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Alt 28.01.2011, 23:26   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Daumen hoch Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH

Da es auf der Seite gleich wieder unter stelle ich es hier noch mal ein.

Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH
anonym.to - free dereferer service

Zitat:
Für Verbraucher, die glaubten, mit dem Abschluss des vermeintlichen Probeabos ein soziales Projekt zu unterstützen, kam das böse Erwachen ein paar Wochen später in Form eines „Begrüßungsschreibens“ , in dem ihnen der Abschluss eines 14-monatigen kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde.

Diese Vertriebsmethode wollten wir nicht länger hinnehmen und haben die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus. Wir haben daher Klage eingereicht und sind zuversichtlich, dass das Gericht uns Recht gibt.

Weitere Infos über Zeitschriftenabos sowie Verhaltenstipps finden Sie in dem Beitrag: „Junge Drücker- alte Masche“. .........oben aus dem link

Da drücke ich aber beide Daumen !!!!!!!!!!
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 12:58   #2 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2011
Beiträge: 7
Standard AW: Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH

Danke an den Verbraucherschutz und natürlich an den Beitragsschreibenden!

Ich hoffe, dass das jetzt alles ist und die Abzocker hinter Gittern kommen.

:-)

MfG Nicky
Nicky343 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 13:24   #3 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH

Zitat:
Zitat von Nicky343 Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass das jetzt alles ist und die Abzocker hinter Gittern kommen.
Wegen einer verlorenen Unterlassungsklage kommt niemand ins Gefängnis
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 13:32   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH

Der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht dürfte der überwiegenden Mehrzahl der Bürger unbekannt sein.

( Sonst würde nicht der naive Aberglaube herrschen, mit einem Gang zur Polizeiwache alle Probleme lösen zu können.. )
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2011, 18:15   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Verbraucherzentrale klagt gegen VSR Verlag Service GmbH

Verbraucherzentrale Hamburg | Ende der Märchenstunde
Zitat:
Ende der Märchenstunde

Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
....
Einen weiteren Sieg konnten wir bereits verbuchen: Die Firma Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH hat sich uns gegenüber am 13. April 2010 verpflichtet, bei der Straßenwerbung für kostenpflichtige Zeitschriftenabos nicht zu behaupten, dass es sich lediglich um befristete und kostenlose Probeabos handelt. Verstößt die Firma gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
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