Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )

schnippewippe

New member
GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentral

Gewerbeauskunft-Zentrale

In den letzten Wochen versendet die Firma GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale – wieder ihre Anschreiben „zur Erfassung gewerblicher Einträge“ flächendeckend an Gewerbetreibende.

Bitte achten Sie darauf, dass es sich nicht um ein behördliches Schreiben handelt. Zwar ist die Aufmachung geschickt gewählt und erweckt den Eindruck, eine Verwaltungsbehörde habe den Erfassungsbogen verfasst, dem ist aber nicht so.

Es handelt sich um einen perfiden Versuch, Gewerbetreibende zum Abschluss einer kostenpflichtigen Eintragung auf der Internetseite Gewerbeauskunft Zentrale - Branchenverzeichnis - Gewerbeauskunft Zentrale | Gewerbeinfo-Zentrale zu verleiten. Wer seine Firmendaten bekannt gibt und die Rückantwort an die GWE GmbH faxt, der schließt einen Zweijahresvertrag ab, der jährliche Kosten von Euro 569,05 inkl. 19 % Mehrwertsteuer verursacht.

Ich selbst habe bereits mehrere Gewerbetreibende gegen dieses unlautere Vorgehen vertreten und stets darauf hingewiesen, dass hier ggf. strafrechtlich relevantes Verhalten zur Bestimmung des Vertragsabschlusses geführt hat. Dies führte nun dazu, dass ich nun selbst Adressat des Erfassungsbogens wurde (!). Ein dreisteres Vorgehen ist wohl kaum vorstellbaer.

Sind Sie in die Falle hinein getappt, dann nehmen Sie rechtskundigen Rat in Anspruch........aus dem link
 

schnippewippe

New member
Fokus Familienrecht
Gewerbeauskunft-Zentrale.de wird immer frecher - Jetzt mahnen sie mich auch noch an!
Über die Machenschaften der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ist bei Jurablogs bereits ausführlich berichtet worden. Da ich selbst amüsanter Weise ebenfalls von diesen Branchenbuch-Abzockern angeschrieben wurde, hatte ich selbst ebenfalls hier bereits gepostet. Nun aber wirds noch doller!
Ich hatte die Frechheit, auf das erste Schreiben hin nicht zu antworten; nun mahnen sie mich doch tatsächlich ab und setzen eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer ich den Basis-Eintrag überprüfen und bestätigen soll.

Und damit gewinnt die Sache jetzt endgültig den offiziellen Anstrich, den das LG Düsseldorf als maßgeblich für die Täuschungshandlung ansieht:
„Der Umstand, dass sich das Formularschreiben an Gewerbetreibende richtet, die nicht als geschäftlich unerfahren angesehen werden können, ist ohne maßgebliche Bedeutung. Gerade selbständige Geschäftsleute sind häufig in zeitlicher Bedrängnis. Sie sind geneigt, den Inhalt von Postsendungen, eingeteilt nach “Reklame” und Geschäftspost, mit einem Blick zu sichten. Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Unterschrift geleistet wird, ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text oder gar noch zusätzlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht zu haben.“

Jedem, der mit einem solchen Schreiben daherkommt, sollte geraten werden, keinesfalls zu zahlen: AG Köln hin, AG Münster her. Die Sache stinkt zum Himmel. ...................aus dem link
 

schnippewippe

New member
Aktuelle Entwicklungen in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale

Hinweis zu Punkt 2: Der Sachverhalt ist speziell und muss auch so gesehen werden – nur wer nach Fristende noch eine unterschriebenes Formular zurückgeschickt hat, wird sich (wenn es keine Annahmeerklärung gab) auf diese Argumentation berufen können. Die Thematik der Annahme ist dabei ein zunehmendes Argument, dazu auch die aktuelle Entscheidung des AG Bonn (hier besprochen) beachten.................mehr im link
 

schnippewippe

New member

Die Deutschen lieben das Internet.
Über 50 Millionen sind „online“. Die bunte Welt bietet auf dem Computerbildschirm unbegrenzte Möglichkeiten – leider auch den Kriminellen.

Das Bundeskriminalamt hat erst kürzlich festgestellt, dass mit der zunehmenden Nutzung des Internets auch die Betrugsdelikte via Internet deutlich zugenommen haben. Und dann gibt es auch noch viele Angebote, die der Volksmund gemeinhin einfach als „Abzocke“ deklariert.

In diese Kategorie fällt nach Ansicht der „Geschädigten“ wohl auch die Offerte der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf. Die macht grundsätzlich erst einmal nichts Illegales, sondern wirbt per Brief für ihr Portal „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Was nun schon seit geraumer Zeit Anwälte und Gerichte beschäftigt, ist mittlerweile auch bei vielen Baaremer Einrichtungen, Vereinen, Geschäften und selbst bei einer Rechtsanwältin auf fruchtbaren Boden gefallen: Die Aufmachung des Briefes. „Man könnte meinen, dass der auf grauem Ökopapier geschriebene Text von amtlicher Seite kommt“, erzählt Joachim Seidel, der als Hüfinger TuS-Vorsitzender das Schreiben an seinen Verein erhalten hat. Doch anders als viele andere im Städtedreieck, hat er auch das Kleingedruckte gelesen und den Brief darauf hin nicht, wie aufgefordert, umgehend unterschrieben zurückgefaxt. ..........................weiter im link
 

schnippewippe

New member
Abzocke mit falschem Amtsbescheid-- Gewerbeauskunft-Zentrale

Abzocke mit falschem Amtsbescheid
Olpe/Siegen. In Südwestfalen sind junge Unternehmer verstärkt in das Visier von Betrügern geraten. Für ihre Abzocke versuchen dubiose Absender gezielt die Unerfahrenheit von Existenzgründern auszunutzen, warnt die Industrie- und Handelskammer Siegen. Ihre Masche sind Zahlungsaufforderungen, die amtlichen Gebührenbescheiden täuschend ähneln...........................

...............Einige Namen tauchen immer wieder auf.“ Dennoch ist es schwer ihnen wirksam das Handwerk zu legen. „Es bereitet uns immer wieder Probleme, einen Betrug nachzuweisen, denn die Absender formulieren ihre ‘Zahlungsaufforderung’ in der Regel als ‘Angebot’ – das der Empfänger natürlich auch ablehnen kann“, berichtet Pfeifer. Deshalb sei es auch kaum möglich, die Namen der dubiosen Anbieter zu veröffentlichen. „Wir haben die Informationen aber im Haus“, sagt Pfeifer, der unter(0271) 3302-265 nähere Auskünfte erteilt.

Wer schon auf vorgetäuschte Bescheide hereingefallen ist, hat zwar noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Aber, weiß Pfeifer: „In aller Regel ist das Geld verloren.“..................mehr im link
 

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf

Rechtsanwalt Thomas Meier
Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf
einen Tag vor Gerichtstermin: GWE verzichtet auf ForderungGewerbrauskunft-Zentrale: Verzicht auf Forderungen

Ich erhielt ich heute am 18.10.2011 - einen Tag vor dem geplanten Gerichtstermin - im Verfahren AG Düsseldorf (Az 35 C 9172/11) ein Fax des Anwalts der Gewerbeauskunfts-Zentrale (oder: GWE Wirtschaftsinformations GmbH) mit der Erklärung, dass man auf die Forderungen aus dem Formular verzichte, die Daten des Mandanten lösche und die außergerichtlichen Anwaltskosten nebst Zinsen übernehme. (Klick für größere Ansicht).

Bereits am 10.10.2011 hatte sich die GWE in einem anderen Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf (Az 54 C 8612/11) verglichen und so mehr als die eingeklagte Forderung meiner Mandantin anerkannt...................weiter im link
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale Mal eben ein Abo für 1000 Euro

Mal eben ein Abo für 1000 Euro

Aus unserer Serie „So werden Sie abgezockt“: Wie windige Firmen mit Branchenlisten Geschäfte machen

Eine wahre Flut von Post ergießt sich Tag für Tag in die Briefkästen von Firmen und Behörden: Wichtiges, Unwichtiges, Erfreuliches ... und Teures. Mit raffiniert gestalteten Schreiben verführen die Anbieter von Gewerbeverzeichnissen aller Art dazu, unbedacht Verträge abzuschließen, die zwar eine hübsche Stange Geld kosten, aber wohl wenig bis nichts bringen............................aus dem link
 

schnippewippe

New member
IHK warnt vor Unternehmer vor Täuschung durch GWE GmbH

IHK warnt vor Unternehmer vor Täuschung durch GWE GmbH

Gewerbetreibende und Unternehmer, die ein Schreiben von einer GWE GmbH beziehungsweise von Gewerbeauskunft-Zentrale.de bekommen, sollten sich das sehr amtlich aussehende Formular erst einmal genau anschauen, bevor sie es wie gewünscht ausfüllen, unterschreiben und an eine fettgedruckte 0800-Nummer - gebührenfrei - faxen.
Eichsfeld. Links stehen bereits Angaben zum konkreten Unternehmen des Angeschriebenen, die ergänzt oder gegebenenfalls korrigiert werden sollen. Rechts im kleingedruckten Fließtext des GEW-Schreibens, das kürzlich etwa bei der Heiligenstädter Steuerberaterin Beate ****einging, wird zunächst den "Damen und Herren" erklärt, nur vollständige und aktuelle Firmendaten würden eine "erfolgreiche Empfehlung Ihres Unternehmens" gewährleisten. Darüber steht zwar unter anderem auch "Eintragungsangebot" und weiter unten mitten im Text auch, dass der "Basiseintrag" (auf einer Internetplattform) jährlich 569,06 Euro kostet und man mit der Unterzeichnung den Basiseintrag "für zwei Jahre verbindlich bestellt". Aber all das und weitere Angaben zu einem mit der unterschriebenen Antwort geschlossenen Vertrag erfährt nur derjenige rechtzeitig, der vorher alles Kleingedruckte liest. ............................................................

.............Das Amtsgericht Düsseldorf hatte der GWE im April 2011 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, das Formular weiter zu verwenden. Antragsteller war der Verein Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Die GWE legte Berufung ein, die voraussichtlich Mitte Februar 2012 zur Verhandlung kommt. ..............................aus dem link
(Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10):
Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, daß derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender (es handelte sich nicht um die GWE) zum Schadensersatz verpflichtet sei. Ob sich die Ausführungen des Landgerichts Hamburg auch auf die Forderungsfälle der GWE oder gar auf deren Rechtsanwälte *********** übertragen lassen, muß immer im Einzelfall überprüft werden - allerdings scheint die Situation der Rechnungsempfänger nicht gänzlich aussichtsl
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale: Nichts neues

..................................

................... Es tritt verstärkt auf, dass Mandanten trotz Schreiben von uns unmittelbar erneut angeschrieben werden. Das soll wahrscheinlich die Angst erhöhen, ist aber letztlich wertlos, weil unsere Mandanten auf diesen vorhersehbaren Schritt vorbereitet sind.
Die inhaltlich gut bekannten Schreiben wurden nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf leicht verändert und bieten nun die ebenso vorhersehbaren wie m.E. wertlosen Argumente pro Zahlungspflicht. Insbesondere versucht man weiter stoisch durch den Verweis auf die überholte Entscheidung des AG Düsseldorf den Empfänger einzuschüchtern.
Ganz besonders fällt mir auf, dass die Drohung mit einem Schufa-Eintrag stark forciert wird. Da nach §28a BDSG eine Übermittlung von Daten aber bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist und im Regelfall der erste Schritt gerate das Bestreiten der Forderung ist, ist dies letztlich wertlos.
Mir wurde inzwischen von zahlreichen Fällen berichtet, in denen Klagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf am Ende dazu führten, dass seitens der GWE GmbH ein Verzicht erklärt worden sein soll. Gleichwohl ist die hiesige Taktik nicht, eine negative Feststellungsklage einzureichen, die der Mandant vorfinanzieren müsste...............der Anfang im Link
 

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale: AG Düsseldorf sieht Sittenwidrigkeit und Anfechtbarkeit

Die Luft für die “Gewerbeauskunft-Zentrale” (ein Angebot der GWE GmbH) wird zunehmend dünn in Düsseldorf: Erneut sieht das Amtsgericht Düsseldorf (35 C 9172/11) nicht nur die Anfechtbarkeit wegen Täuschung nach §123 BGB, sondern darüber hinaus auch noch eine Sittenwidrigkeit! In der Sache handelt es sich hierbei allerdings nur um einen Kostenbeschluss, in dem aber zu untersuchen war, wer unterlegen gewesen wäre. Dazu stellt das Amtsgericht nur kurz fest:

""""" Die Beklagte hat ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwandt. Der damit provozierte Vertragsschluss ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig, § 138 BGB. Im Übrigen würde auch eine Arglistanfechtung der Bestellung durchgreifen """""""......................weiter im link
 

schnippewippe

New member
Abzocke dank Kleingedrucktem: Hunderte Firmen sind betroffen

....................................................................................................................Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf gingen jährlich Hunderte Strafanzeigen gegen die GWE ein, sagt Sprecher Christoph Kumpa. Zwar werde wegen Betrugs ermittelt, dies betreffe aber nicht grundsätzlich den Versand der Angebote. Das Geschäft sei moralisch anstößig, aber keine Straftat. Wer genau lese, könne den Angebotscharakter erkennen. Es werde im Einzelfall geprüft, ob ein Betrug vorliegt.
Also wohl wenig Erfolg im Strafrecht bei einer Anzeige wegen Betrug


.
 

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale will Feuerwehren und Städte abzocken

Gewerbeauskunft-Zentrale will Feuerwehren und Städte abzocken


Ein solches Schreiben war an die Jugendfeuerwehr Mühlen Eichsen gerichtet, die fälsch licherweise in Dragun ihren Sitz haben soll. Michael Schmidt

Eine so genannte Gewerbeauskunft-Zentrale versucht in Nordwestmecklenburg an Aufträge zu kommen und will dabei offenbar Kasse machen. Darauf weist das Amt Gadebusch hin und spricht von einer dubiosen Firma. Zahlreiche Firmen, aber auch die Bürgermeister, hatten Post bekommen und wurden zur Korrektur von Eintragungen bei der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgefordert. "Um den Bürgermeister oder Firmeninhaber zur Unterschrift zu nötigen, wurde das Ganze als ,Erinnerung’ betitelt. Die Eintragungen waren auch meistens mit Fehlern durchsetzt", verdeutlicht Andreas Lausen vom Amt Gadebusch.................mehr im link
 

schnippewippe

New member
Gewerbeauskunft-Zentrale Stadtverwaltung warnt vor Abzocke

Stadtverwaltung warnt vor Abzocke

Diese sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf. In entsprechenden Anschreiben werden vor allem Gewerbetreibende aufgefordert, die notierten Angaben zu ihrem Unternehmen zu überprüfen und diese Angaben sodann korrigiert zurückzusenden. Die durch die GmbH versandten Unterlagen erwecken auf den ersten Blick den Eindruck, dass es sich hierbei um behördliche Dokumente handelt. Das ist aber nicht der Fall, sagt die Stadtverwaltung. Die Ordnungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gewerbeamt mit dieser Auskunftszentrale nichts zu tun hat. Datenübermittlungen von der Stadtverwaltung an die Auskunftszentrale sind weder in der Vergangenheit erfolgt noch werden diese in Zukunft erfolgen. .......................mehr im link

RA Claudia M++++en droht Verbrauchern im Auftrag der Gewerbeauskunft-Zentrale.de mit Klage

.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Es wird immer noch ermittelt.

In Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale ist in aller Kürze zu bemerken, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiterhin ein Ermittlungsverfahren u.a. gegen den Geschäftsführer der GWE GmbH (Hr. C.........) führt. Zum Sachstand gibt es keine Mitteilung, die ich aber auch – selbst wenn – nicht öffentlich machen würde. Für Betroffene ist ohnehin die wichtigste Information, dass nicht einfach eingestellt ist. Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich eine Anklage folgt oder das Verfahren nicht doch am Ende eingestellt wird. Die grösste Hoffnung für viele Betroffene wäre es sicherlich, wenn die Vermögenswerte in irgendeiner Form gesichert werden – denn nicht wenige haben gezahlt und sollten auch im Falle eine vielleicht später folgenden Insolvenz der GmbH ihr Geld zurück erhalten können.
Beachten Sie dazu bei uns auch folgende Beiträge
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Razzia wegen Verdachts des Betruges

Polizei und Staatsanwaltschaft haben 16 Firmen in Köln und Frechen durchsucht, die im Zusammenhang mit der „Gewerbeauskunftszentrale“ stehen sollen. Die Zentrale verschickt Briefe, die wie Behördenschreiben aussehen.

Quelle & mehr: ksta.de
 
Oben