@ michabande
Wenn ich mir deine Einträge in deinen Profilnachrichten durchlese, denke ich mal ,dass es sich um ein Gewinnspieleintragedienst handelt. Also schreibe ich die Antwort hier rein.
Dein erster Post ist vom Januar. Du schreibst , dass du einen Widerruf geschickt hast.
Hast du es per Einschreiben mit Rückantwort geschickt ? Dann kannst du eine Kopie vom Rückschein an die Inkasso schicken und mitteilen, dass der Vertrag widerrufen wurde.
Aber der Widerruf an den Betreiber reicht auch schon aus.
Sie wissen das du nicht zahlen wirst . Nun versuchen sie durch die Schreiben eines Anwalts oder durch die Schreiben der Inkasso Angst zu machen. Der angebliche Schuldner soll ja trotzdem zahlen.
Laut Verbraucherzentrale und Anwälte soll man nicht zahlen.
Nur wenn das Wunder in Form eines ““Mahnbescheid““ kommt, muss man reagieren.
Aber das habe ich bei diesen Betreibern noch nicht mitbekommen.
Hier mal für dich zur Stärkung.