Die haben noch nicht ausgeträumt.
Straßenträumer heißt das Blatt, das derzeit in vielen NRW-Städten verkauft wird. Doch das vermeintliche Obdachlosen-Magazin ist ein plumpes Imitat. Dahinter stecken vermutlich Drücker-Banden.
In Rheinland-Pfalz ist es bereits verboten.
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Der Mann hinter Straßenträumer heißt
Gino I. und lebt in Darmstadt. Er hat Erfahrung im Geschäft: Schon seit Jahren bringt er dubiose Obdachlosen-Zeitungen wie „Food für you“, „StraMax“ oder „Streetworker“ auf den Markt. Die Namen wechseln, doch das Konzept bleibt immer das gleiche. Den Straßenträumer vertreibt Imbrogno seit 2009.
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Derweil darf der Straßenträumer in NRW unbehelligt weiterverkauft werden. Dem Innenministerium sind die Hände gebunden: Anders als in Rheinland-Pfalz kann kein landesweites Verbot ausgesprochen werden. NRW hat das hierfür erforderliche Sammlungsgesetz 1998 gekippt, um unnötige Genehmigungsverfahren zu verhindern. „Deshalb sind in diesem Fall die Ordnungsbehörden in den Städten gefragt“, erklärt Jörg Rademacher vom NRW-Innenministerium.
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In Mönchengladbach greift die Stadt bereits durch: Jedes Mal, wenn der kommunale Ordnungsdienst einen Straßenträumer-Verkäufer erwischt, ist ein
Bußgeld von 35 Euro fällig. „Wir berufen uns darauf, dass sie keine Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Wege-Flächen haben“, sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. Mit Erfolg: „
Seitdem ist keiner mehr hier aufgetaucht.“
Quelle&mehr:
DerWesten
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Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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