Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

katmebe

New member
@147: In vielen Rechtsgeschäften kannst du von einer von dir ausgewählten Person vertreten werden. Du musst dir das so wie bei einem Anwalt vorstellen, dem unterschreibst du eine Vollmacht, dass er dich in bestimmten Rechtsstreitigkeiten vertreten darf. Sinn macht es für mich, wenn ich selbst mit meinen Argumenten am Ende bin und den Eindruck hinterlassen möchte, dass sich jetzt jemand damit befasst, der mehr Sachverständnis hat. Aus diesem Grund gehen wir gelegentlich bei Rechtsstreitigkeiten zu einem Anwalt. Hier ist der aber gar nicht notwendig, trotzdem kann die gleiche Wirkung erzielt werden.

Natürlich sind hier wieder einige der Meinung, dass diese Methode nicht notwendig ist, ich habe damit aber guten Erfahrungen gemacht. Die Vollmacht dient als Nachweis dafür, dass jemand anderes als die betroffene Person den weiteren Schriftwechsel führt, sozusagen "in Vertretung". Auf diese Weise konnte ich der von meinem Sohn bereits vorgenommenen erfolglosen Anfechtung ein neues "Gesicht" verleihen und deutlich machen - "bis hier hin und nicht weiter".

Die Vollmacht ist deshalb dem Schreiben anzufügen, weil das Schreiben insgesamt ansonsten auf Grund der fehlenden Vertretungsvollmacht abgewiesen werden kann.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Vollmacht ist deshalb dem Schreiben anzufügen, weil das Schreiben insgesamt ansonsten auf Grund der fehlenden Vertretungsvollmacht abgewiesen werden kann.
Sie muß nicht dem Schreiben beigefügt werden.Nur auf verlangen muß sie geschickt werden.
Zu dem Thema gibt es gegensätzliche Ureteile.Z.B. LG Düsseldorf bejaht.
Aus dem Grund wählen Urheberrechtsabmahner oft den fliegenden Gerichtsstand.

:whistle: Welcher Rechteinhaber unterschreibt 1000de Vollmachten.
 

katmebe

New member
@kleiner Eisbär: Warum das Risiko der Ablehnung eines Schreibens eingehen, wenn die Angelegenheit schnell vom Tisch soll? Geben sich Firmen schon Mühe auf einen vermeintlichen Vertrag zu bestehen, ist die Warscheinlichkeit hoch, dass ein gegenteiliges Schreiben wegen fehlender Vollmacht abgewiesen wird, die Folge wär erneut Post schicken zu müssen, wer will das?

Ich finde es bedenklich diesen Einzelfall mit dem Abmahnwahn vieler Tausender durch Inkassobüros zu vergleichen. Dieser Vergleich dürfte hinken.
 

Q-Kubik

New member
Soo..ich hatte ja gedacht, es zieht noch mal an mir vorbei, aber weit gefehlt. :(

NAchdem ich mich am 12.1.12 in Berlin am S-Gesundbrunnen hab belabern lassen und so einen Wisch unterschrieben hab und wie viele andere auch erst DANACH Google angeworfen habe, hab ich am 13.1.12 den ersten Widerruf abgeschickt.
Der war allerdings so formlos, dass ich sogar meinen Absender vergessen hatte.

Am 24.1.12, zwei Tage vor Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist, kam dann der Anruf von den PVZ-Menschen, die nette Dame am Telefon riet mir dazu, noch einmal einen Widerruf abzuschicken, diesmal ein bisschen formvollendeter, damit ich noch in der Frist von 14 Tagen bliebe.
Gesagt getan, ab zur Post damit.

Dann passierte..nichts.
Ich muss zugeben, ich hatte das Ganze im Kopf schon wieder at acta gelegt.
Und dann hatte ich heute Morgen das Begrüßungsschreiben in der Post.
Darin stand dann, dass man mir ab dem 16.2.12 den Stern liefern würde.

Jetzt stellt sich mir ein wenig die Frage, was nun?
Kann ich das "Musterschreiben" von Schnippewippe von Seite 42 (ja, schon etwas älter) ein wenig abändern, auf meinen bereits verschickten Widerruf verweisen und das dann per Post und Mail an PVZ und MVS schicken..?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe :)
Q-Kubik
 

schnippewippe

New member
Hast du im ersten Widerruf deine Kundennummer mit angegeben ?
Dann können die diesen ja auch zuordnen.

Ich würde mitteilen ,dass ich den Widerruf am.........und noch einmal am .......fristgerecht geschickt habe.

Ein Widerruf braucht keine Begründung.

Da sie aber diese Widerrufe nicht zur Kenntnis nehmen, erkläre ich auch noch hilfsweise meine Anfechtung wegen Irrtum und Täüschung. Irrtum hervorgerufen durch die Lügen der Werber.
 

Q-Kubik

New member
Die Kundennummer habe ich ja heute erst mit diesem Begrüßungsschreiben erhalten, dementsprechend konnte ich sie ja beim ersten und zweiten Widerruf gar nicht mit angeben.

Also werde ich jetzt ein Schreiben mit der Kundennummer und dem Verweis auf meine Widerrufe aufsetzen und die anfechtung mit dreitun.
 

muffelsternchen

New member
Hallo zusammen,

ich möchte erstmal sagen das ich froh das es nicht nur mir so geht. Diese miesen Abzocker! *grrr* das ist doch echt das letzte

Ich bin eine richtige Trotteline :-( Ich habe mich Juli 2011 von einem Typen auf der Strasse anquatschen lassen. Er hat mir ein vom Pferd erzählt und ich bin so doof und bin drauf reingefallen, wie viele andere auch. Ich hatte damal meinen Zweitwohnsitz angegeben, weil ich da die meiste Zeit aufhalte. Ich habe dann 4 Wochen später ein Begüßungsschreiben von Mvs bekommen, aber keine Rechung! Ich habe dann sofort gegoogelt und hier im Forum gesehen das das eine Abzocke ist.

Leider haben sich die Ereignisse dann überschlagen und ich bin für ein Semester ins Ausland. Ich habe nie wieder einen Brief bekommen. Meine damalige WG hat sich nichts dabei gedacht, das ich immer den Stern bekommen habe. Er wurde gelesen und weggeworfen. Wann genau mein Name von Türschild genommen wurde weiß ich leider auch nicht.

Jetzt bin ich wieder in Deutschland an meinem Hauptwohnsitz. Gestern komm doch totsächlich ein Stern zu mir ins Haus, obwohl ich die Adresse nirgendwo angegeben habe!? Daraufhin habe ich meine Kontoauszüge geprüft, tatsächlich, ich wurde dafür belangt :-(
Was kann ich jetzt tun? Die Abbuchung ist jetzt Monate her. Wie komme ich aus dieser ganzen Sache raus? Muss ich die Abbuchung hinnehmen? Kann ich den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen? Wie gehen ich gegen Mvs vor?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen, denn ich weiss nicht was zu tun ist :-(

Liebe Grüsse
 

Niclas

Active member
Die Abbuchung ist jetzt Monate her.
...
Kann ich den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen?
Ungenehmigte Lastschriften können auf jeden Fall 13 Monate lang seit Abbuchung zurückgeholt werden.
( Nicht vom "Sechswochenmärchen" verwirren lassen. Selbst Bankmitarbeiter erzählen z.T noch diesen Unfug )
Die Kosten der Rücklastschriften tragen die "Selbstbediener"
 

muffelsternchen

New member
Ungenehmigte Lastschriften können auf jeden Fall 13 Monate lang seit Abbuchung zurückgeholt werden.
Handelt es sich denn um eine "unberechtigte Lastschrift" wenn ich den arglistigen Vertrag noch nicht wiederrufen oder angefochten habe? :getlost:

Entscheidet das Gericht in solchen Fällen gegen mich? Ich habe schon mehrmals im Formun gelesen, dass Mvs mit Inkasso und Gericht droht. Bleibt dieser Schritt acuh wirklich aus?
 

schnippewippe

New member
Also ich habe vor 20 Jahren das erste Mal mit denen was zu tun gehabt. Aber in den ganzen Jahren habe ich noch kein Urteil gefunden. Warum sollten sie jetzt auf einmal vor Gericht gehen.
Ein für die verlorendes Urteil würde uns aber sehr helfen. :whistle:

Ich würde den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Der Irrtum ist durch die Lügen des Werbers hervorgerufen worden. Somit fechte ich den Vertrag auch wegen Täuschung an.

Für mich gab und gibt es keinen Vertrag.
Hatte die Adresse der WG in der ich damals angemeldet war angegeben.
Da ich danach für ein Semester im Ausland war und die WG Bewohner sich nicht dabei dachten, haben sie die Zeitungen entsorgt.

Jetzt bin ich wieder in Deutschland an meinem Hauptwohnsitz. Gestern komm doch totsächlich ein Stern zu mir ins Haus, obwohl ich die Adresse nirgendwo angegeben habe!?
Teilen sie mir mit woher sie meine Adresse haben !
Erst jetzt wurde mir klar, dass ich wohl von den Werbern übel über den Tisch gezogen wurde.
Daraufhin habe ich meine Kontoauszüge geprüft, tatsächlich, ich wurde dafür belangt :-(
Da es für mich nie einen kostenpflichtigen Vertrag gegeben hat, werde ich das Geld von meiner Bank zurück holen lassen.
Hätte der Werber nicht so gelogen, hätten wir jetzt auch nicht das Problem.
Halten sie sich wegen der Bezahlung an ihren Angestellten ( Werber)

Nur ein paar Anhaltspunkte :laugh:

Inkasso sollen nur Angst machen. Leider denken viele das ein Inkasso besondere Rechte hat. Ich könnte auch ein Inkasso aufmachen und dir eine Rechnung schicken usw.
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Handelt es sich denn um eine "unberechtigte Lastschrift" wenn ich den arglistigen Vertrag noch nicht wiederrufen oder angefochten habe? :getlost:
Genehmigte Lastschrift liegt nur dann vor, wenn der Bank schriftlich die Zustimmung mitgeteilt wurde.
Die Bank schert sich und hat sich einen feuchten Kehricht darum zu scheren, was für angebliche Forderungen bestehen.
Ein Bankkonto ist kein Selbstbedienungsladen.
 

Q-Kubik

New member
So..leider schaffe ich es heut nicht mehr zur Post :(
ABer gleich morgen geht das Schreiben weg.

Kann man das so lassen..?

***
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Erhalt ihres Begrüßungsschreibens vom 1.2.2012 möchte hiermit ich auf meinen fristgerechten Widerspruch vom 13.1.2012 und den erneuten, ebenfalls fristgerechten, Widerspruch vom 24.1.2012 bezüglich meiner Zustimmung vom 12.1.2012 zu ihrem Zeitschriftenabonnement verweisen.

Da sie diese Widerrufe jedoch nicht zur Kenntnis genommen haben, erkläre ich hilfsweise meine Anfechtung wegen Irrtum und Täuschung. Irrtum hervorgerufen durch die Lügen des Werbers.

Mit freundlichen Grüßen
***

Sollte ich die Widerrufsschreiben und die Postbelege derselbigen in Kopie mit anfügen..?
 

schnippewippe

New member
Das würde ich noch mit reinschreiben.
Die Kundennummer habe ich ja heute erst mit diesem Begrüßungsschreiben erhalten, dementsprechend konnte ich sie ja beim ersten und zweiten Widerruf gar nicht mit angeben.
Es ist ja nicht dein Verschulden , wenn sie dir die Kundennummer nicht vorher mitgeteilt haben.
Sollte ich die Widerrufsschreiben und die Postbelege derselbigen in Kopie mit anfügen..?
Ich würde es machen.
Aber du schreibst anfügen. Du hast doch nicht vor es per E-mail zu schicken.
Ich würde es per Einschreiben schicken.

Früher haben wir immer geschrieben Einschreiben mit Rückantwort. Aber wenn die Annahme verweigert wird soll es nicht so gut sein.
Jetzt ist man der Meinung per Einwurf wäre besser.

BGH: Verbraucher muss nur rechtzeitige Absendung beweisen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte beim Widerruf eines Kaufvertrags mit Versandhändlern gestärkt. Demnach genügt es, wenn ein Kunde seinen Vertrag in einem einfachen Einwurfeinschreiben widerruft, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Begründung: Der Verbraucher müsse nur die fristgerechte Absendung seines Widerrufs beweisen. Einschreiben mit Rückantwortschein seien dafür nicht nötig, da der Post-Zusteller bei Einwurfeinschreiben mit seiner Unterschrift Datum und Ort der Briefhinterlegung dokumentiert. (AZ: VIII ZR 95/11)
Ich überlasse es Jeden sich selber zu entscheiden.
Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
 
Zuletzt bearbeitet:

Pinky

New member
Huhu...

Ich wollte mich für dieses tolle Forum bedanken, da ich am 09.01.2012 auch auf der Straße angesprochen wurde und ich nach dem tollen schreiben von PVZ gegoogelt habe... Habe ich festgestellt das ich an eine Abzocke-Firma geraten bin... Anschließend habe ich alles in Bewegung gesetzt um dort wieder rauszukommen...

Heute sogar habe ich den, der es mir angedreht hat wieder getroffen an der gleichen stelle... Ich habe dann die Polizei gerufen und wollte ihn anzeigen wegen Betrug...
Naja jetzt wird geklärt ob es ein Strafrechtlich- oder Zivilrechtlicher Fall wird...

Gleichzeitig habe ich vorher den Vertrag wiederrufen, den sie mir aber abgelehnt haben und naja danach habe ich ein schreiben per EMail verschickt wo ich den Vertrag anfechte und mit Anwalt drohe... Und das tolle heute abend hatte ich die Mail das mein Vertrag storniert wurde und ich also sogesehen aus der nummer gut raus kam...

Danke für eure tollen Beiträge

Lg Pinky
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Heute sogar habe ich den, der es mir angedreht hat wieder getroffen an der gleichen stelle... Ich habe dann die Polizei gerufen und wollte ihn anzeigen wegen Betrug...
Naja jetzt wird geklärt ob es ein Strafrechtlich- oder Zivilrechtlicher Fall wird...
Das Problem ist die Beweislast.
Lügen ist keine Straftat.Es berechtig,da es eine Täuschung ist,zur Anfechtung des Vertrages wenn die 14 Tage Widerrufsfrist verstrichen sind.

@Pinky,dein Verhalten war richtig,aber zeitgleich hätte man das Ordnungsamt informieren sollen.
Wer ausserhalb seiner Geschäftsräume Waren oder Diensleistungen anbietet muß im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Ausserdem ist es in einigen Städten verboten das man Passanten zwecks Werbung direkt anspricht.
 

Pinky

New member
Wieso per Einschreiben... Hatte ja mit denen auch Telefoniert und die nette Dame sagte mir ja ich soll es per Mail machen... Dies habe ich getan und naja wurde dann erst ein hin und her schreiben, aber im enteffekt haben Sie meine Daten gelöscht und mein Vertrag storniert. Also es geht auch per Mail....

Hab ja alles ausgedruckt von daher können Sie mir nichts mehr... Also bin fein raus....

Die Polizei klärt wie gesagt jetzt ob es Strafrechtlich oder Zivilrechtlich ist... Naja wenn es Zivirechtlich wird unternehme ich nichts mehr da ich raus bin aus der Sache... Und wenn es Strafrechtlich ist macht das die Polizei eh...
Sie wollen sich hier die Woche noch bei mir melden...

Lg Pinky
 
Oben