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Alt 26.10.2011, 16:13   #1061 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Ich würde wie du schon geschrieben hast die Anfechtung schicken. Würde genau schildern wie du belogen wurdest.

Zitat:
Hab dann dort angerufen und ne Tussi am Tel meinte "können Sie nicht lesen? Es ist immer wieder dasselbe!"
Wann bekommt ihr denn den Vertrag zum durchlesen ???? Wenn ich mir die Videos ansehe ,doch wohl erst nach Vertragsabschluss. Warum wohl?
Würde man den Vertrag sofort in die Hand bekommen , könnte einen ja der Schwindel auffallen. Denn mir würde die Widerrufbelehrung seltsam vorkommen.
Aber so lullen sie einen mit ihren Lügen voll und man glaubt es , dass es gratis ist. Da schaut sich ja keiner mehr den Zettel an.
Wird ja auch oft mitgeteilt, dass die Werber den """ Kunden """ auch noch sagten, sie könnten den Zettel auch wegwerfen.
Die PVZ kann nach 20 Jahren des Treibens dieser Abzocke, wirklich nicht mehr sagen, sie wissen nichts davon .
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Alt 26.10.2011, 17:13   #1062 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

@ schnippewippe, vielen lieben Dank für Deine Antwort! Du hast mir grad sehr geholfen und ein paar sehr gute Argumente gebracht, die ich auf jeden Fall mit anbringen werde in meinen Brief an diese Deppen.
Aber wie ists eigentlich wegen der Adresse? Muss ich meine Aufforderung zur Stornierung des Vertrages nach München an den Verlag selbst schicken oder nach Stockelsdorf an die PVZ? Denn in dem Vertrag stand ganz winzig, dass man sich wohl an die Münchner Adresse wenden soll, wenn man zurücktreten will.
Oder ich schreib am besten an beide, da bin ich dann wohl auf der sichersten Seite :-)

Nochmal vielen lieben Dank!!!! Bin echt gespannt, was da rauskommt. Werd hier auf jeden Fall die Antwort posten.

Liebe Grüße
Yves1706 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2011, 17:25   #1063 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Also ich selber würde an beide schreiben. Denn es kam schon vor , dass die PVZ mitteilte , das ihnen die Unterlagen noch nicht vorliegen.
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Alt 26.10.2011, 17:48   #1064 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Das ist auch so meine Befürchtung. Also lieber an beide Adressen schreiben und beide gleich drauf aufmerksam machen, dass jeweils der andre auch den Brief bekommen hat :-P dann dürfte nichts schief gehen. Lieber geb ich bissel mehr für 2 Einschreiben mit Rückschein aus als 1 Jahr den Müll zu bezahlen.
Yves1706 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2011, 19:42   #1065 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Hallo,

auch ich bin in die Falle getappt... Vor ca. 3 bis 4 wochen sprach mich ein junger Herr auf der Straße vor einem Einkaufsmarkt an, ob ich Interesse hätte, kostenlos Lotto zu spielen. Ich müsste nur meine Adresse geben und mir würde dann der Lottoschein kostenlos zugeschickt werden. Ich fragte, aus welchem Grund sie etwas zu verschenken hätten. Die Antwort war: "Ach es ist nur deswegen, um das Lotto bekannter zu machen". Ich gab also meine Adresse und sah auf den Schein, den er da ausfüllte und fand oberhalb verschiedene Zeitungen aufgelistet. Er hatte dabei nichts angekreuzt. Ich fragte ihn, ob ich denn dann ein Zeitungsabo an der Backe hätte, wenn ich das mache. Da kam er mir frech: "Nein, denn dazu hätte ich ja Ihre Bankverbindung gebraucht.". So gutgläubig wie ich war hab ich den Wisch unterschrieben. Ich hab dabei jedoch nichts schriftliches wie Durchschlag usw. bekommen. Ich hatte somit keine Adresse, wo ich hätte widerrufen können innerhalb von 2 Wochen. Letzte Woche kam dann ein Schreiben, dass sie sich freuen mich als Leser der Zeitschrift "Gala" begrüßen zu dürfen. Meinen "Gutschein zum Glück" würde ich nach Ausgleich der ersten Rechnung erhalten.

Nun, ich widerruf das ganze beim Direktvorteil und der PVZ, mit der Erklärung, wie der Vertrag zustande gekommen ist und unter Drohung einer Anzeige. Weiterhin schrieb ich hinein, dass ich die Zeitung sofort zurücksenden würde (am 27.10. soll die erste erscheinen), die hier ankommt. Heute bekam ich die Antwort von der PVZ, dass der Widerruf verspätet erfolgte und sie mir somit nur eine Kündigung zum Heft 44 2012 bestätigen können.

Desweiteren wurde gemeint, dass

"Ihre Aussagen bezüglich des Vertrages stimmen mit unserer Liefervereinbarung nicht überein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten Ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen Ihre Aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um Zusendung des Bescheides. Für Ihre Bemühung zur Klärung des Sachverhaltes bedanken wir uns im Voraus."

Tja, nun hab ich ja keinerlei schriftliches... Kann nichts nachweisen, dass da kein Kreuz an einer Zeitschrift war, als ich das unterschrieb. Was soll ich jetzt nur tun? Ich seh mich momentan grad echt in einer Zwickmühle. Das Geld für das Abo habe ich nicht und davon ganz abgesehen, würde ich mir niemals sowas wie die Gala zulegen. Eine Anzeige würde auch nichts bringen, da ich ja nichts nachzuweisen habe . Was soll ich machen, wenn die Zeitung im Briefkasten ist? Zurückschicken?

Ich würde mich sehr über einen Tipp von euch freuen, bin im Moment ziemlich verzweifelt wegen dem ganzen. Vielen Dank für eure Mühe.

Lg Kassia
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Alt 26.10.2011, 20:05   #1066 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Erst einmal würde ich dem hier """"""""dass der Widerruf verspätet erfolgte und sie mir somit nur eine Kündigung zum Heft 44 2012 bestätigen können. """"""""" widersprechen.
Was ich machen würde:
Wenn ich keine Unterlagen erhalten habe würde ich auch dabei bleiben !!!!
Würde das noch einmal mitteilen. Würde auch mitteilen, dass es für mich keinen Grund gab nach den Unterlagen zu fragen. Sollte ja alles gratis sein.
Aber nun würde ich sie auffordern , mir die vorenthalten Unterlagen Zwecks Anzeige zu schicken.
Da ich keine Unterlagen bekam gab es auch keine Widerrufsbelehrung.Somit hat meine Widerrufsfrist auch noch nicht begonnen. Somit war mein Widerruf fristgerecht.
Da die aber meinen Widerruf nicht anerkennen, würde ich den Vertrag nun auch noch hilfsweise wegen Irrtum anfechten hervorgerufen durch die Lügen der Werber . Darum würde ich den Vertrag auch noch wegen Täuschung anfechten.

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Das was bei dir im Post steht haben viele User bekommen. Ist ein Standart Text.
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Alt 26.10.2011, 20:06   #1067 (permalink)
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Ohje...das wird hier immer besser.....also ich habe soeben einen Brief verfasst an diese Idioten, den ich hier gerne veröffentlichen würde. Vielleicht kann der den Einen oder Anderen ein wenig weiterhelfen. Nur weiss ich nicht, ob das hier erlaubt ist.
Der ist gepfeffert geschrieben mit dem Hinweis auf diverse Paragraphen (danke nochmal an Schnippewippe) und ausführlicher Beschreibung, wie dieser Betrug zustande kam. Ich hatte zum Glück 2 Zeugen dabei und umliegende Geschäfte (es war vorm Kaufmarkt bei mir in Dresden, da standen diese Deppen direkt vorm Takko, gegenüber ein Bäcker und Fleischer) haben das auch mitbekommen und diese könnten auch alles vezeugen. Also von daher.

Darf man hier Briefe veröffentlichen? Wäre super, vielleicht hilft das hier ein wenig weiter
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Alt 26.10.2011, 20:13   #1068 (permalink)
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Nun ja --- Wenn ich hier das ein oder andere Wort bei dir lese, füchte ich, dass es mit dem Brief hier nicht so wirklich gut geht,

Wenn es keine fremden Briefe sind. Aber bitte denke daran !!!!!! Keine bösen Worte
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Alt 26.10.2011, 20:21   #1069 (permalink)
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Betreff: Stornierung meines Vertrages

Kundennummer: XY


Werte Damen und Herren,

mich haben am 21.09.2011 zwei junge Damen angesprochen, die mir in Ihrem Auftrag 4 Zeitschriften KOSTENLOS angeboten haben. Sie schilderten mir, dass dies Probezeitungen sein sollten, OHNE dass ein Abo dranhängt, da sonst laut Aussage der beiden Damen meine Bankverbindung hätte angegeben werden müssen. Sie versicherten mir mehrmals auf meine Nachfrage, dass dies wirklich nur bei diesen 4 kostenlosen Zeitungen bleiben sollte und danach erlischt.
Unter diesem Vorwand erschlichen sie sich von mir eine Unterschrift. Für dieses Verhalten gibt es 2 Zeugen, die dabei waren.
Erst nach dieser Unterschrift hab ich einen Zettel mit der Widerrufsbelehrung erhalten.
In dieser Widerrufsbelehrung habe ich keine Kontaktdaten gefunden, um eventuelle Fragen klären zu können.
Daraufhin habe ich es erst einmal dabei belassen und vertraute darauf, dass die beiden jungen Damen die Wahrheit sprachen.

Nun musste ich heute, den 26.10.2011, feststellen, dass dies nicht der Fall war. Deshalb habe ich Ihre im Brief unten stehende Hotline angerufen, um den Sachverhalt zu klären.
Ihre überaus freundliche Mitarbeiterin fragte mich dann, ob ich nicht lesen könnte, das Alphabet nicht beherrschte um Buchstaben aneinander zu reihen und es wäre immer wieder dasselbe mit den Anrufern. Schließlich legte sie ohne Vorwarnung das Telefon zur Seite und unterhielt sich mit einer Kollegin und wartete solange bis ich auflegte.
Ich danke für das überaus freundliche Gespräch mit dieser sympathischen Telefonistin und sollte Ihnen dafür die Kosten in Rechnung stellen!

Somit möchte ich diesen Sachverhalt mit diesem Schreiben klären und fordere die sofortige Stornierung des Vertrages, Kundennummer: XY, mit einer schriftlichen Bestätigung binnen 14 Tagen.


Anderen Falls erstatte ich Anzeige nach:


§119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


und nach:


§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

sowie eine Anzeige wegen Unterstellung und Beleidigung.

Ferner trete ich mit diesem Fall an die Öffentlichkeit.



Hochachtungsvoll
Yves1706 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2011, 20:24   #1070 (permalink)
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Ich hoffe das ist in Ordnung! Ich habe solche Worte in meinem Brief definitiv nicht verwendet. Ich habe ziemlich viel und ausführlich geschrieben, damit es auch so verstanden wird, wie es sich zugetragen hat. Ich hoffe sehr, dass ich mit diesem Brief Erfolg habe und wünsche mir, dass ich damit vielleicht dem einen oder anderen ein kleines bisschen helfen kann.
Und ich hoffe natürlich, dass die Veröffentlichung hier OK ist.
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pressevertriebszentrale, pvz, pvz abo abzocke widerruf, telma, thelma, zeitschriften

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