Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhafter Garantie-Angaben

schnippewippe

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Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhafter Garantie-Angaben

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass Herr Engin Yilmaz gerade Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts über eine beauftragte Anwaltskanzlei aussprechen lässt. Gerügt werden angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie bzw. die Formulierung “2 Jahre Garantie”. Betroffen sind Anbieter auf der Online-Plattform ebay im Handelsbereich B2C (“Business-to-Consumer”).

Sollten Sie abgemahnt worden sein, dann fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Der Gegenstandswert beträgt 12.500 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann, z. B. einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten rechtlichen Beistand zu geben.[...............aus dem link/QUOTE]
 
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