauf, dass sich die Geschäftsbedingungen auf der Rückseite finden lassen.
Bei welchem "Vertrag" steht deutlich das alle "Fallen" (AGB) auf der Rückseite stehen??
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 14:06   #122 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

hallo,

ich bräuchte mal eure hilfe.

hab heute bei einem gewinnspiel von hör zu mitgemacht. hab es unterschrieben und danch wollten sie die bankverbindung wissen.
hab erstmal gesagt das ich sie nicht aus dem kopf weiß und da sagen sie falls ich gewinne kann ich sie später angeben.
bin dann wieder gegangen. da es mir komisch vorkam bin ich zurück gegangen und wollte meinen schein wieder haben, hab ich auch bekommen aber allerdings nur einen...sollte auf 2 scheinen unterschreiben und hab nur den einen wieder gekriegt...den anderen wo ich nochmal unterschreiben sollte nicht...hab jetzt angst das ich trotzdem dieses blöde abo (was ich erst später gesehen habe das ich das abgeschlossen hätte) abgeschlossen habe und das geld bezahlen muss. den einen schein den die ausgefüllt haben und den ich zurück gekommen habe hab ich noch aufgehoben und nicht weggeworfen.

könnt ihr mir helfen?

MFG Franziska M*

Geändert von De kleine Eisbeer (22.05.2010 um 15:02 Uhr) Grund: Bitte keine Klarnamen
Franzi_90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 14:45   #123 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Von anderen User wissen wir, dass auf den Schein eine Widerrufsbelehrung steht. Da wird ja mitgeteilt das man innerhalb von 14 Tage den Vertrag widerrufen kann.
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Ich schicke solche Briefe immer per Einschreiben mit Rückantwort.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 15:18   #124 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Zitat:
Zitat von Franzi_90 Beitrag anzeigen

hab heute bei einem gewinnspiel von hör zu mitgemacht.
Ich glaube nicht das du an einem Gewinnspiel von HÖR ZU teilgenommen hast.
Das "Gewinnspiel" dient nur als Lockvogel um dir ein ABO aufzuschwatzen.

Irgendwo habe ich hier schon einmal erwähnt.
Werdet ihr von solchen Werbern angesprochen,dann lasst euch Personalausweis und Reisegewerbekarte zeigen.
Denn die wird benötigt und in vielen Fällen haben die Werber eine solche nicht.
Zitat:
§ 55 Gewerbeordnung Reisegewerbekarte
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben

1.Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 16:57   #125 (permalink)
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@ Franzi_90
Zitat:
da es mir komisch vorkam bin ich zurück gegangen und wollte meinen schein wieder haben, hab ich auch bekommen aber allerdings nur einen...sollte auf 2 scheinen unterschreiben und hab nur den einen wieder gekriegt...den anderen wo ich nochmal unterschreiben sollte nicht...
Bei einen Vertragsabschluss bekommt jeder einen Zettel. Denn Jeder will ja später beweisen können was gelaufen ist.
Also für mich hast du einen Vertrag an der Backe. Hast ja noch Widerrufsfrist. Also alles gar nicht so schlimm.

Kann sein, dass sie schreiben du musst trotzdem zahlen . Wenn du innerhalb der 14 Tage schreibst kann eh nicht passieren.
Bist du schon 18 ?

Das Einschreiben per Rückantwort kostet ca 4 € .

Gib mal hier was zum Besten . Nicht immer über PN. Ist für mich leichter.
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Geändert von schnippewippe (22.05.2010 um 16:59 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 17:06   #126 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
@ Franzi_90


Bei einen Vertragsabschluss bekommt jeder einen Zettel. Denn Jeder will ja später beweisen können was gelaufen ist.
Also für mich hast du einen Vertrag an der Backe. Hast ja noch Widerrufsfrist. Also alles gar nicht so schlimm.

Kann sein, dass sie schreiben du musst trotzdem zahlen . Wenn du innerhalb der 14 Tage schreibst kann eh nicht passieren.
Bist du schon 18 ?

Das Einschreiben per Rückantwort kostet ca 4 € .

Gib mal hier was zum Besten . Nicht immer über PN. Ist für mich leichter.
ok ich schreibe hier

ja ich bin schon über 18.

also ich hab den zettel wieder bekommen den sie erst behalten wollten...deswegen weiß ich nicht ob der vertrag wirklich abgeschlossen ist oder nicht.bin ja nach ner vietel stunde wieder zu dem stand gegangen und habe gesagt das ich meinen zettel wieder haben möchte deswegen bin ich mir unssicher
Franzi_90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 17:16   #127 (permalink)
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Wenn ich einen Vertrag abschiesse gibt es immer 2 Zettel. Einen Zettel hast du den anderen Zettel haben die behalten.( Deckblatt und darunter die Kopie.)
Aber wie schon geschrieben , du hast ja noch die Widerrufrist. Da braucht man auch keine Gründe angeben.
Haustürgeschäft
Zitat:
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
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Geändert von schnippewippe (22.05.2010 um 17:18 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 17:18   #128 (permalink)
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ok und dieses einschreiben mit rückantwort gekomme ich bei der post oder wo? und da schreibe ich dann nur rein das ich den vertrag widerrufe und mehr nicht
Franzi_90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2010, 17:23   #129 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Franzi_90 Beitrag anzeigen
ok ich schreibe hier

ja ich bin schon über 18.

also ich hab den zettel wieder bekommen den sie erst behalten wollten...deswegen weiß ich nicht ob der vertrag wirklich abgeschlossen ist oder nicht.
Allgemein:Ob du einen Zettel hast oder nicht,das spielt keine Rolle.
Verträge bedürfen keiner Form (ausser dort wo der Gesetzgeber es vorschreibt;z.B. Hauskauf),sie können auch mündlich abgeschlossen werden.Siehe der Handschlag bei den Viehhändlern.

Wie @Schnippewippe schon schreibt,Widerruf schreiben.
Kurz und bündig etwa so:
Hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Abonnement für (Zeitung) innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Bitte senden Sie mir bis zum (Datum eingeben) eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
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Alt 22.05.2010, 17:31   #130 (permalink)
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Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Allgemein:Ob du einen Zettel hast oder nicht,das spielt keine Rolle.
Verträge bedürfen keiner Form (ausser dort wo der Gesetzgeber es vorschreibt;z.B. Hauskauf),sie können auch mündlich abgeschlossen werden.Siehe der Handschlag bei den Viehhändlern.

Wie @Schnippewippe schon schreibt,Widerruf schreiben.
Kurz und bündig etwa so:
Hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Abonnement für (Zeitung) innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Bitte senden Sie mir bis zum (Datum eingeben) eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
ok dann werde ich das gleich am dienstag machen...was meine angst ist das es diese andresse nicht gibt und das einschreiben gar nicht dort ankommt.
Franzi_90 ist offline   Mit Zitat antworten
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