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Alt 28.02.2011, 09:02   #21 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

arglistiger Täuschung

Zitat:
Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt
Da sie ja die Kunden brauchen , werden sie es bestimmt nicht anerkennen.
Aber dann bleibt ihnen nur der Weg über die Klage.
Obwohl mir diese Art von Abzocke schon über 20 jahre bekannt ist, habe ich noch kein Urteil gefunden. Bis jetzt hat auch noch kein User mitgeteilt, dass er einen Mahnbescheid erhalten hat.

Die Firma kennt ja schliesslich ihre Abzocke ganz genau.
Ein für die Firma verlorenes Urteil wäre nicht schlecht für uns.

Bitte per Einschreiben mit Rückantwort
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Alt 28.02.2011, 09:52   #22 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Habe auch schon überlegt auf Grund von Sachmangel vom Vertrag zurückzutreten, da der "Verkäufer" mir etwas Falsches verkauft hat, bzw. eine Sache, die nicht die vereinbarte Eigenschaft hat. Genug möglichkeiten gibt es bestimmt, aus welchen Gründen der Vertrag nicht zulässig ist. Leider beruht sich mein Wissen allein auf Theorie und ich habe keinerlei praktische Erfahrung. Deswegen versuche ich es mal mit dem empfohlenen "arglistige Täuschung" bzw. Eigenschaftsirrtum.

Wie kann ich am besten ein entsprechendes Schreiben aufsetzen? Welche Begriffe sollte ich möglichst verwenden, damit die mich auch ernst nehmen und nicht noch einen Strick gegen mich ziehen (z.b. wenn ich den Vertrag als nichtig sehe, aber von einer "Kündigung" spreche)?
Andale12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2011, 10:01   #23 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Zitat:
Zitat von Andale12 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Ich sollte Tester für neu eingestellte Zeitschriftenausträger werden und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das Feld für Abonementen sollte ich dafür nicht unterschreiben. Die Kontodaten werden für interne Bonitätsprüfungen benötigt Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte.
Alles wurde mir sehr Fachmännisch nahegebracht, sodass ich keine Zweifel hatte. Der Junge Mann wurde auch noch von anderen Kunden gegrüßt sodass ich dachte, dass es eine sichere Sache wäre. Die Lieferbedingungen wurden auf der "Quittung" in Form eines Bestellscheins (die ich zwar als Durchschrift erhalten ) durchgestrichen .Zudem nannte der Typ mir seine VB nummer unter der er polizeilich hinterlegt war. Ich hatte also absolut keine Zweifel und hab mich auf meine kostenlosen Hefte gefreut.
Da hast du es doch sehr gut beschrieben. ein paar Stellen habe ich gelöscht.
Mach nicht so viel . Wer viel schreibt kann auch vieles falsch machen.
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Alt 01.03.2011, 08:31   #24 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Sollte ich an die PVZ schreiben oder an Gerd C. Meyd?
Mein Rechtsdozent hat mir zu folgendem Text geraten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerufe ich die Willenserklärung vom….

Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor."

Sollte ich noch detaillierter beschreiben, wie der genaue Tatbestand abgelaufen ist? Welche "Rechtsbelehrung" sollte ich noch mitverfassen?
Andale12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 09:13   #25 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Zitat:
Zitat von Andale12 Beitrag anzeigen

Sollte ich noch detaillierter beschreiben, wie der genaue Tatbestand abgelaufen ist? Welche "Rechtsbelehrung" sollte ich noch mitverfassen?
Ein Widerruf bedarf keiner weiteren Begründung.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 09:33   #26 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Da die Widerrufsfrist abgelaufen ist muss ich leider anfechten.
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Alt 01.03.2011, 09:44   #27 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Zitat:
Zitat von Andale12 Beitrag anzeigen
Da die Widerrufsfrist abgelaufen ist muss ich leider anfechten.
??
Warum schreibst du dann;
Zitat:
Zitat von Andale12 Beitrag anzeigen


hiermit widerufe ich die Willenserklärung vom….
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Alt 05.03.2011, 15:26   #28 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Hallo Leute!

Auch ich kann heute mit Freuden berichten, dass ich die Stornierung des vermeindlichen Abos erhalten habe. Die aus mehreren Musterbriefen zusammengesetzte Email (!) mit ein paar enthaltenen persönlichen Erfahrungen und Formulierungen, die mir mein Rechts-Dozent gegeben hat scheint genug gewesen zu sein, dass ich nach nur 5 Tagen (ohne Antwort per Email) den Bestätigungsbrief erhalten habe.

Danke an alle die mir Mut gemacht haben, dachte zu Anfang nach all den schlechten Erfahrungen ich hätte jetzt fast 200 Euro Teures Sternabo am Bein!


Für alle, die so wie ich in die Falle getappt sind werde ich in meinem nächsten Post den Wortlaut schreiben, den ich verwendet habe und mit dem ich ohne irgendwelche Kosten (Außer Zeit und Ärger) aus der Sache herausgekommen bin.

Lg!
Andale12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2011, 15:33   #29 (permalink)
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Standard AW: Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

*Name*
*Kundennummer*

Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,
sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,

in Bezug auf das Schreiben der PVZ, datiert auf den *DATUM*, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* meinerseits kein Vertrag (*Zeitschrift*) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel die Lieferbedingungen durchgestrichen wurden und mir versichert wurde, dass ich kein Abo abschließe, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Lieferbedingungen finden somit keine Anwendung.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.

Zitat:
Achtung! Persönlicher Teil! Ändern wenn Erfahrung abweicht.
*Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das entsprechende Feld für das Abonement sollte ich dafür nicht unterschreiben, sondern nur ein Feld, das laut Vermittler nur für den "Prüfer" vorgesehen war. Mit meiner Unterschrift in dem entsprechenden Feld sage ich dem kostenlosem Erhalt von 8 Sternausgaben mit abschließendem Feedbackbogen, ohne gleichzeitigem Abschluss eines Abos oder Folgeabos zu. Die Kontodaten, die ich unwissend auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.*

Ich kann den kompletten Gesprächsvorgang von Anwesenden bezeugen lassen.

Zitat:
*Ende persönlicher Teil*
Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.

Das Schreiben, welches ich am *DATUM* von der PVZ erhielt und welches eine Bestellbescheinigung über ein kostenpflichtiges Abonement enthielt, entspricht somit keiner vertraglichen Grundlage, da keine Willenserklärung zu den im Brief genannten Konditionen von meiner Seite vorliegt. Daher kann der Sachverhalt nur als arglistige Täuschung betrachtet werden. Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.

Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.

Weiterhin mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir bei Vertragsabschluss nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht. In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Somit


widerufe


ich die Willenserklärung vom *DATUM VOM UNTERSCHRIEBEN ZETTEL*!



Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* storniert wird. Eigentlich sollten Sie auch ohne all diese Verstöße aus Gründen der Kulanz bereit sein einem Kundenwunsch nachzukommen. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.
Andale12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2011, 16:24   #30 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Andale12 Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Auch ich kann heute mit Freuden berichten, dass ich die Stornierung des vermeindlichen Abos erhalten habe.
Lg!
""" Glückwunsch """ Ist immer wieder gut so etwas zu lesen.
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