schnippewippe
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Firmenname darf nicht nur aus bloßen Gattungs- und Branchenbezeichnungen bestehen - Keine Unterscheidungskraft durch Toplevel-Domain
Kann mir mal einer erklären ,was das für die hier eingestellten Seiten bedeutet.Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 13. Oktober 2010 (Az.: 20 W 196/10) entschieden, dass die Firma „Outlets.de GmbH.“ nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann.
Der Begriff „Outlet“ beschreibt nach allgemeinem Sprachgebrauch einem Fabrik- oder Lagerverkauf, welcher naturgemäß von vielen Unternehmern betrieben werden kann. Er ist eine bloße Gattungs- und Branchenbezeichnung und als solche zur Unterscheidung von anderen Firmen nicht geeignet.
Der Zusatz der Toplevel-Domain ".de" stellt keinen unterscheidungskräftigen Zusatz dar, da dadurch lediglich auf die Registrierung durch eine Registrierungsstelle hingewiesen wird................aus dem link