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Alt 07.12.2010, 14:04   #1 (permalink)
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Standard 24-Jährige aus Delmenhorst zockt „Bank of Scotland“ ab

Mal etwas Anderes. Hier betrügt eine Kundin.

In dem Bericht wir einen so richtig klar warum Betrüger keine Angst haben erwischt zu werden.
Zitat:
Am Freitag verurteilte das Oldenburger Landgericht die 24-Jährige aus Delmenhorst zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Die verhängte Strafe wurde noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Diesbezüglich hob das Landgericht eine frühere Entscheidung des Delmenhorster Amtsgerichtes wieder auf. Dort war die verhängte Strafe eben nicht zur Bewährung ausgesetzt worden

Die 24-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Sie sprach von einem inneren Zwang, der sie zum Einkaufen verleite. Nur: Bezahlt hatte sie nichts davon. Das konnte sie auch gar nicht. Die früheren Betrügereien brachten der Angeklagten allerhand Bekleidungsstücke und Wertgegenstände ein. Sie benötigte aber Bargeld, nicht zuletzt auch aus dem Grunde, dass sie gegen sie verhängte Geldstrafen und Geldauflagen bezahlen musste.

So stieß sie im Internet auf die „Bank of Scotland“. Das Geldinstitut bietet Online-Banking an – die 24-Jährige eröffnete ein Konto. Mit einem Trick war es ihr gelungen, die Bank zu betrügen. Per Lastschriftverfahren signalisierte sie der Bank, dass Zahlungseingänge zu erwarten seien.

Die Summen, die sie angab, schrieb die Bank gut – in Erwartung, dass die Eingänge unmittelbar folgen. Die Angeklagte nutzte diesen kurzen Zeitraum, um die gutgeschriebenen Gelder abzuheben. Rund 10.000 Euro flossen in ihre Taschen.

Brav bezahlte sie davon eine Geldauflage. Der Vorsitzende Richter verdrehte die Augen, als er das hörte. Nun will sich die Angeklagte bessern. Am Freitag konnte sie einen festen Arbeitsplatz nachweisen, gab an, über kein Konto mehr zu verfügen und erklärte, dass in Zukunft ihr Freund ihr das Geld, was sie verdiene, einteile...........aus dem link
Sie sprach von einem inneren Zwang, der sie zum Einkaufen verleite.

Und warum muss sie damit nicht in Behandlung gehen ????

Nun will sich die Angeklagte bessern. Wie denn ?
Die krankhafte Kauflust ist eine psychische Störung ! Ich glaube kaum das sie das Geld für eine Therapie hat.
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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