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25.07.2011, 14:08
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#21 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentral
Gewerbeauskunft-Zentrale
Zitat:
In den letzten Wochen versendet die Firma GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale – wieder ihre Anschreiben „zur Erfassung gewerblicher Einträge“ flächendeckend an Gewerbetreibende.
Bitte achten Sie darauf, dass es sich nicht um ein behördliches Schreiben handelt. Zwar ist die Aufmachung geschickt gewählt und erweckt den Eindruck, eine Verwaltungsbehörde habe den Erfassungsbogen verfasst, dem ist aber nicht so.
Es handelt sich um einen perfiden Versuch, Gewerbetreibende zum Abschluss einer kostenpflichtigen Eintragung auf der Internetseite Gewerbeauskunft Zentrale - Branchenverzeichnis - Gewerbeauskunft Zentrale | Gewerbeinfo-Zentrale zu verleiten. Wer seine Firmendaten bekannt gibt und die Rückantwort an die GWE GmbH faxt, der schließt einen Zweijahresvertrag ab, der jährliche Kosten von Euro 569,05 inkl. 19 % Mehrwertsteuer verursacht.
Ich selbst habe bereits mehrere Gewerbetreibende gegen dieses unlautere Vorgehen vertreten und stets darauf hingewiesen, dass hier ggf. strafrechtlich relevantes Verhalten zur Bestimmung des Vertragsabschlusses geführt hat. Dies führte nun dazu, dass ich nun selbst Adressat des Erfassungsbogens wurde (!). Ein dreisteres Vorgehen ist wohl kaum vorstellbaer.
Sind Sie in die Falle hinein getappt, dann nehmen Sie rechtskundigen Rat in Anspruch........aus dem link
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25.07.2011, 14:27
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#22 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )
Fokus Familienrecht
Zitat:
Gewerbeauskunft-Zentrale.de wird immer frecher - Jetzt mahnen sie mich auch noch an!
Über die Machenschaften der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ist bei Jurablogs bereits ausführlich berichtet worden. Da ich selbst amüsanter Weise ebenfalls von diesen Branchenbuch-Abzockern angeschrieben wurde, hatte ich selbst ebenfalls hier bereits gepostet. Nun aber wirds noch doller!
Ich hatte die Frechheit, auf das erste Schreiben hin nicht zu antworten; nun mahnen sie mich doch tatsächlich ab und setzen eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer ich den Basis-Eintrag überprüfen und bestätigen soll.
Und damit gewinnt die Sache jetzt endgültig den offiziellen Anstrich, den das LG Düsseldorf als maßgeblich für die Täuschungshandlung ansieht:
„Der Umstand, dass sich das Formularschreiben an Gewerbetreibende richtet, die nicht als geschäftlich unerfahren angesehen werden können, ist ohne maßgebliche Bedeutung. Gerade selbständige Geschäftsleute sind häufig in zeitlicher Bedrängnis. Sie sind geneigt, den Inhalt von Postsendungen, eingeteilt nach “Reklame” und Geschäftspost, mit einem Blick zu sichten. Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Unterschrift geleistet wird, ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text oder gar noch zusätzlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht zu haben.“
Jedem, der mit einem solchen Schreiben daherkommt, sollte geraten werden, keinesfalls zu zahlen: AG Köln hin, AG Münster her. Die Sache stinkt zum Himmel. ...................aus dem link
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07.08.2011, 11:27
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#23 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )
Aktuelle Entwicklungen in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale
Zitat:
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Hinweis zu Punkt 2: Der Sachverhalt ist speziell und muss auch so gesehen werden – nur wer nach Fristende noch eine unterschriebenes Formular zurückgeschickt hat, wird sich (wenn es keine Annahmeerklärung gab) auf diese Argumentation berufen können. Die Thematik der Annahme ist dabei ein zunehmendes Argument, dazu auch die aktuelle Entscheidung des AG Bonn (hier besprochen) beachten.................mehr im link
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11.08.2011, 23:04
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#24 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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AW: Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )
Die Deutschen lieben das Internet. Über 50 Millionen sind „online“. Die bunte Welt bietet auf dem Computerbildschirm unbegrenzte Möglichkeiten – leider auch den Kriminellen.
Zitat:
Das Bundeskriminalamt hat erst kürzlich festgestellt, dass mit der zunehmenden Nutzung des Internets auch die Betrugsdelikte via Internet deutlich zugenommen haben. Und dann gibt es auch noch viele Angebote, die der Volksmund gemeinhin einfach als „Abzocke“ deklariert.
In diese Kategorie fällt nach Ansicht der „Geschädigten“ wohl auch die Offerte der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf. Die macht grundsätzlich erst einmal nichts Illegales, sondern wirbt per Brief für ihr Portal „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Was nun schon seit geraumer Zeit Anwälte und Gerichte beschäftigt, ist mittlerweile auch bei vielen Baaremer Einrichtungen, Vereinen, Geschäften und selbst bei einer Rechtsanwältin auf fruchtbaren Boden gefallen: Die Aufmachung des Briefes. „Man könnte meinen, dass der auf grauem Ökopapier geschriebene Text von amtlicher Seite kommt“, erzählt Joachim Seidel, der als Hüfinger TuS-Vorsitzender das Schreiben an seinen Verein erhalten hat. Doch anders als viele andere im Städtedreieck, hat er auch das Kleingedruckte gelesen und den Brief darauf hin nicht, wie aufgefordert, umgehend unterschrieben zurückgefaxt. ..........................weiter im link
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11.09.2011, 00:30
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#25 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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Abzocke mit falschem Amtsbescheid-- Gewerbeauskunft-Zentrale
Abzocke mit falschem Amtsbescheid
Zitat:
Olpe/Siegen. In Südwestfalen sind junge Unternehmer verstärkt in das Visier von Betrügern geraten. Für ihre Abzocke versuchen dubiose Absender gezielt die Unerfahrenheit von Existenzgründern auszunutzen, warnt die Industrie- und Handelskammer Siegen. Ihre Masche sind Zahlungsaufforderungen, die amtlichen Gebührenbescheiden täuschend ähneln...........................
...............Einige Namen tauchen immer wieder auf.“ Dennoch ist es schwer ihnen wirksam das Handwerk zu legen. „Es bereitet uns immer wieder Probleme, einen Betrug nachzuweisen, denn die Absender formulieren ihre ‘Zahlungsaufforderung’ in der Regel als ‘Angebot’ – das der Empfänger natürlich auch ablehnen kann“, berichtet Pfeifer. Deshalb sei es auch kaum möglich, die Namen der dubiosen Anbieter zu veröffentlichen. „Wir haben die Informationen aber im Haus“, sagt Pfeifer, der unter(0271) 3302-265 nähere Auskünfte erteilt.
Wer schon auf vorgetäuschte Bescheide hereingefallen ist, hat zwar noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Aber, weiß Pfeifer: „In aller Regel ist das Geld verloren.“..................mehr im link
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22.10.2011, 12:18
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#26 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf
Rechtsanwalt Thomas Meier
Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf
Zitat:
einen Tag vor Gerichtstermin: GWE verzichtet auf ForderungGewerbrauskunft-Zentrale: Verzicht auf Forderungen
Ich erhielt ich heute am 18.10.2011 - einen Tag vor dem geplanten Gerichtstermin - im Verfahren AG Düsseldorf (Az 35 C 9172/11) ein Fax des Anwalts der Gewerbeauskunfts-Zentrale (oder: GWE Wirtschaftsinformations GmbH) mit der Erklärung, dass man auf die Forderungen aus dem Formular verzichte, die Daten des Mandanten lösche und die außergerichtlichen Anwaltskosten nebst Zinsen übernehme. (Klick für größere Ansicht).
Bereits am 10.10.2011 hatte sich die GWE in einem anderen Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf (Az 54 C 8612/11) verglichen und so mehr als die eingeklagte Forderung meiner Mandantin anerkannt...................weiter im link
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Geändert von schnippewippe (22.10.2011 um 12:20 Uhr)
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13.12.2011, 09:36
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#27 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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Gewerbeauskunft-Zentrale Mal eben ein Abo für 1000 Euro
Mal eben ein Abo für 1000 Euro
Zitat:
Aus unserer Serie „So werden Sie abgezockt“: Wie windige Firmen mit Branchenlisten Geschäfte machen
Eine wahre Flut von Post ergießt sich Tag für Tag in die Briefkästen von Firmen und Behörden: Wichtiges, Unwichtiges, Erfreuliches ... und Teures. Mit raffiniert gestalteten Schreiben verführen die Anbieter von Gewerbeverzeichnissen aller Art dazu, unbedacht Verträge abzuschließen, die zwar eine hübsche Stange Geld kosten, aber wohl wenig bis nichts bringen............................aus dem link
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04.01.2012, 11:55
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#28 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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IHK warnt vor Unternehmer vor Täuschung durch GWE GmbH
IHK warnt vor Unternehmer vor Täuschung durch GWE GmbH
Zitat:
Gewerbetreibende und Unternehmer, die ein Schreiben von einer GWE GmbH beziehungsweise von Gewerbeauskunft-Zentrale.de bekommen, sollten sich das sehr amtlich aussehende Formular erst einmal genau anschauen, bevor sie es wie gewünscht ausfüllen, unterschreiben und an eine fettgedruckte 0800-Nummer - gebührenfrei - faxen.
Eichsfeld. Links stehen bereits Angaben zum konkreten Unternehmen des Angeschriebenen, die ergänzt oder gegebenenfalls korrigiert werden sollen. Rechts im kleingedruckten Fließtext des GEW-Schreibens, das kürzlich etwa bei der Heiligenstädter Steuerberaterin Beate ****einging, wird zunächst den "Damen und Herren" erklärt, nur vollständige und aktuelle Firmendaten würden eine "erfolgreiche Empfehlung Ihres Unternehmens" gewährleisten. Darüber steht zwar unter anderem auch "Eintragungsangebot" und weiter unten mitten im Text auch, dass der "Basiseintrag" (auf einer Internetplattform) jährlich 569,06 Euro kostet und man mit der Unterzeichnung den Basiseintrag "für zwei Jahre verbindlich bestellt". Aber all das und weitere Angaben zu einem mit der unterschriebenen Antwort geschlossenen Vertrag erfährt nur derjenige rechtzeitig, der vorher alles Kleingedruckte liest. .................................................. ..........
.............Das Amtsgericht Düsseldorf hatte der GWE im April 2011 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, das Formular weiter zu verwenden. Antragsteller war der Verein Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Die GWE legte Berufung ein, die voraussichtlich Mitte Februar 2012 zur Verhandlung kommt. ..............................aus dem link
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(Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10):
Zitat:
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Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, daß derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender (es handelte sich nicht um die GWE) zum Schadensersatz verpflichtet sei. Ob sich die Ausführungen des Landgerichts Hamburg auch auf die Forderungsfälle der GWE oder gar auf deren Rechtsanwälte *********** übertragen lassen, muß immer im Einzelfall überprüft werden - allerdings scheint die Situation der Rechnungsempfänger nicht gänzlich aussichtsl
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Geändert von schnippewippe (04.01.2012 um 12:28 Uhr)
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15.02.2012, 11:51
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#29 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
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AW: Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )
Zitat:
Zitat von schnippewippe
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Landgerichts. Es wies die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück. Das OLG ließ eine Revision gegen sein Urteil nicht zu.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012
- I-20 U 100/11 -
__________________
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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21.05.2012, 20:42
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#30 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )
Gewerbeauskunft-Zentrale: Nichts neues
Zitat:
..................................
................... Es tritt verstärkt auf, dass Mandanten trotz Schreiben von uns unmittelbar erneut angeschrieben werden. Das soll wahrscheinlich die Angst erhöhen, ist aber letztlich wertlos, weil unsere Mandanten auf diesen vorhersehbaren Schritt vorbereitet sind.
Die inhaltlich gut bekannten Schreiben wurden nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf leicht verändert und bieten nun die ebenso vorhersehbaren wie m.E. wertlosen Argumente pro Zahlungspflicht. Insbesondere versucht man weiter stoisch durch den Verweis auf die überholte Entscheidung des AG Düsseldorf den Empfänger einzuschüchtern.
Ganz besonders fällt mir auf, dass die Drohung mit einem Schufa-Eintrag stark forciert wird. Da nach §28a BDSG eine Übermittlung von Daten aber bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist und im Regelfall der erste Schritt gerate das Bestreiten der Forderung ist, ist dies letztlich wertlos.
Mir wurde inzwischen von zahlreichen Fällen berichtet, in denen Klagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf am Ende dazu führten, dass seitens der GWE GmbH ein Verzicht erklärt worden sein soll. Gleichwohl ist die hiesige Taktik nicht, eine negative Feststellungsklage einzureichen, die der Mandant vorfinanzieren müsste...............der Anfang im Link
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