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Alt 11.01.2011, 13:03   #1 (permalink)
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Standard Klage gegen Flexstrom

Verbraucherzentral :---Klage gegen Flexstrom
Zitat:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die FlexStrom AG bei dem Landgericht Berlin Klage eingereicht. Der Stromversorger soll verurteilt werden, Kunden ein Berichtigungsschreiben zu einer Preiserhöhung zu übersenden.

Voraus gegangen war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Daraufhin hatte sich FlexStrom gegenüber der Verbraucherzentrale im August 2010 verbindlich verpflichtet, gegenüber Stromkunden eine bestimmte Form der Mitteilung von Preiserhöhungen zu unterlassen. Das Stromvertriebsunternehmen hatte Kunden einen Flyer übersandt, der wie eine Werbung aussah und dem nur bei genauem Hinsehen eine Preiserhöhung zu entnehmen war. Da es sich um Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und eine unterjährige Preiserhöhung handelte, stand den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. FlexStrom erweckte den Eindruck, die Preiserhöhung werde durch den weiteren Strombezug der Kunden wirksam. Dem setzte die Verbraucherzentrale die Abmahnung und die von FlexStrom daraufhin unterzeichnete Unterlassungserklärung entgegen, worin FlexStrom sich verpflichtete, bei Preiserhöhungen es zu unterlassen,..........................weiter im link
Damit der Rest nicht verloren geht,
http://img694.imageshack.us/img694/263/verbraucher.png
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2012, 18:09   #2 (permalink)
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Standard Infos für flexstrom-Opfer von der Verbraucherzentrale

Wie konnte ich nur so blöd sein?
Zitat:
Auf den ersten Blick günstige Strompreise und ein vielversprechender Bonus gehören zum Erfolgsrezept von Flexstrom. Doch der "Partner für preiswerten Strom" kommt viele Kunden teurer zu stehen als noch beim Abschluss erhofft.

Überraschende Preiserhöhungen...................

Was Sie tun können.................usw

FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

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Geändert von schnippewippe (14.01.2012 um 18:40 Uhr)
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Alt 17.01.2012, 19:35   #3 (permalink)
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Beiträge: 17
Standard AW: Klage gegen Flexstrom

Hallo,

glücklicherweise habe ich das Angebot damals ausgeschlagen und mir somit eine Menge Ärger ersparen können.
Fanas82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 12:49   #4 (permalink)
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Beiträge: 10.423
Standard AW: Klage gegen Flexstrom

Flexstrom........

Zitat:
Wieder steht eine Strompreiserhöhung bevor, mehr als 180 Versorger sind es diesmal, darunter auch die EMB. Natürlich kann man mit einem Anbieterwechsel den Preis senken, doch ist das oft teurer als beim Abschluss erhofft, wie zum Beispiel bei Flexstrom.

Wer steigenden Stromkosten ein Schnippchen schlagen will, informiert sich meist bei Internet-Vergleichsportalen über die Tarife der Anbieter. Besonders große Ersparnisse winken bei Abschlüssen mit Vorauskasse oder für Neukunden, die für den Wechsel einen Rabatt eingeräumt bekommen.

Beispiel Flexstrom....................weiter im Link und die Sendung vom rbb
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Alt 09.03.2012, 10:15   #5 (permalink)
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Beiträge: 10.423
Standard AW: Klage gegen Flexstrom

Oh -- Ich denke mal das gehört dazu.

http://www.flexstrom-blog.de/wp-cont...er-Prozess.pdf

Man oh man- was geht denn da ab.

Da scheint ja wohl auch was schief gelaufen zu sein.
http://www.flexstrom-blog.de/wp-cont...eil-Kofler.pdf
Versäumnisurteil. bekommt man ja auch nicht nur so.


Also ich würde mal so sagen """ Man sollte nie die Kontrolle über seine Worte verlieren """ Sorry aber so ist das nun mal.

.
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