Klage gegen Flexstrom

schnippewippe

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Verbraucherzentral :---Klage gegen Flexstrom
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die FlexStrom AG bei dem Landgericht Berlin Klage eingereicht. Der Stromversorger soll verurteilt werden, Kunden ein Berichtigungsschreiben zu einer Preiserhöhung zu übersenden.

Voraus gegangen war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Daraufhin hatte sich FlexStrom gegenüber der Verbraucherzentrale im August 2010 verbindlich verpflichtet, gegenüber Stromkunden eine bestimmte Form der Mitteilung von Preiserhöhungen zu unterlassen. Das Stromvertriebsunternehmen hatte Kunden einen Flyer übersandt, der wie eine Werbung aussah und dem nur bei genauem Hinsehen eine Preiserhöhung zu entnehmen war. Da es sich um Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und eine unterjährige Preiserhöhung handelte, stand den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. FlexStrom erweckte den Eindruck, die Preiserhöhung werde durch den weiteren Strombezug der Kunden wirksam. Dem setzte die Verbraucherzentrale die Abmahnung und die von FlexStrom daraufhin unterzeichnete Unterlassungserklärung entgegen, worin FlexStrom sich verpflichtete, bei Preiserhöhungen es zu unterlassen,..........................weiter im link
Damit der Rest nicht verloren geht,
http://img694.imageshack.us/img694/263/verbraucher.png
 

Fanas82

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Hallo,

glücklicherweise habe ich das Angebot damals ausgeschlagen und mir somit eine Menge Ärger ersparen können.
 

schnippewippe

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Flexstrom........

Wieder steht eine Strompreiserhöhung bevor, mehr als 180 Versorger sind es diesmal, darunter auch die EMB. Natürlich kann man mit einem Anbieterwechsel den Preis senken, doch ist das oft teurer als beim Abschluss erhofft, wie zum Beispiel bei Flexstrom.

Wer steigenden Stromkosten ein Schnippchen schlagen will, informiert sich meist bei Internet-Vergleichsportalen über die Tarife der Anbieter. Besonders große Ersparnisse winken bei Abschlüssen mit Vorauskasse oder für Neukunden, die für den Wechsel einen Rabatt eingeräumt bekommen.

Beispiel Flexstrom....................weiter im Link und die Sendung vom rbb
 

schnippewippe

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Kennz

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Gott sei dank habe ich mich hier klicken für einen anderen Anbieter entschieden. Erst wollte ich mich nämlich für den Versorger entscheiden.
 
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schnippewippe

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Urteil: Flexstrom muss versprochenen Bonus zahlen

Urteil: Flexstrom muss versprochenen Bonus zahlen
Verbraucherzentrale empfiehlt Wechselprämie einzufordern
Seit gut einem Jahr häufen sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden über den Stromanbieter Flexstrom. Zentrales Ärgernis ist ein Bonus, den Flexstrom bei einem Anbieterwechsel zwar versprach, jedoch erst nach einer weiteren Vertragsverlängerung auszahlen wollte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfahl Betroffenen zu klagen. Mit Erfolg: In einem Urteil vom 17.08.2012 gab das Amtsgericht Potsdam einer Verbraucherin Recht und verurteilte Flexstrom zur nachträglichen Zahlung des Bonus über 105 Euro. ...................weiter im link
 

schnippewippe

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Klage gegen Flexstrom MARKTCHECK deckt auf

Billigstromanbieter Flexstrom in der Kritik

MARKTCHECK deckt auf
aus der Sendung vom Donnerstag, 22.11. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Flexstrom ist der größte unabhängige Stromanbieter. Doch nun türmen sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden von Kunden. Auch bei großen Energiekonzernen ist das Unternehmen unter Beobachtung. Was ist los mit dem Stromanbieter und was bedeutet das für die Verbraucher?
 

schnippewippe

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Flexstrom wurde Netzzugang zum 18.01.2013 in Wuppertal entzogen

Flexstrom wurde Netzzugang zum 18.01.2013 in Wuppertal entzogen

Laut Handelsblattbericht vom 24.01.2013 hat die Netztochter der Stadtwerke Wuppertal die Lieferantenrahmenverträge mit den Flexstrom-Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und Optimal Grün fristlos gekündigt und ihnen die Netzzugänge entzogen.

Die betroffenen Flexstrom-Kunden fallen dadurch in die Ersatzversorgung und müssen den bezogenen Strom ab Kündigung der Netznutzung an den Grundversorger zahlen, auch wenn sie bei Optimal Grün oder Löwenzahl auf Vorkasse beliefert wurden und dort noch über Guthaben verfügen.

Im Fernsehbericht frontal21 vom 22.01.2013 "Gefährliche Lockangebote? Kunden gegen Strom-Discounter" vertritt der Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auffassung, dass die vielen Probleme, die Flexstrom den Verbrauchern bereitet, Parallelen zum Teldafax-Fall aufweisen. Seiner Meinung nach ist es mit hohem Risiko behaftet, einen Neuvertrag mit Vorauskasse abzuschließen. Im Falle einer möglichen Insolvenz ist das Geld verloren.

Diesem Statement kann sich die Verbraucherzentrale Bremen nur anschließen und warnt vor voreiligen Vertragsabschlüssen. Sie verweist auf ihre Tipps zum Anbieterwechsel. Wer diese Tipps befolgt, minimiert die Gefahr, an ein "Schwarzes Schaf" zu geraten.
 

schnippewippe

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Flexstrom ist insolvent - was Kunden jetzt wissen müssen

Flexstrom ist insolvent - was Kunden jetzt wissen müssen: Der Stromanbieter Flexstrom ist insolvent. ...
Der Stromanbieter Flexstrom ist insolvent. Auch die Töchter OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind zahlungsunfähig. Betroffen sind mehr als 500.000 Kunden. Was Flexstrom-Kunden jetzt beachten müssen.

Das Berliner Unternehmen Flexstrom hat am Freitag Insolvenz angemeldet. Auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind zahlungsunfähig, wie das Unternehmen mitteilte. Die Kunden von FlexGas seien nicht betroffen, da das Geschäft durch einen Investor weitergeführt werde, hieß es.----------------
 

schnippewippe

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Flexstrom-Insolvenz: Unternehmen stellt Belieferung ein

Flexstrom-Insolvenz: Unternehmen stellt Belieferung ein

Nach der Insolvenz-Anmeldung hat FlexStrom die Belieferung seiner Kunden mit Strom eingestellt. Betroffene sollten jetzt ihre Verträge kündigen und neue Anbieter suchen.


Trotz des Lieferstopps sitzen Kunden von FlexStrom und deren Töchtern Löwenzahn Energie und OptimalGrün nicht im Dunkeln. Sie werden automatisch vom Grundversorger in ihrer Gemeinde - das sind in der Regel die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen wie RWE - beliefert. Allerdings sollten die Verbraucher nun tätig werden. Die Ankündigung des Insolvenzverwalters, die Belieferung der Kunden mit Strom einzustellen, gibt ihnen das Recht, ihre Verträge mit FlexStrom, Löwenzahn Energie oder OptimalGrün fristlos zu kündigen. Ebenfalls kündigen sollten Verbraucher, die ihren Stromvertrag erst kürzlich abgeschlossen, aber noch nicht bezahlt haben
..............................weiter im link
Post vom Energieversorger
Anbieterdokumente aufbewahren


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schnippewippe

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FlexGas GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

FlexGas GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.


Insolvenzantrag der FlexGas GmbH: letzte FlexStrom-Tochter gibt auf


Mutter und zwei Töchter hatten bereits Insolvenz angemeldet (wir berichteten), jetzt scheitert auch die letzte Tochter des FlexStrom-Konzerns. Letzten Donnerstag wurde über das Vermögen der FlexGas GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der gleiche berufen wie für die anderen Flex-Gesellschaften, Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin..............................
 

schnippewippe

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Flexstrom: Mail von einem Untoten

Flexstrom: Mail von einem Untoten

Flexstrom: Mail von einem Untoten
Flexstrom kann's nicht lassen. Nach Insolvenzanmeldung und Lieferstopp landen die Kunden beim Grundversorger. Und was passiert? Wie uns ein Kunde am 23. Mai 2013 berichtet, schickt Flexstrom Betroffenen eine Mail mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr…, seit Mitte April versorgt Sie Ihr Regionalanbieter mit Strom. Sie wollen raus aus der teuren Ersatz- bzw. Grundversorgung? Nutzen Sie unseren Service: Wir zeigen Ihnen günstige und zuverlässige Alternativen. Einfach hier klicken und attraktive Angebote anschauen. Die Vorteile für Sie: Schnell raus aus der Grundversorgung! Keine Vorauskasse, kein Risiko! Attraktive Tarife mit fairer Bonuszahlung! Etablierte Versorger mit mehreren Jahrzehnten Tradition! Einfacher Online-Wechsel! Ihr FlexStrom Serviceteam"

Und wo landen die Leute? Bei EcoPowerPlus GmbH, und zwar mit eigenem Namen, Adresse, Zählernummer - alles schon voreingestellt. Und wer steckt hinter dieser Firma? Geschäftsführer ist laut Impressum Uwe Friedrich. Bis vor kurzem waren aber die Flexstrom-Geschäftsführer Michael Happ und Martin Rothe in Personalunion Geschäftsführer von EcoPowerPlus. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass man wieder in der Flexstrom-Familie gelandet ist.

Und was wird unter dem angegeben Klick geboten? Der Verbraucher landete auf einer Seite, ...............................weiter im link
 

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Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführend

Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführend waren

Der Stromanbieter Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführend waren (KG Berlin, Urt. v. 27.03.2013 - Az.: 5 U 112/11).

Flexstrom verschickte an seine Kunden Info-Briefe über die Erhöhung seiner Entgelte. In den Schreiben hieß es u.a.:

"Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."

Die Berliner Richter stuften dies als irreführend und somit als wettbewerbswidrig ein. Alleine aus einer Weiternutzung ergebe sich juristisch noch keine automatische Zustimmung zur Preiserhöhung.

Darüber hinaus verpflichteten die Robenträger das Unternehmen, an die jeweiligen Empfänger der Info-Briefe ein individualisiertes Berichtigungsschreiben zu senden, in dem klargestellt werde, dass keine solche Zustimmung bei einfacher Weiternutzung vorliege, sondern es vielmehr zur Entgelterhöhung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedürfe.

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführe

Link schrieb:
"Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."
Schweigen bei Verbrauchern ist keine Zustimmung (rechtsgültige Willenserklärung).
Siehe auch>> Ein Schweigen ist keine Zustimmung

Aber! Im Handelsrecht (Aktivitäten zwischen Kaufleuten) sieht die Sache anders aus.
Hier greift der § 362 HGB Absatz 1 Satz 1 HGB (Angebot innerhalb ständiger Geschäftsbeziehung)
 
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