Firmenname darf nicht nur aus bloßen Gattungs- und Branchenbezeichnungen bestehen

schnippewippe

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Firmenname darf nicht nur aus bloßen Gattungs- und Branchenbezeichnungen bestehen - Keine Unterscheidungskraft durch Toplevel-Domain
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 13. Oktober 2010 (Az.: 20 W 196/10) entschieden, dass die Firma „Outlets.de GmbH.“ nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann.

Der Begriff „Outlet“ beschreibt nach allgemeinem Sprachgebrauch einem Fabrik- oder Lagerverkauf, welcher naturgemäß von vielen Unternehmern betrieben werden kann. Er ist eine bloße Gattungs- und Branchenbezeichnung und als solche zur Unterscheidung von anderen Firmen nicht geeignet.

Der Zusatz der Toplevel-Domain ".de" stellt keinen unterscheidungskräftigen Zusatz dar, da dadurch lediglich auf die Registrierung durch eine Registrierungsstelle hingewiesen wird................aus dem link
Kann mir mal einer erklären ,was das für die hier eingestellten Seiten bedeutet.
 
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